Freie Rede auch bei Google.
Es ist gar nicht lange her, da kamen erneut unbekannte Dinosaurier ins Feld und sorgten für einen Google Eintrag, der anderen eine Warnung sein soll. Für eine derartige Veröffentlichung sind bestimmte Hürden zu nehmen, über die wir aktuell nicht informieren. Das Unternehmensprofil ging bereits nach kurzer Zeit online. Es dauerte aber nicht lange und das Profil wurde auf eine Beschwerde hin gesperrt, da es angeblich gegen die Google Richtlinien verstoßen hat. Dagegen richtete sich unser Widerspruch. Über die Inhalte des Widerspruchs informieren wir ebenfalls nicht, da sie individuelles Wissen bedeuten.
In diesem Zusammenhang wird noch zu klären sein, welchen Bonus die Amtsanwaltschaft gegenüber Google hatte. Die konnte nämlich aktuell verhindern, dass Amtsanwaltschaft.de als Unternehmensprofil online geht. Dieses Vorhaben werden die unbekannten Dinosaurier einer erneuten Überprüfung unterwerfen und es auf einen neuen Versuch ankommen lassen.
Nachdem unser Widerspruch von Google zur Kenntnis genommen wurde, erhielten wir wenige Tage später interessante Neuigkeiten, die wir hier veröffentlichen. Das Profil ist seit Samstag wieder abrufbar ;-)
Noch eine Ergänzung:
Michael Epping bettelt aktuell bei der 27. Kammer weiterhin um den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, da er zu Recht negativ bei Google bewertet wurde, er diese Bewertungen aber vehement unterdrücken möchte. Die Rezensenten sollen mundtot gemacht werden. In seiner Argumentation beruft er sich auf ein Urteil des LG München, das mit der Sache im Kern gar nicht vergleichbar ist. Der Streitwert wurde wieder einmal viel zu hoch angesetzt, das geht mit einer wirtschaftlichen Schädigungsabsicht Eppings einher. Man muss sich außerdem vor Augen halten, dass Michael Epping, der im Selbstauftrag agiert bzw. sich selbst vertritt, für seine Abmahnung und sein gerichtliches Bemühen auch noch vergütet werden möchte. 
Ein Beispiel aus der Praxis: Es gibt den (in der Szene) bekannten Gerichtsreporter Rolf Schälike, der als unbequem und querulant gilt, und gegen den unzählige Verfahren angestrengt wurden. Darunter vom bekannten Medienrechtsanwalt Christian Schertz. Wer einmal das Profil von Schertz Bergmann Rechtsanwälte bei Google aufruft und in die Rezensionen blickt, wird dort einen Eintrag von Rolf Schälike entdecken. Logisch ist: der klagefreudige Christian Schertz wäre sicherlich sofort gegen den Eintrag vorgegangen, wenn dieser unrechtmäßig erfolgt wäre. Das ist aber gerade nicht der Fall! Seit 4 Jahren steht diese Bewertung dort felsenfest.
Rolf Schälike: Verliert etwa 30 % aller Prozesse seiner Mandanten, auch bei Klagen in eigener Sache. Das Persönlichkeitsrecht dient als Vorhang für ein enthemmtes Geschäft.
Zu den besonderen Umständen, unter denen die Verfügung nunmehr erlassen werden soll: Fakt ist, dass Google nicht jede Rezension veröffentlicht oder "durchlässt", wie es salopp heißt. Michael Epping hat bis zum heutigen Tag keine einzige Veröffentlichung nachgewiesen. Er hat noch nicht einmal nachgewiesen, wer die Rezensenten überhaupt sind. Für ihn steht fest, dass alle Rezensionen, die er auf sein Telefon gespielt bekam, nur von einer einzigen Person stammen können. 
Veröffentlichte Rezensionen werden bestätigt, indem eine individuelle Veröffentlichungsurkunde von Google übersandt wird. Belege dergestalt, die wir dem Gericht klar vor Augen geführt haben, sind aber allesamt nicht eingereicht. Der Antrag auf Erlass einer Verfügung beruft sich folglich auf eine (angebliche) Verletzungshandlung, die sich aber kein einziges Mal verwirklicht haben kann. Stattdessen bekommt Michael Epping, weil er ja so ein ehrlicher und wahrheitsliebender Anwalt ist, einen Hinweis vom Gericht, mit dem es ihm nun leichter fallen soll, seine Verfügung, die dem Anspruch nach auf ein antidemokratisches und totalitäres Denken dieses Rechtsanwalts zurückzuführen ist, gerichtlich durchzusetzen.
An dieser Stelle soll auf eine interessante Seite aufmerksam gemacht werden: Staats-Haftung.de
Cheers.
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