"Mir ist die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zur Vorlage bei Gericht bekannt. In Kenntnis dessen versichere ich, Reinhard Fischer, dass ich weder am 14.06.2019 noch an einem anderen Tag in die von Frau N. angemieteten Räume eingedrungen bin oder Frau N. ein Schreiben persönlich zugestellt habe. Ich habe die von Frau N. gemieteten Räume nie betreten."
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"Das Verhalten von Frau N. beeinträchtigt mich stark. Dies gilt insbesondere, da ich auf die Vorwürfe angesprochen werde und nicht weiß, wer, über den mir bekannten Kreis hinaus, Schreiben von Frau N. erhalten hat, in denen ich verleumdet werde. Der aktuelle Zustand ist unzumutbar."
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"[Kommentar: Eidesstattlich versichert]: Während meiner Zeugenaussage bei der Polizei am 07.06.2021 habe ich gemeinsam mit der Polizistin die Seite fischerrr.de abgerufen."
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"Ich versichere, dass ich am 07.12.2020 davon Kenntnis erhielt, dass mein Vorgesetzter, Thomas G. und alle Kolleginnen und Kollegen in [...] (insgesamt 14 Personen) von Frau N. angeschrieben wurden und jeweils eine Kopie des Schreibens an mich mit der unwahren Behauptung, ich hätte Hausfriedensbruch begangen, erhalten haben.

[Kommentar: 11 Monate später an die Amtsanwaltschaft Berlin]: Sie erhalten die Originale der 15 Schreiben, [...] Daraufhin wurden die Schreiben an die anderen Kollegen gesichtet. Es wurde festgestellt, dass dies stets der gleiche Wortlaut war und die anderen elf Kollegen wurden informiert, ohne dass sie die Schreiben gelesen haben.​​
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"Zwischen der Mieterin Frau N. und der Gemeinde gab es Differenzen, da Frau N. im Internet für okkulte Veranstaltungen auf dem Friedhof warb. [...] In der Folgezeit forderte sie von der Gemeinde einen Wachschutz für das Gebäude [Kommentar: 2 x nein]. Für die Gemeinde war der Friedhofsverwalter Thomas Höhne Ansprechpartner in dieser Auseinandersetzung."
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"Auf Empfehlung von Herrn Höhne bevollmächtigte ich schriftlich die Rechtsanwältin Beate Heilmann. Eine Kopie dieser Vollmacht lag einem Schreiben bei, das Frau Heilmann am 14.06.2019 an Frau N. schickte."
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"Am 25.08.2019 erschien Frau N. in Begleitung eines Herrn bei der Gemeindeversammlung in der Luisenkirche und bat kurz vor Beginn der von mir moderierten Versammlung um ein Gespräch. Dies sagte ich für nach der Versammlung zu. Frau N. und ihr Begleiter warteten während der ca. 90minütigen Gemeindeversammlung. [...] Frau N. behauptete, ich sei in die von mir gemieteten Räume eingedrungen, um ihr die schriftliche Bevollmächtigung von Frau Heilmann auszuhändigen. Diese Behauptung wies ich als absurd zurück. Ich habe die von Frau N. gemieteten Räume nie betreten."
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"Am 10.09.2020 morgens war an zwei Stellen im Eingangsbereich der Berliner Landeszentrale für politische Bildung der Schriftzug "MOBBING kirchengate.de" als Hinweis auf die Website, offensichtlich mit einer Schablone, aufgesprüht. Die Farbe war noch feucht und konnte von meinem Kollegen, Ingo B., rückstandsfrei entfernt werden."
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"Am 08.10.2020 ging per Post ein Schreiben von Frau N. vom 07.10. an meine Privatadresse ein. In diesem Schreiben wirft sie mir erneut Hausfriedensbruch vor und fordert 1200 € Schmerzensgeld. Dieses Schreiben enthält sexualisierte Anspielungen."
