Aus aktuellem Anlass, nämlich einer im Verlauf höchst bedenklich durchgeführten mündlichen Verhandlung im Eilverfahren, muss explizit und traurigerweise darauf hingewiesen werden, dass gegen Reinhard Fischer für eine unbestimmte Dauer keine weiteren Aktionen geplant sind. Etwa Aktionen, die ihn reizen, anprangern oder vorverurteilen würden. Mit unserer Agenda haben wir in der Vergangenheit erreicht, was wir wollten. Herr Fischer steht vor Gericht. Wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof. Wir distanzieren uns bereits jetzt von möglichen Vorwürfen oder Tatbeständen, die gegen uns vorgebracht werden könnten. Nach erfolgreicher Opferinszenierung Fischers vor der Kammer am 25. März 2021 wurde ihm in tendenziöser und unwürdigster Weise Glaubhaftigkeitsvorschub geleistet. Daraus ergibt sich Narrenfreiheit, die er schadhaft gegen uns zu seinem Vorteil nutzen könnte. Rechtsanwalt Markus Hennig, der uns vertritt, muss wirklich ein verlogener, unfähiger Drecksack sein. Wie kann er sich erdreisten, völlig aus der Luft erstunkenen Widerspruch einzulegen und vor der Kammer eine ruckelige Lügenperformance hinzulegen? Dies für eine hochgradig unseriöse und absichtlich schikanöse Mandantin, die aus Betroffenensicht schreibt, weil ihr real existierendes Mobbing (darunter auch invasives Verhalten durch Hausfriedensbruch, denn um den geht es ja im aktuellen Verfahren) widerfahren ist; und, um es noch einmal zu verdeutlichen: Dieser menschenliebenden Szenerie aus Mobbing und Schikane gehörte für längere Zeit auch Reinhard Fischer an. Das dumme, feige Mädchen mit ungeeichtem moralischen Kompass und dem Herz am falschen Fleck, das seit 12 Jahren in der freien Wirtschaft für absolut abgefuckte Gossenkunden arbeitet, wird es sich leisten können, öffentlich Lügen und unwahre Tatsachen zu behaupten oder zu lancieren. HG Kauschke, der Architekt, muss mit seiner Eidesstattlichen Versicherung dermaßen abqualifiziert werden, dass sich die Saalbalken biegen. Was will denn dieser Errichter einsturzgefährdeter Bauten? Hat der nichts Besseres außer einer Selbstbezichtigung Fischers gehört, an die er sich erinnern kann? Eine Selbstbezichtigung, die im Kontext hätte gewürdigt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde aber gar nichts gewürdigt, außer das zusammengekleisterte, inkontinente Vorbringen eines sogenannten Rechtsanwalts, der zu doof ist, das Wort Königin zu schreiben, und, der für seine chaotischen Schriftsätze nebst nicht durchnummerierter Anlagen auch nie die richtige Kammer findet. Was diese Kammer anbelangt, sind wir in höchster Alarmbereitschaft und Angriffslust. Man ahnt es schon, wird zu gegebener Zeit eine tiefblickende Veröffentlichung stattfinden. Unser Raumschiff hat von News auf News / Leaks umgestellt und wird schonungslos berichten. Denn jetzt ist Schluss mit lustig.
Letzte Änderung: 30.07.2021, 11:44 Uhr
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