Wir wollen noch einen Blick darauf werfen, mit welchen guten Taten Rechtsanwältin Beate Heilmann sich ihrerzeit mit Ruhm bekleckert hat. Die beiden anlass- und gedankenlosen Abmahnungen aus 2019, die lediglich als Mittel der Schikane eingesetzt wurden, müssen nicht erneut diskutiert werden. Nur kurz: Beate Heilmann hat jedenfalls nicht damit gespart, andere Menschen zu okkulten Hexen und vertragsbrüchigen Mietern zu degradieren, nachdem sie vom Intensivmobber Thomas Höhne dazu angeregt bzw. angestiftet wurde. Der hegt nämlich bekanntlich einen Dauergroll auf die unzähmbare Hexe von Luisen II.
Eine Reise zurück ins Jahr 2019: Auf der Suche nach fähigen Anwälten blieb die Hexe damals bei Rechtsanwalt Markus Hennig stehen, der ihr nach ca. 40 anderen geführten Telefonaten mit unmöglichen, teils ideenlosen Rechtsverdrehern (überdies noch schwer von Begriff) am interessantesten vorkam, denn er hat als einziger Rechtsanwalt jemals die Frage gestellt: Werden Sie gemobbt? Das war ein kosmisches Moment, als wäre kurz die Zeit stehen geblieben. Markus Hennig folgte unserer Einladung auf den Friedhof, für ein Gespräch verabredeten wir uns im Haus, da es wichtig war oder ist, den Ort des Geschehens auch mal live zu sehen, zu fühlen und persönlich kennenzulernen. Und auch das Zwischenmenschliche muss ja passen.
Die Zusammenarbeit begann mit einem legitimen Untervermietbegehren, das Untergeschoss sollte eine Zeit lang vermietet werden, z.B. an Künstler oder Kreative, Intellektuelle, Buchschreiber usw. Bei diesem Vorhaben unterstützte uns Markus Hennig pro bono. Es ergab sich sogar, dass er die ins Spiel gebrachte Anwältin der Gemeinde, Beate Heilmann, namentlich zuordnen konnte. In der Vergangenheit hat es zumindest mal einen beruflichen Berührungspunkt zu Beate Heilmann gegeben. Kurz gesagt: Beide Anwälte kannten sich. 
Mit gegenseitiger Kollegialität hatte es Beate Heilmann allerdings nicht so, wie wir eigens erfahren mussten. Als das Untervermietbegehren im November 2019 in Gang gesetzt wurde, war zudem noch Reinhard Fischer im Amt des 1. Vorsitzenden d. Gemeinde. Er hätte somit kurzfristig in einer der monatlich stattfindenden GKR Gemeindekirchenratssitzung über den Antrag zur Erteilung der Untervermieterlaubnis zu entscheiden gehabt. 
Im Zuge der Beantragung wurde unser Begehren (Interessenten zur Untermiete waren bereits vorhanden und vorgetragen) aber arglistig verschleppt. Es wurden unnütze und sinnbefreite Rückfragen gestellt, deren Antworten sich schneller und leichter erschlossen hätten, wäre Beate Heilmann damit direkt auf Mobber Thomas Höhne zugegangen. Eine schnelle und positive Bearbeitung unseres Anliegens war aber nicht gewollt, da natürlich auch Thomas Höhne das Vorhaben aus niederen Beweggründen eher blockierte als vorantrieb. 
Von einer schnellen Sitzung im Gemeindekirchenrat konnte ebenfalls keine Rede gewesen sein, Reinhard Fischer machte sich unverrichteter Dinge aus dem Staub. Und wir standen da bzw. hingen in der Luft. Es kam sogar dazu, dass Beate Heilmann das sittenwidrige Verschleppen unseres Begehrens bis in den Monat April, also 5 Monate nach Antragstellung, verzögerte.
Am 07. April fragte unser Rechtsanwalt Markus Hennig schriftlich bei Beate Heilmann nach, ob noch mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Am 09. April bat Beate Heilmann in einer E-Mail um stillschweigende Fristverlängerung bis zum 17. April. Eine Rückmeldung innerhalb der Frist, wie sie erwartet werden durfte, erfolgte aber nicht.