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"Am 25.10.2020 um 07.45 Uhr fanden meine Frau Amory B. und ich an der Eingangstür des Wohnhauses [...] eine in zwei Klarsichthüllen verpackte Botschaft von Frau N. In dieser Botschaft werden Textbausteine des Schreibens vom 07.10.2020 mit deutlich sexualisierten Drohungen verbunden. Hinzu kommt die Drohung mich öffentlich bloßzustellen."
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"Gleichzeitig erhielten alle meine Kolleginnen und Kollegen (14 Personen) eine Kopie des Schreibens per Post mit der Anfrage ob bekannt sei, dass ich "nebenberuflich Mobbyist" sei."
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"Mich belastet die Situation. Ich bin nicht bereit, mein berufliches und privates Leben durch das Verhalten von Frau N. einschränken zu lassen. Ich sehe mich durch das Verhalten von Frau N. diffamiert und verleumdet und nehme die Aktionen von Frau N. als Nachstellung wahr."
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"Am 11.12.2020 habe ich Strafanzeige und am 13.01.2021 Strafantrag gestellt gegen Frau N. [...] Frau N. glaubt jedoch, dass dies nicht strafbar sei, da es sich "nur" um Sprühkreide gehandelt habe. [...] Ich würde gerne meiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, ohne ständig durch Verleumdungen, Beleidigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen gehindert zu werden."
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"Ich bin hier als Ziege (Zeuge :-)) geladen worden und soll vernommen werden. Dahingehend wurde ich belehrt. [...] Das ist alles so viel geworden in der Zwischenzeit, dass ich das gar nicht mehr so zusammen bekomme. [...] Die Verleumdungen wiederholen sich immer wieder. Zwischenzeitlich erstattete ich auch eine Strafanzeige wegen versuchter Erpressung. [...] Hier wurde auch kommentiert, dass ich ein Hausfriedensbrecher sei. [...] Ich möchte, dass Frau N. es unterlässt Unwahrheiten über mich zu verbreiten und zu veröffentlichen. [...] Erhielt sie am 17.06.2019 eine Abmahnung durch einen Boten. Darüber gibt es auch Belege. [...] Im Nachhinein behauptete Frau N. das Schreiben mit der Abmahnung doppelt erhalten zu haben. Das erste durch einen Boten, das zweite Schreiben will sie von mir persönlich erhalten haben. Sie behauptet, dass ich Hausfriedensbruch begangen hätte, indem ich bei ihr zu Hause war und ihr das Schreiben in die Hand drückte. [...] Ich hoffe, dass das bald zu einer Entscheidung darüber kommt und das Strafverfahren bei der Amtsanwaltschaft gegen Frau N. eröffnet wird. Falls noch Fragen bestehen, können Sie oder die Amtsanwaltschaft mich gerne nochmals dazu vernehmen. Ich werde dann alles nochmal so schildern, wie es war. Falls ich weitere Unwahrheiten über mich im Internet oder sonst wo entdecke, werde ich dieses der Amtsanwaltschaft zum Aktenzeichen 3032 Js 2225/21 mitteilen. "
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"[Kommentar: Über das Botenprotokoll, in dem steht, dass eine Original Vollmacht übergeben wurde]: Diesem Schreiben lag eine Kopie der von mir ausgestellten Vollmacht bei. Dazu stelle ich fest: Rechtsanwältin Heilmann hat das Schreiben durch einen Botendienst zustellen lassen. [Kommentar nach Akteneinsicht für wenigen Wochen: der Bote hat ausgesagt, dass er sich nicht an die Übergabe des Schreibens erinnern kann, auch nicht an den Ort. Er kann sich aber (natürlich) an das Botenprotokoll erinnern, das er ausgefüllt haben möchte]."
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"Amtsanwalt K. sieht in dem Wort "Mobbyist" keine Beleidigung, da es nicht im deutschen Sprachgebrauch sei. Auch die Worte "Hohlfrittenmandant" und "dildo behavior" erfüllen dies Kriterium nicht."
