Heute mit:
Thomas Höhne, der Welt des Mobbings, Taschengeld für F.'s neue Kleider, der Überflüssigkeit des Kammergerichts, dem Gemeindekirchenrat, der Bauaufsicht, der EKBO, Berichten und Stimmen über Serienmobbing und kirchliches Mobbing.
Das akustische Schlusswort sitzt am unteren Ende.​​​​​​​
Das ist Thomas (ohne Bild), wenn er auf Teufel komm raus die Hausordnung ändern und verbiegen möchte.
Das ist Martin, wenn er die rechtswidrige Besitzstörung von Thomas wieder entfernt.
Thomas Höhne
Von Anbeginn (also seit ca. Oktober 2018) ist Thomas Höhne Anstifter und treibende Kraft des Mobbings gegen die Bloggerin. Thomas Höhne ist außerdem Landschaftsarchitekt, Kirchhofsverwalter, Vermieter von Kirchenimmobilien und notorischer Unruhestifter mit der Qualität eines Serienmobbers, der seinen Sinn darin gefunden zu haben scheint, ihn umgebende Arbeits- und Sozialfelder einer nachhaltigen Vergiftung zuzuführen. 
Bereits in der Vergangenheit haben wir auf die Heimtücke in seinem Verhalten hingewiesen, denn Thomas Höhne präsentiert sich mit zwei Gesichtern. Das eine soll höflich, gebildet und zuvorkommend wirken, das andere aber zeugt von einer Person verdorbenen Geistes, die Freude an der versuchsweisen Erniedrigung anderer Menschen empfinden muss, denn anders lässt sich seine Feindseligkeit nicht erklären. Thomas Höhne bekam von uns in der Vergangenheit eine satirische Abmahnung zugestellt, der Kurier konnte später bestätigen, dass sich "Herr Höhne von seiner besten Seite präsentiert hat".

Mit Datum vom 13.02.2021 wurde bereits berichtet:
"Von einer Person, die namentlich und aus Datenschutzgründen nicht genannt wird, erfahren wir, dass Thomas Höhne sich in der Position des 3. Geschäftsführers gerne aushorchend verhalten hat. Er kann sich außerdem gut darstellen, es gibt Unterschiede bzw. Missverhältnisse in der Darstellung gegenüber Höher- und Niedriggestellten. Süffisantes Lachen und der Hang dazu, Leute kleinzuhalten, werden uns mündlich glaubhaft gemacht. Wir notieren alle Aussagen schriftlich unter Berufung auf die jeweiligen Personen."​​​​​​​
Was das Mobbing anbelangt, so sind vor allem Mitarbeiter/innen der Luisen-Kirchengemeinde entweder aktiv betroffen oder aber betroffen gewesen, da diese dort nicht mehr arbeiten.
Kürzlich haben wir uns beispielsweise mit dem Obdachlosen Klaus unterhalten, der Vorgänge rund um den Fürstenbrunner Weg und einem dortigen gemobbten Mitarbeiter live mitbekommen und von einer weiteren Mitarbeiterin glaubhaft erzählt bekommen hat. Die Problematik ist in unserem Schreiben benannt, das wir aufgrund der überbordenden Rattenplage an das Gesundheitsamt schicken mussten (am Rande sei erwähnt, dass die damalige Kündigung des Mitarbeiters von Pfarrerin Hensel unterschrieben worden sein soll):
"[...] Bitte lesen Sie auch den Anhang sehr aufmerksam, von dem Kirchhofsverwalter geht seit geraumer Zeit eine massive Schikane gegen meine Person aus. Mobbing und Schikane gehören leider zur Leitkultur der Ev. Luisen-Kirchengemeinde, explizit der Kirchhofsverwaltung. Das Mobbing richtet sich auch gegen Mitarbeiter, u.a. und unter Berufung auf sich deckende Aussagen, wurde ein Mitarbeiter, der an einem schweren Tinnitus leidet, als faul deklariert und gekündigt. Mühselig musste er sich vor dem Arbeitsgericht seine Arbeitsplatz zurückholen, was dann aber auch geklappt hat [...]"​​​​​​​
Ebenfalls übereinstimmenden Berichten zufolge, wollte Thomas Höhne ursprünglich selbst auf den Luisenkirchhof II ziehen. Äußere Umstände und das Konsistorium der EKBO hätten ihm allerdings kurzfristig einen Strich durch die Rechnung gemacht, denn Höhne soll als Mieter des Gebäudes nicht zugelassen worden sein. Diese Begebenheit wird von der Gemeinde vehement bestritten, kollektiv hat man sich dazu entschlossen, von der Einzugsabsicht Höhnes nichts wissen zu wollen. Auch Pfarrerin und Mobberin Anne Hensel gehört zum Personenkreis der Bestreiter.
