Über das Strafverfahren (the only one, by the way): 
Beleidigung pp.

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Ein Kommentar

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Verhandlungsort: Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin, Saal B 136, 11. Oktober 2022, ab 10.00 Uhr
Zu Protokoll:
• die Angeklagte ist nicht anwesend, sie nimmt Dornröschenschlaf /verträumtes Dasein/; zur ersuchten Zeit ist sie aber telefonisch erreichbar

• Richterin A. Rohlfing, Oberamtsanwältin A. Stübe und Moritz Quecke besprechen die Lage; es wird festgestellt, dass eine Beleidigung (Reinhard von Münchhausen wurde im vergangenen Jahr sinngemäß als schikanöser Luststab bezeichnet) zwar vorliegt, das Verfahren, das auch den falschen Vorwurf der Üblen Nachrede enthielt (Hogwartsprotokoll) gem. § 153a II StPO aber eingestellt werden kann; An die Berliner Tafel überwies die Angeklagte unlängst 600,00 € Geldauflage 
AMTSANWALTSCHAFT
• Der Vorwurf der Üblen Nachrede ist nicht nachgewiesen, das Gegenteil (Schuld v. Reinhard von Münchhausen) leider auch nicht! Noch nicht. Uns treibt ja niemand.
Buckminster NEUE ZEIT empfiehlt auch ohne Strafverfahren eine Spende an die Berliner Tafel: 
Spendenkonto
Berliner Tafel e.V.
Berliner Volksbank
BLZ 100 900 00
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IBAN DE92 1009 0000 5457 7930 08
BIC BEVODEBB
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