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"Dazu stelle ich fest, dass es das Ziel von Frau N. war, auch meine Nachbarn (aus 38 Wohneinheiten des Hauses) und die vorbeikommenden Passanten einzubeziehen und mich damit unter Druck zu setzen."
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"Öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung sehe ich auch, da mindestens zehn weitere Personen Opfer öffentlicher Verleumdung und Beleidigung durch Frau N. sind."
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"Diese Straftaten gegen Frau Malsch [Kommentar: keine einzige] hätten verhindert werden können, wenn die von mir angezeigten Straftaten zu einer Anklageerhebung geführt hätten. Frau N. geht davon aus, dass ihre Taten straffrei bleiben."
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"Die Massivität der Beleidigungen, Verleumdungen und üblen Nachreden, die Frau N. seit mehr als zehn Monaten auf unterschiedlichen Wegen gegen mich richtet, stellen insgesamt eine Nachstellung gemäß § 238 StGB dar."
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"Nach jedem neuen Post im Internet muss ich befürchten, dass neue Graffiti, Aushänge, verleumderische Briefe oder social media Beiträge darauf abzielen, meine Reputation zu beschädigen."
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"Amtsanwalt K. kommt zu dem Ergebnis, dass die Handlungen der Frau N. objektiv betrachtet nicht geeignet seien, eine schwerwiegende Beeinträchtigung meiner Lebensgestaltung herbeizuführen. Diese "Feststellung" des Amtsanwaltes K. ist eine zynische Verhöhnung meiner Situation als Opfer von Straftaten."
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"Ich bitte nun die Generalstaatsanwaltschaft Berlin dafür Sorge zu tragen, dass durch eine baldige Anklageerhebung eine Klärung vor Gericht erfolgen kann und so der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden kann."
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"Wie wäre die rechtliche Würdigung ausgefallen, wenn am Gebäude der Amtsanwaltschaft ein Graffiti einen einzelnen Mitarbeiter der Amtsanwaltschaft verleumdet und beleidigt hätte?"
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"Amtsanwalt K. geht davon aus, dass die Handlungen der Frau N. nicht geeignet seien, eine schwerwiegende Beeinträchtigung meiner Lebensgestaltung herbeizuführen. Dass ich dies für eine zynische Fehlinterpretation meiner Situation als Opfer von Straftaten halte, habe ich bereits mit Schreiben vom 24.06.2021 deutlich gemacht. Es kann objektiv kein Zweifel daran bestehen, dass die Kaskaden von Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede, Nachstellungen, sexualisierten Drohungen und Unterstellungen, denen ich seit einem Jahr durch Frau N. auf unterschiedlichen Kanälen on- und offline ausgesetzt bin, meine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigen."
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"Beitrag "Renate Seilmann" vom 02.07.2021: Neben den bekannten Beleidigungen und Verleumdungen erneute Veröffentlichung eines Fotos von mir ohne meine Einwilligung. Dies ist ein Verstoß gegen §§ 22, 33 Kunst UrhG. Die "künstlerische" Bearbeitung des Fotos (ich habe grüne Haare und Fledermausohren) ändert an der Strafbarkeit nichts."
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"Beitrag "Pinnokjo" vom 06.07.2021: In einer Tondatei darf sich die Hörerin oder der Hörer der akustischen Gewaltphantasie hingeben, dass der Schriftzug "Pinnokjo" auf meine Stirn tätowiert wird. Andere mögen darin den besonderen Humor der Frau N. erkennen, ich sehe darin eine herabsetzende Beleidigung und Gewaltandrohung."