Wenn den Berichten jedoch ein Wahrheitsgehalt innewohnt, hätte Thomas Höhne ein noch viel persönlicheres Motiv, die Bloggerin in ihrem geschützten Raum anzugreifen, zu belästigen und zu stören. Ihr das Wohnen und Leben so unangenehm wie möglich zu machen. Nur der Form halber wird erwähnt, dass Thomas Höhne mit Datum vom 28.12.2020 ein umfassendes Kontaktverbot ausgesprochen bekam, darin heißt es:
"[...] untersage ich Ihnen für die Dauer des Mietverhältnisses jedweden direkten und indirekten (z.B. über Mitarbeiter oder Verwaltungseinheiten) Kontakt zu meiner Person. Die Kontaktuntersagung betrifft postalischen und elektronischen Schriftverkehr gleichermaßen, sowie telefonische Kontaktversuche oder Kontaktversuche in persona. Die ausgesprochene Untersagung gilt ab sofort; ihre Dauer ist unbefristet."
Die Untersagung erfolgte unter Berufung auf 307 S 119/10, Landgericht Hamburg.
Aus der einfachen Melderegisterauskunft für Thomas Höhne, die uns bereits vorliegt, ging nichts Verwertbares für die Beweisführung zum persönlichen Motiv hervor, weswegen eine behördlich ausgestellte Erweiterte Melderegisterauskunft nötig geworden ist, die uns nun vorliegt. 
Aus der Auskunft lässt sich lesen, dass Höhne seinen langjährigen konstanten Lebensmittelpunkt in einem Haus in Müggelheim hatte, die Adresse lässt sich übrigens öffentlich recherchieren. 2012 zog er nach Prenzlauer Berg und in die Arme einer dort ansässigen Ev. Kirchengemeinde um. Thomas Höhne war dort also bereits in Berührung mit vermietbaren Immobilien aus Kirchenhand. 
Die Gebäude Fürstenbrunner Weg und Königin-Elisabeth-Str., die von der Kirchhofsverwaltung d. Ev. Luisen-Kirchengemeinde als Bauherrin während des Umbaus betreut wurden, gingen zeitlich ca. Mitte/Ende 2015 in die Planungsphase für Rekonstruktion, Erneuerung und Vermietung. Die Fertigstellung war für Ende 2016, Anfang 2017 vorgesehen. In dem Gebäude Fürstenbrunner Weg wurden ausschließlich Gewerbeflächen geschaffen, dies allerdings ohne die nötigen Genehmigungen.
Das Gebäude Königin-Elisabeth-Str. war von Anfang an als Wohnhaus geplant. Pläne, Kalkulationen und Vertragsvorlagen konnten seit Anfang Januar 2017 umfassend vorgelegt werden, in dieser Zeit ist die Bloggerin nämlich bereits fündig geworden und hatte Begehungen.
Das Gebäude Fürstenbrunner Weg wurde öffentlich mit 12/2016 als bezugsfertig angegeben und beworben
Komisch, dass Thomas Höhne ausgerechnet im Oktober/November 2016 aus seiner Kirchenimmobilie (Bild) ausgezogen und in eine gewöhnliche Wohnung im 4. Stock des Bezirks Wilmersdorf gezogen ist. Von Amts wegen ist das genaue Einzugsdatum auf Anfang Nov. 2016 vermerkt.
