Heute mit Michael Epping, dem manipulierenden Anwalt von Reinhard Fischer, Dr. Katja Malsch und Mobber Thomas Höhne. Gegenstand des Artikels sind zwei Beispiele für Manipulationen, die sich in der kürzeren Vergangenheit ereignet haben. Beispiel 1 geht auf das Berufungsverfahren gegen Dr. Katja Malsch ein, Beispiel 2 auf den schädigenden Versuch, am Landgericht Nürnberg-Fürth eher Recht zu bekommen als in Berlin.
Beispiel 1:
Am 26. April 2022 reichte Michael Epping die Berufungserwiderungsschrift für seine Mandantin Katja Malsch beim Kammergericht Berlin ein. Gleich zu Beginn des Schriftsatzes findet sich primitive und vor allem verfälschte colorandi causa, die rein gar nichts mit der eigentlichen Sache zu tun hat. Michael Epping nimmt das einstweilige Verfügungsverfahren gegen Mobber Thomas Höhne bzw. dessen besondere Umstände zum Anlass, die Richter des Senats negativ zu beeinflussen. In seinem Schriftsatz trägt er vor:
"Nur als Beispiel von vielen sei auf Folgendes Verhalten hingewiesen: die Antragsgegnerin geht so weit, dass die Privatadressen der mit anhängigen Verfahren betrauten Richter herausfindet und Schreiben an deren Privatadresse zustellt oder zustellen lässt. Die mit den Verfahren betrauten Richter haben jeweils die Antragsgegnerin darauf hinweisen müssen, dass die Antragsgegnerin zukünftig davon absehen sollte, selbst oder über Beauftragte im Zusammenhang mit diesem Gerichtsverfahren Schriftstücke oder Dokumente an die Privatanschrift des Abteilungsrichters zu übermitteln. So geschehen unter anderem durch Herrn Richter am Amtsgericht Penshorn (Az. 205 C 31/22) und in ähnlicher Weise an Richter am Landgericht Jürcke (Az. 46 T 2/22)."
Über den Hintergrund: Das Ausmaß der von Mobber Thomas Höhne ausgegangenen Belästigungen, sind im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zusammengefasst. Sicherlich möchte niemand unter diesen Bedingungen an seinem geschützten Ort leben. Der Ablauf des Verfahrens muss als Farce bezeichnet werden. Der Antrag wurde zunächst der 65. Kammer zugeordnet. Die dortige offenbar an Faulheit oder Überforderung leidende (verhältnismäßig junge) Richterin Jessica Vogt negierte den Streitwert und verwies an das AG Charlottenburg, wo sich der Richter Peter Penshorn verantwortlich fühlte. Dieser Richter ist in der Vergangenheit bereits einmal kritisiert worden, weswegen es auch nicht verwunderlich war, dass er den Antrag auf 1.000,00 € Streitwert zusammengeschrumpft und die Verfügung nicht erlassen hat. Penshorn ist kein unbeschriebenes Blatt, wie man hier sieht.
"Sehr geehrter Präsident Herr Prof. Dr. Dr. Peter Scholz,
1. Warum gewähren Rechtspflegerin Blechschmidt, Richter Penshorn und Richter Modrovic nach § 4 Abs.2 BerHG keine strafrechtlichen Beratungshilfescheine für Opfer von Straftaten, die durch Unfall temporär behindert und nicht schreib-, prozess- und verfahrensfähig sind, bei Einreichung aller notwendigen Unterlagen nach § 4 Abs.3 BerHG und mit Nachweis von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Attesten und nötigen schreibunfähige Unfallopfer zur hand- oder PC-schriftlichen Ausfüllungen weitere Formulare oder persönlichem Vorsprechen in der Rechtsantragsstelle?"