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"Beitrag "Serienmobber" vom 21.07.2021: Hier recherchiert Frau N. noch einmal sehr gründlich in meinem Leben. Sie suggeriert ich könne gegen Baurecht verstoßen haben. Diese öffentlichen Ausführungen der Frau N. erscheinen sehr wirr. Ich erkenne darin allerdings auch üble Nachrede gegen mich [Kommentar: inzwischen hat die zuständige Bauaufsicht offiziell baurechtswidrige Zustände im Verwaltungsgebäude der Luisen-Kirchengemeinde auf dem Luisenkirchhof III festgestellt, Az.: 350-2021-4943-Stadt I C 1].​​​​​​​​​​​​​​"
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"Die letzten Straftaten gegen mich wurden auf kirchengate.de verübt. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass ich alle zwei Wochen die Arbeitszeit der Berliner Polizei für neue Strafanzeigen und Strafanträge gegen Frau N. in Anspruch nehme, ehe geklärt ist, ob die Amtsanwaltschaft Berlin solche Rechtsverstöße ahndet und zur Anklage bringt.​​​​​​​​​​​​​​"​​​​​​​
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"Ich bitte um zeitnahe Anklageerhebung gegen Frau N.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Nur eine strafrechtliche Klärung durch Anklageerhebung und ein Gerichtsverfahren wird Frau N. von weiteren Straftaten abhalten können.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Ferner übersende ich Ihnen einen Ausdruck des Zustellprotokolls des strittigen Schreibens der Rechtsanwältin Heilmann vom 14.06.2019 an Frau N. [...] Sie erhalten neben dem Ausdruck eine Version, in der Nachname und Adresse des Boten geschwärzt sind. Ich rege an, dass Sie Frau N. nur diese geschwärzte Version zugänglich machen.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Frau N. gegen mich dauern an. Am 12.09.2021 während der Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals, umkreiste im Auftrag der Frau N. ein LKW die Luisenkirche, um großflächig auf die Internetseite www.kirchenmobbing.org auf der ich verleumdet und beleidigt werde, hinzuweisen.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Am 08.10.2021 erfuhr ich von einem Kollegen, dass ich auf der Seite fischerrr.de als Mobbingdildo beleidigt werde. [...] Nun zitiert sie aus meinen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Auch dies ist strafbar.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Oberstaatsanwältin Vanoni teilt mir im Schreiben vom 23.08.2021 mit, dass die öffentliche Formulierung der Frau N., mir sei "einer abgegangen" keinen Sexualbezug hätte. Unstrittig dürfte sein, dass alle Wortkombinationen mit "Dildo", die Frau N. über mich öffentlich verbreitet, einen Sexualbezug haben. Die Ankündigung der Frau N. mir "dildorale Strukturen (sic!) vor die Bude zu stellen" ist eine sexualisierte Drohung.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Oberstaatsanwältin Vanoni sieht in den öffentlichen Äußerungen der Frau N. über mich keine Beleidigungen, sondern "Distanzlosigkeiten und allgemeine Unhöflichkeiten". Diese Einschätzung ist nicht haltbar.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Ihre Entscheidung hat Frau N. zu zahlreichen weiteren Straftaten gegen mich und andere Personen animiert.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Inzwischen hat Frau N. bei Google Maps die Geschäftsadresse Reinhard Fischer (Mobbyist, Berlin) "für mich eingerichtet". Dies ist ein Verstoß gegen § 238 (1) 7 StGB. Ich erstatte Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen Frau N.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Vor 14 Monaten habe ich erstmals Strafanzeige gegen Frau N. gestellt. Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Straftaten gegen mich halten seitdem an. Am 20.01.2022 habe ich erneut Strafanzeige und Strafantrag gegen Frau N. gestellt. Zu Teilen meiner Vorwürfe sei die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin gesendet worden. Seitdem sind erneut elf Wochen vergangen, ohne dass Frau N. durch klare Zeichen der Berliner Justiz von weiteren Straftaten gegen mich abgehalten werden konnte.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Mir drängt sich der Eindruck auf, dass der Schutz vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung sowie das Recht am eigenen Bild keinen besonders hohen Stellenwert in Berlin haben.​​​​​​​​​​​​​​"​​​​​​​​​​​​​
"MC.N Voiceshift completed."
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"Warum ist mir "schnellstens" statt "zeitnah" nicht schon früher eingefallen?"
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"Kannst du mich wie einen älteren Mann KLINGen lassen?"​​​​​​​
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