Am 21. April fragte RA Markus Hennig bei Rechtsanwältin Heilmann erneut nach:
"Sehr geehrte Frau Kollegin Heilmann, in der Hoffnung, dass alles bei Ihnen in Ordnung ist frage ich mit Blick auf die selbst erbetene und abgelaufene Fristverlängerung an, ob noch in dieser Woche mit einer Reaktion gerechnet werden darf, weil die Mandantin die Sache anderenfalls gerichtlich klären lassen möchte.“
Von Beate Heilmann war nichts mehr zu hören und auch nichts mehr zu lesen. 
Markus Hennig fühlte sich vor den Kopf gestoßen und über die Maße unkollegial behandelt.
Schrotflinte eben.
Im Juni 2020 begann im Zuge weiterer Belästigungen durch Thomas Höhne die Mitgliedschaft im DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main, nachdem wir es in Berlin mit Blick auf die Beratungsqualität nicht länger als 24 Stunden aushalten konnten. 
Ass. jur. Olaf Argens, der anfangs angepflaumt wurde, weil er nicht schnell genug gearbeitet hat, war der Retter in der Not und erwies sich damalig als echter Glücksgriff. Und weil Mieterschutzvereine so schön und bollwerkartig sind, erfolgte ein zusätzlicher Eintritt in den Mieterschutzverein Berchtesgadener Land, Hauptsache weit weg von Berlin und weit weg für die Gemeinde, die uns mit ihrer Schikane und Bedrängnis nicht mehr länger auf den Keks gehen sollte.
Im Übrigen sehen wir auch an diesem Dokument, wie ein echtes (!) Zeitdokument, das in Gebrauch und im Umlauf war, aussehen muss.
Olaf Argens bekundete die Vertretungsvollmacht in vorher zwischen uns abgestimmten Themenfeldern und zeigte die Vertretung beim KVA sowie beim Kirchhofsverwalter schriftlich an. Es bestand kein Anlass mehr, die Mietpartei direkt zu kontaktieren. Das interessierte Beate Heilmann und ihre kirchlichen Mandanten allerdings herzlich wenig, denn es kam gleich zu direkten Zustellversuchen per Post, die aber aus den zutreffenden Gründen (Belästigung durch Mobbing) und Vertretungsanzeigen nicht mehr angenommen wurden.
Ein Anlass: Im Zuge unserer Anfragen zur Erforschung des Gebäudes war die Gemeinde 2020 auskunftspflichtig bezüglich des genauen Baujahres bzw. Gebäudealters. Es brauchte insgesamt drei Anläufe, bis das Baujahr überhaupt korrekt mitgeteilt wurde. Es gab Schwankungen, die nahezu 100 Jahre vom realen Baujahr abwichen.
Olaf Argens bat um Mitteilung des Baujahrs auf elektronischem Wege. Die Gemeinde reagierte mit einer Umgehung der Empfangsbevollmächtigten und einem Einwurfeinschreiben, das aber aufgrund der Belästigung nicht mehr angenommen wurde. Letztlich kann auch nicht nachvollzogen werden, was wirklich in dem Brief stand. Später behauptete die Gemeinde einfach, sie wäre ihrer Auskunftspflicht mit dem als Einwurfeinschreiben verpackten Brief nachgekommen. Parallel waren wir bereits in Kenntnis über das genaue Gebäudealter, dazu bedurfte es lediglich eines guten Kontakts sowie einer bestimmten Literaturquelle. Es war uns aber wichtig, die Auskunft auch genau von der Gemeinde zu erhalten. Olaf Argens stieß bei Beate Heilmann längere Zeit auf Granit, sie stellte sich, nachdem sie Markus Hennig nach Strich und Faden verars.... an der Nase herumgeführt hatte, einfach tot. Da muss aber der Druck auf Beate Heilmann etwas zunehmen, damit sie aus den Startlöchern kommt. Wir sprachen mit Olaf Argens über diese Willkür und verabredeten eine Druckerhöhung. Zunächst konsultierte Olaf Argens Beate Heilmann telefonisch, mit dem folgenden Ergebnis:
"Frau RAin Heilmann vertrat im Telefonat die zweifelhafte Ansicht, dass die Kirche ihren Auskunftpflichten durch das Einschreiben nachgekommen sei. Wenn Sie dieses nicht angenommen haben, sei das "Ihr Problem". Auf die Vertretungsberechtigung käme es nicht an. Wie auch immer. Wir werden hier mit Sicherheit keine Antwort erhalten.“
Wir hatten entschieden, nicht locker zu lassen und den Druck auf Beate Heilmann noch einmal zu erhöhen, Olaf Argens meldete sich sodann schriftlich bei Beate Heilmann:
"Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Heilmann,
in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf das kürzlich geführte Telefonat. Sie hatten in dem Gespräch u. a. erwähnt, dass Sie der Ansicht sind, dass Frau Nixdorf es sich selbst zuschreiben müsse, wenn sie Briefe Ihrer Mandantin nicht annimmt. Wir können Ihre Einschätzung nicht nachvollziehen und geben Folgendes zu bedenken: Da berechtigte Zweifel am angegebenen Baujahr der Immobilie bestehen, sollte dieses endlich sachlich geklärt werden.