Da allen Beschwerden nicht abgeholfen wurde, ging das Verfahren zurück zum Landgericht Berlin und der dortigen 46. Zivilkammer mit den Berufsrichtern Dr. Alexander Neumann (Vorsitzender), Klaus-Peter Jürcke sowie der RiLG Schneider. Unter verfassungswidrigen Umständen wurde der Antrag auch dort scheitern gelassen. Rechtsanwalt Christian Zott führte rückkoppelnd aus:
“Der Beschluss des LG Berlin lässt mich leider ebenso wie Sie fassungslos zurück. Die Ausführungen des Gerichts zur Dringlichkeit sind u.E. klar falsch. Der “Besuch“ von Herrn Höhne auf Ihrem Balkon (sic!) oder die Absperrung der Hofzufahrt im Juli 2021 stellen völlig andere Verhaltensweisen dar als diejenige, gegen die der Verfügungsantrag gerichtet gewesen ist. Dementsprechend kann für den Beginn der Dringlichkeitsfrist – jedenfalls nach absolut gefestigter Rechtsprechung etwa des KG – nicht auf den Vorfall am 10.07.2021 oder am 17.07.2021 abgestellt werden. Welcher der verschiedenen Vorfälle nun schlimmer gewesen sein soll, spielt für den Lauf der Dringlichkeitsfrist keine Rolle. Zumal die Argumentation des LG auch höchst widersprüchlich ist. Einerseits mag es bei den gegenständlichen E-Mails keinen Zusammenhang zum Mobbing erkennen. Andererseits sieht es aufgrund der “Historie“ mit Herrn Höhne anscheinend alle seine Handlungen als Einheit an, um so die Dringlichkeitsschädlichkeit zu konstruieren. Das passt nicht zusammen.“
Als leidtragende Person richterlicher Willkür ist man ab einem gewissen Punkt mit der Frage befasst, was diesem missbräuchlichen Verhalten durch Richter effektiv entgegengesetzt werden kann. Da sich Richter allgemein für unantastbar und majestätisch über den Dingen stehend halten, musste etwas geschehen, was Richter absehbar überraschend finden werden. Akten und Unterlagen sollten demnach an die Privatadressen der Richter zugestellt werden, damit diese a) auch nur eine minimale Ahnung darüber entwickeln können, wie es sich anfühlt, wenn die geschützte Privatsphäre plötzlich berührt und angegriffen wird, und sich b) intensiv auch in ihrer Privatzeit mit ihren willkürlich erlassenen und schwerwiegend fehlerhaften Beschlüssen oder Urteilen befassen können. Die Verantwortung für die Menschen, über die sie richten wollen, endet ja nicht an der Tür des Gerichts für das die Richter arbeiten. Dem Vorsitzenden Neumann, der durch besondere Dummheit und Willkür aufgefallen war, musste zwingend eine schallende Ohrfeige verpasst werden, die er so schnell nicht wieder vergessen wird. Interessant daran ist: die Umsetzung der Ohrfeige ist rechtmäßig erfolgt. Sie steht methodisch grundsätzlich jedem Menschen offen. Wer ein berechtigtes Anliegen hat, erhält eine Melderegisterauskunft. Beschleunigt wird das Verfahren, wenn der vollständige Name des Gesuchten vorliegt, dazu das Geburtsdatum oder eine frühere Meldeadresse. Mit diesen Angaben lässt sich das Verfahren, wie in unserem Fall, automatisch online durchführen. Am Ende der Datenabfrage war klar, dass der Richter Alexander Neumann binnen kürzester Zeit eine schöne Akte auf dem Tablett serviert an seine Meldeadresse in Lichtenberg geschickt bekommen wird. An dem, was danach geschah, wird das manipulative Potential von Teilen der Justiz in besonders drastischer Form sichtbar. Richter Alexander Neumann hat insgesamt drei Verfügungen in die Gerichtsakte gegeben, deren Wahrheitsgehalt umfassend zu beanstanden ist. In einer dieser Verfügungen inszeniert er sich in besonders perfider, manipulierender Art und Weise als Opfer und wählt ein Wording, aus dem ein unbefangener Dritter (so beispielsweise auch die Richter im zuständigen Senat für das eingangs erwähnte Berufungsverfahren) lesen muss, dass der Richter bedroht wurde. Dies möglicherweise auch noch strafrechtlich relevant. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Verfügung, die der manipulierende Anwalt Michael Epping trotz diametral entgegenlaufender Aktenlage, von der er Kenntnis hat, in das Berufungsverfahren am Kammergericht eingeführt hat:
Dazu gleich handschriftliche Anmerkungen:
Der manipulierende Richter Neumann schreibt vorsätzlich falsch "maskierte Person", was zwingend nach jemandem mit einer Räubermaske klingt, verschlimmert durch das Wort "behelligt". Ganz und gar abwertend ist die Bezeichnung "Person, die sich als Kurier ausgab".