Gegen die Kirchhofsverwaltung Fürstenbrunner Weg, geleitet von Thomas Höhne als Mitglied der Architektenkammer, wurde zuletzt ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung der innenliegenden Flächen angestrengt, da Umbauten illegal ohne Genehmigungen passierten. Der momentane Stand sieht eine nachträgliche Legalisierung vor: 
Wer sich fragt, wie der illegale Umbau passieren konnte, wird ggf. im Ratgeber für Gemeindekirchenräte fündig. Der Gemeindekirchenrat, dem z.B. auch [...] als 1. Vorsitzender angehörte, ist das Leitungsorgan von Kirchengemeinde. Entsprechende Regelung sieht die landeskirchliche Verfassung vor. Kirchengemeinden sind mit ihrer Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwar juristische Personen, diese müssen jedoch stets durch den Gemeindekirchenrat vertreten sein. Baugenehmigungen sind auch Thema des GKR. Aber weil Kirchen nicht nur der staatlichen sondern insbesondere der (eigenen) kirchlichen Gerichtsbarkeit unterliegen, muss man sich auch nicht mehr wundern, dass im Handbuch des GKR die folgenden Zeilen, repräsentiert von der sehr guten und sozial engagierten EKBO Pröpstin Dr. Bammel, geschrieben stehen:
"[...] Bei allen Eingriffen an Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen [...]: Jede Veränderung an Bau- und Kunstdenkmalen - nicht nur größere Baumaßnahmen - ist nach gemeinsamer Beratung (zuerst) durch das Kirchliche Bauamt und (danach) durch die staatlichen Denkmalschutzbehörden zu genehmigen."
Der Schwerpunkt liegt eingeklammert auf ZUERST, das DANACH wurde einfach weggelassen. Bei Dr. Bammel liegt die Ehrfurcht vor staatlichen Genehmigungen eindeutig nicht im Namen.
[...], der andere Menschen gerne grund- und erfolglos anzeigt, ihnen dadurch monetär auf der Tasche liegt und auch keinen Kostenausgleich leisten will (hanseatisch kaufmännisch ehrbar ist das definitiv nicht) verlangt nun seinerseits einen frühzeitigen finanziellen Ausgleich für das landgerichtliche Eilverfahren, das aber längst nicht abgeschlossen ist, denn seine Gegnerin ist bekanntlich beim Kammergericht in Berufung gegangen. 
Wie nun aber ersichtlich wird, ist das Kammergericht in dem neuen Ort Berlin verzichtbar bzw. fachlich völlig überflüssig.
In einer seriösen Konstellation würde man selbstverständlich mit dem Zahlungsausgleich zuwarten, wahrscheinlich möchte Reinhard aber bei seinem Zielpublikum mit Halbwahrheiten hausieren gehen und den Eindruck erwecken, bereits bahnbrechende Erfolge vor Gericht errungen zu haben. Für seine fortgesetzte Opferinszenierung braucht Reinhard vermutlich auch neue Kleider, die kosten nun mal Geld. 
Insgeheim sieht es aber so aus (Vgl.):
Quelle: D.A.V.I.D. gegen Mobbing
Serienmobbing:
Auf den heutigen Blogtitel zurückkommend, möchten wir auf die verbreitete aber nach Wunsch verschwiegen gehaltene Problematik des Mobbings in Kirchen bzw. Kirchengemeinde aufmerksam machen und damit abrunden. 
Kirchliches Mobbing ist verbreiteter als angenommen wird, es gibt spezialisierte Vereine (z.B. D.A.V.I.D. gegen Mobbing), die gemobbte Pfarrerinnen und Pfarrer auffangen.
Über die Geschichte eines gemobbten Pfarrers wurde bereits ausführlich im SPIEGEL berichtet.
"[...] Als die Mitglieder des Kirchenvorstands nicht mehr in seine Gottesdienste kamen, ahnte Pfarrer Rolf Thumm, dass er auf der Abschussliste stand. Er wurde ganz aus dem Gottesdienstplan gestrichen, beurlaubt, stand vor ausgetauschten Kirchenschlössern. Und erlitt einen Burnout. [...]
Kirchengemeinden als Hort von Mobbingattacken - das will nicht recht zum Gebot der christlichen Nächstenliebe passen.
Als Pfarrer ist Thumm kirchlicher Beamter und fällt damit unter die Kirchengerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu weltlichen Gerichten sind kirchliche Gerichte nicht zur Wahrheitsfindung verpflichtet. Nach dem evangelischen Pfarrdienstgesetz reicht es, wenn das Verhältnis zwischen Pfarrer und Gemeinde oder Kirchenvorstand "zerrüttet" ist, um ein Verfahren gegen den Pfarrer zu eröffnen und ihn abzuberufen. 
Das führt dazu, dass Mobbing strategisch eingesetzt wird, um dann von einer Zerrüttung zu sprechen [...]"
Schlussnote:
Stand: 21. Juli, 21:45 Uhr
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