Warum bereitet es der Verwaltung Ihrer Mandantin Schwierigkeiten, ein bereits fertiggestelltes Schreiben zu digitalisieren und kurzfristig zu versenden?
Frau Nixdorf hatte sich entschlossen, keine Post mehr anzunehmen und einen Empfangsbevollmächtigen zu benennen, da sie sich durch das Verhalten Ihrer Mandantin hochgradig belästigt und in der Privatsphäre gestört fühlt. So zuletzt geschehen am 22. Und 23. Juni. Warum wird darauf nicht Rücksicht genommen?
Warum behält Ihre Mandantin eine aus verschiedenen Gründen wichtige Information zurück, obwohl die Gemeinde hier zu einer Auskunftserteilung verpflichtet ist und dazu wiederholt ausdrücklich aufgefordert wurde? Eine Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise können wir nicht erkennen.
Wir bitten Sie hiermit nochmals, einzulenken und die Information zur Verfügung zu stellen, statt den Konflikt noch weiter zu eskalieren.
Mit freundlichen Güßen (sic!)
Ass. jur. Olaf Argens.“

Was vorher noch unlösbar schien, ging plötzlich doch, denn Beate Heilmann schickte noch am selben Tag eine E-Mail an Mobber Thomas Höhne, der später seine Informationsabwesenheit mit der aufwändigen Recherche nach dem Baujahr begründete: 
"Es war eine etwas aufwändigere Recherche erforderlich, bitte entschuldigen Sie daher den Zeitverzug."
Bei zig Häusern auf dem Luisenkirchhof II kann das Baujahr, das in Wahrheit leicht zu merken oder nachzuschlagen ist, schonmal in Vergessenheit geraten. Am Ende einer langen Suche bekamen wir jedenfalls einen schönen Bauschein ins elektronische Postfach geschickt. Geht doch.
Dann die Wendung: Am 30.10.2020 teilte Beate Heilmann mit, die Ev. Luisen-Kirchengemeinde nicht mehr zu vertreten. 
Sehen wir uns die klägliche neue Erfindung aus dem Hause Fischer/Epping/Heilmann/Scheidacker noch einmal ganz genau an. Michael Epping möchte unsere messerscharfe Analyse über das Zustellungsprotokoll mit allen Mitteln boykottieren. Das Pinocchio-Quartett hat sich deshalb die folgende Räubergeschichte, die sie dem Gericht dreister Weise präsentiert, im stillen Kämmerlein überlegt:​​​​​​​
"Frau Heilmann hatte das mietrechtliche Mandant (sic!) niedergelegt und die gesamte Akte, mit dem Protokoll an die IKB Fachanwälte übergeben. Die Kanzlei von Frau Heilmann hatte den Antragsteller darauf hingewiesen, dass die Protokolle bei der neuen Kanzlei liegen."
