"Das Schreiben lässt als Unterzeichner und Urheber Herrn Rechtsanwalt Zott erkennen. Absender und Unterzeichner der Nachricht über das beA ist eine Frau Scholz im Namen von Herrn Dr. Creutz. Insoweit ist mir völlig unklar wer der tatsächliche Urheber und Ansprechpartner des Schreibens ist."
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"Der Name ist mir allein aus einem Parallelverfahren bekannt (Fischer ./. Nixdorf), das nunmehr auch von Ihrer Kanzlei betreut wird. Insoweit fordere ich Sie höflichst auf mir einen solchen Nachweis der Verteidigungsanzeige vorzulegen, bevor Sie gleich mit § 12 BORA drohen. Es ist schon vermessen einem Kollegen bei einem ersten Kontakt eine vorsätzliche Umgehung der anwaltlichen Pflichten zu unterstellen."
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"Zuletzt haben Sie das im Eigentum der Kirchengemeinde stehende Schild, das das Fahrradfahren auf dem Gelände untersagt und eine Leinenpflicht vorschreibt, entfernt und durch ein anderes, von Ihnen gestaltetes Schild ersetzt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie Eigentum Ihres Vermieters entwenden und das Friedhofsgelände nach Ihrem Geschmacksempfinden umgestalten."
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"Soweit die Beklagte meint, sie müsse die Grundordnung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz bemühen, so übersieht sie zum einen, dass nach eben dieser die Pfarrerin Teil des Gemeindekirchenrates ist, zum anderen, dass einzelne Personen aus diesem mit der Geschäftsführung betraut werden können. 
Die Beklagte wirft hier mit Nebelkerzen.​​"
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"Die Klägerin hat ein zeitnahes Rückerlangungsinteresse und je länger dessen Durchsetzung dauert, desto länger ist auch mit Aktivitäten auf der Website der Beklagten zu rechnen."
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"Aus welchem Grund mir die Ehre zukommt, in ihren Augen „Gesindel“ zu sein, dessen Kontakt zu anderen Kollegen auf diese negativ abfärbe, ist mir nicht erkennbar."
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"Auf ihrer Website hat die Beklagte uns als Kanzlei nun als neues Ziel mit aufgenommen, künstlerische Kreativität kann ihr dabei nicht abgesprochen werden, hat sie den Kollegen Stiegert doch mit einer Fotomontage abgebildet. Was sie damit meint, erläutert sie textlich folgendermaßen:"
Um die organisierte Erbärmlichkeit noch plastischer zu machen, haben wir Fotos der IKB Rechtsanwälte aus dem Archiv geholt. Kollege Stiegert, dem regelmäßig die Möhren aus den Ohren wachsen, ist angestellter Rechtsanwalt bei IKB und im Übrigen Mitglied des Kirchenvorstands bei einer Organisation, die wie Schnupfen klingt.
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"Die Beklagte macht sich damit nicht nur über uns lustig und beleidigt uns wiederholt, sondern bezeichnet die Gemeinde Sankt Canisius als „Organisation, die wie Schnupfen klingt"."
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"In dem Beitrag wird Herr Fischer bezeichnet als „Kreisposaunenwart, dem allmählich die Sicherungen rauszuknallen scheinen"."
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"Sodann bezeichnet sie die Klägerin dort als „Pinocchio Gemeinde"."
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"Bevor sie Herrn Fischer vielfach der Falschaussage bei Gericht und diverser Lügen gegenüber Strafverfolgungsbehörden bezichtigt."
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"In dem Eintrag schreibt die Beklagte unzutreffender Weise, der Unterzeichner sei „hauptsächlich Liederbuchautor und Rechtsanwalt im Nebenberuf“ und sodann, sie beglückwünsche den Unterzeichner zu „juristischem Scharfsinn auf dem Niveau eines Berges aus zehn Zentnern Türklinken"."
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"Nach wiederholtem Verstoß gegen die Einstweiligen Verfügungen gegen die Beklagte ließ Herr Fischer diese erneut abmahnen. Das führte dazu, dass sie das Abmahnschreiben als „neueste Flatulenzen aus dem Hause Fischer“ bezeichnete und Herrn Fischer als „Reinhard Pinocchio Fischer.""
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"Über den Kollegen Epping, der die rechtlichen Interessen Herrn Fischers vertritt, schreibt die Beklagte, Herr Fischer würde „dem mittelprächtigen Anwalt bei der Erfüllung unseriöser Geschäftspraktiken“ helfen."
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"Die Kollegin Heilmann, die in anderen Verfahren die rechtlichen Interessen der Klägerin vertritt, wird dort bezeichnet als „Katalysator für kleine Lügen im Prozess"."
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"Auf eine interne Willensbildung in den Gremien der Klägerin kommt es für die Wirksamkeit von Rechtshandlungen ihrer Organe und Vertreter nach außen nicht an. Wenn das im Bereich bayerischer Kirchengemeinden nach den dort geltenden lokalen Regeln im Einzelfall anders sein sollte, mag das sein, hat für die vorliegende Sache und unter Geltung der GO der EKBO jedoch keine Relevanz."
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"Die von der Beklagten vermisste Siegelung der Vollmacht ist vorhanden, und zwar durch Abdruck des Stempelsiegels."
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"Das Amtsgericht hat das Rubrum nicht “eigenmächtig abgeändert”, sondern korrekt angegeben."
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"Sollten sich alle formalen Rechtsansichten der Beklagten als zutreffend herausstellen, besteht zwischen den hiesigen Prozeßparteien kein Mietvertrag.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Die von der Beklagten geführten Angriffe gegen Gemeindekirchenratsmitglieder der Klägerin haben jedoch keinen anderen Zweck als den, diesen Personen und der Klägerin selbst persönlich zu schaden. Ein Interesse der Öffentlichkeit hieran besteht nicht.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Das Verhalten der Beklagten ist auch kein Ausrutscher oder Versehen, sondern reiht sich ein in permanente, zielgerichtete und dauerhaft mit Energie betriebene Verunglimpfungen der Klägerin und aller (sic!) Personen, die auf ihrer Seite für sie tätig sind.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Auch die Mitglieder der vorliegenden Berufungskammer dürfen nach allem, was sich die Beklagte bislang erlaubt hat, erwarten, demnächst eine hinreichende Würdigung auf der Webseite der Beklagten zu erfahren. Ob sie auch mit Möhren in den Ohren dargestellt werden, wie es dem Kollegen Stiegert erging, oder nur ihre Privatadressen den Weg ins Netz finden wie bei Frau Dr. Malsch, bleibt abzuwarten.​​​​​​​​​​​​​​"
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"Mit der erklärten Absicht, mich einzuschüchtern, hat die Beklagte mir ein 9seitiges Schreiben zukommen lassen. Der Schlußsatz beinhaltet, daß die Beklagte mir “nicht empfehlen kann, den Gerichten gegenüber selektiv, verzerrt, sachfremd unwahr oder in Form von Weglassungen und Dunkelheiten vorzutragen”. Die Beklagte teilt mit, daß sie mich berufsrechtlich verfolgen will. Das Schreiben ging hier am 07.01.2022 zu, zeitlich im Zusammenhang mit dem Ablauf der Frist zur Berufungserwiderung jetzt rund eine Woche später. Es ist nicht erkennbar, welchen anderen Zweck dieses Schreiben haben soll als den, mich zum Nachteil meiner Mandantin in meiner Arbeit zu beeinflussen.​​​​​​​​​​​​​​"
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