Was der manipulierende Richter Neumann nicht wissen konnte: der Kurierfahrer arbeitet seit vielen Jahren professionell für das hochseriöse Unternehmen "Twister Kurierdienst". Insgesamt ist er selbständig tätig und betreut zahlreiche eigene Kunden direkt. Der Kurierfahrer wurde, nachdem die Notiz des Richters zu unserer Kenntnis gelangte, um eine offizielle Stellungnahme gebeten. Es versteht sich von selbst, dass schädliche Notizen manipulierender Richter nicht unkommentiert stehen gelassen werden können. Durch derartige Notizen wird dem Rechtsmittelgericht nämlich ein völlig falsches, verzerrtes Bild vermittelt. 
Anders als sich die sogenannten Richter Neumann und Penshorn nämlich vorstellen konnten, wird gegen den Beschluss vom 03. März 2022 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Stellungnahme des Kurierfahrers Lars N. und wie sich die Situation am Haus des Richters in Wirklichkeit ereignet hat:
An den Richter Jürcke wurde hilfesuchend geschrieben:
Auf die erhobene Anhörungsrüge lehnte sich der Richter Neumann selbst ab. Seine Berufskollegen sprangen ihm zur Seite und betonten geradezu episch dessen schlimme Opferrolle. Auch stellten sie falsche Behauptungen auf und erfanden Äußerungen, die in Wirklichkeit gar nicht gefallen waren. Dies taten sie einzig und allein aus Bösartigkeit und mit schädigender Absicht gegen die Antragstellerin. Die herausragende Qualität in der 46. Zivilkammer zeigt sich in abschreckender Weise auch auf dieser (simplen) Verfügung:
Zusammenfassung für Beispiel 1:
Der manipulierende Anwalt Michael Epping ist in positiver Kenntnis dieser ganzen Umstände und spiegelt dem Senat des Kammergerichts mit voller Schädigungsabsicht eine wahrheitswidrige, verzerrte Situation vor, die inhaltlich, und das kommt noch dazu, rein gar nichts Erhellendes zu dem dortigen Verfahren beitragen kann.
Beispiel 2:
Michael Epping beanstandete im Januar 2022 Rezensionen, die über ihn abgegeben wurden. Die konkreten Beispiele hat die 27. Kammer des Landgerichts zwar untersagt. Gleichzeitig hat es in der Beschlussbegründung aber auch klargestellt:
"Der Antragsgegnerin ist zuzugestehen, dass auch ein Prozessgegner sich zu den anwaltlichen Leistungen eines Prozessbevollmächtigten wird äußern können oder wollen. Legt er diesen Umstand jedoch, wie hier die Antragsgegnerin, nicht für den Leser offen, weichen Sinngehalt (nach dem allein maßgeblichen Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers: Bewertung eines eigenen Anwalts) und Realität (Bewertung des gegnerischen Anwalts) unzulässig voneinander ab." 
Der Beschluss der Kammer ist hier erreichbar.
In der neuen Rezension heißt es deswegen (insbesondere am Ende der Rezension):
"Die Rezension wird bis zur Rechtskraft eines Urteils vom Netz genommen."
Was macht der manipulierende Anwalt Epping daraufhin?
Sich unter Vorspielung falscher Tatsachen an das Landgericht Nürnberg-Fürth wenden (prinzipiell erlaubt das der fliegende Gerichtsstand bei Sachen im Internet) und dort eine einstweilige Verfügung beantragen (die nicht sofort erlassen wurde, denn möglicherweise kam auch dem LG Nürnberg-Fürth etwas komisch an der Sache vor):
Zusammenfassung für Beispiel 2:
Diese Art der Manipulation ist besonders gravierend und schädlich, denn das angerufene Gericht musste zwingend den Eindruck vermittelt bekommen, als würde es die vom LG Berlin eingeräumte Bewertungsmöglichkeit und Rechtsprechung gar nicht geben. Darin liegt mithin auch eine Missachtung der Kammer, die den Beschluss erlassen und begründet hat. Eine Abschlusserklärung wurde lediglich für 4 konkrete Bewertungen abgegeben, nicht aber für die Möglichkeit der Bewertungsabgabe allgemein. So stellt der manipulierende Anwalt Epping es dem angerufenen Gericht in Bayern aber dar. 
Aus der Hoffnung, dass das Gericht die Verfügung schnell erlässt, ist vorerst nichts geworden. Wir werden erneut darüber berichten. Mit freundlichen Grüßen und einen positiven Start in die neue Woche!
Michael E. Epping
– Convenienceanwalt –
– Abmahngurke –
– Scharlatan –
– Verbiegungskünstler –
– Ordnungsgeldzucchini –
Mika C. Nixdorf, am 01.05.2022
© Buckminster NEUE ZEIT
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