Die gesamte Akte möchte Beate Heilmann, die das Mandatsverhältnis mit der Gemeinde bereits Ende Oktober 2020 (!) beendet hat, also an die Nachfolgerkanzlei IKB Fachanwälte gegeben haben. Das kann schon aus berufsrechtlichen bzw. aus Gründen der Berufsstandespflicht nicht zutreffen, denn dann hätte Beate Heilmann gegen § 50 der Bundesrechtsanwaltsordnung verstoßen, nach der sie verpflichtet ist, Handakten für die Dauer von 6 Jahren aufzubewahren. 
Es wird aber noch absurder (das Gericht kann die zeitlichen Hintergründe leider nicht erkennen, da Selektivanwalt Michael Epping leider immer 1/18 des ganzen Falls zu Gericht nuschelt), denn Beate Heilmann wusste selbstverständlich frühzeitig, spätestens jedoch mit der dilettantisch ausgestellten Vollmacht für die neuen Rechtsanwälte vom 10.12.2020, darüber Bescheid, wer die neuen Rechtsanwälte sein würden. 
Am 18.12.2020 fragte Reinhard Fischer bei Kumpeline Beate an, ob sie mal für ihn die Akten blicken kann. Am 21.12.2020 schreibt Beates Büro höchst schwammig, dass es zwar in die Akten gesehen hat aber auch nichts Genaues erkennen kann (in welche Akten eigentlich, wenn Michael Epping zu Gericht lügt, dass Beate Heilmann ihre gesamte Akte unter Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung der neuen Kanzlei übergeben haben möchte?).
Weiter im Text: Der Name der namenlosen anonymen geheimen Kanzlei ging selbstverständlich auch nicht aus Beate Heilmanns Luftakten hervor, nicht einmal das genaue Datum der angeblichen Briefzustellung. Was hat Beate Heilmann eigentlich genau nachgeprüft, als sie für Reinhard in die Akten geblickt und nach dem verschwundenen Botenprotokoll Ausschau gehalten hat?
Wir zitieren aus einem unserer Schriftsätze, die dem Gericht zur Wertung vorliegen:
"Es fällt auf, dass Beate Heilmann nicht gewillt ist, sich auf ein konkretes Datum für die Zustellung des Briefes festzulegen, was sie aber könnte, wenn sie selbstverständlich zumindest eine Kopie des plötzlich hervorgebrachten Protokolls in ihren Akten bewahrt hätte. Beate Heilmann unterlässt auch absichtlich einen Hinweis auf den angeblichen weiterführenden Anwalt, mit der Intention, dass zu diesem für Nachprüfungszwecke seitens der Gerichte kein Kontakt aufgenommen werden kann.
Dabei ist es nicht einmal logisch, dass Beate Heilmann Originale ihrer Unterlagen weggeben haben möchte. Es versteht sich von selbst, dass eine Rechtsanwältin keine Originalunterlagen vergibt. Wenn dem so wäre, hätte sie eine Kopie der kompletten Akte in ihrem Büro aufbewahrt. Der gesetzte Hinweis darauf, dass sich wichtige Unterlagen plötzlich außer Haus befinden sollen, dient einzig und allein Verschleierungsabsichten. So die Botenprotokolle natürlich Gegenstand der Arbeit von Beate Heilmann geworden sind, so ist diese nach § 50 Handakten (§ 17 BORA) verpflichtet:
(1) 1. Der Rechtsanwalt muss durch das Führen von Handakten ein geordnetes und zutreffendes Bild über die Bearbeitung seiner Aufträge geben können. 2. Er hat die Handakten für die Dauer von sechs Jahren aufzubewahren. 3. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde.
Beate Heilmann, die bereits seit über 20 Jahren am Anwaltsmarkt tätig ist, kennt ihre Berufsstandespflichten. Andernfalls hätte sie im Übrigen allein durch die Weggabe von Handakten dagegen verstoßen. Der Vortrag von Beate Heilmann ist somit stark mangelhaft und schlichtweg erlogen. Der Vortrag ist insgesamt auch konstruiert und zwischen den Parteien abgesprochen."
Damit auch jeder sieht, wann die Vollmacht für die neue ominöse Kanzlei ausgestellt wurde:
Es gibt für diese hier präsentierten und aufgedeckten Gebaren nur ein passendes Wort:
K r i m i n e l l.​​​​
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