Im Namen der Zunft erging folgendes Urteil:
Das Urteil, verkündet am 25. März 2021, ausgefertigt und zugestellt am 10. Mai 2021, bestätigt die Einstweilige Verfügung mit der Maßgabe wie ersichtlich. Hintergrund: Reinhard Fischer bekam letztes Jahr im Dezember Post in seine Landeszentrale geschickt, auch 14 Kollegen und eine Kooperationspartnerin wurden angeschrieben. Absender ist das sehr böse und entblößende Antimobbingteam, das Fischer anscheinend die Schweißesperlen auf seine Stirn getrieben hat. Die Kammer erachtet die direkte Informationsübergabe in Papierform an den besagten Personenkreis Fischers für rechtswidrig. Die Urteilsfindung sowie die Begründung wirken besonders abenteuerlich und kurios, denn eine solche Herleitung bzw. Rechtsprechung ist selbst einem Fachanwalt nicht bekannt. Näheres führen wir zu einem späteren Zeitpunkt aus. Auch mit der Rechtsauffassung der uneinsichtigen Antragsgegnerin decken sich die Urteilsgründe natürlich in keiner Weise ;-)
Nachdem der erste negative Eindruck über das Urteil weggefegt und überwunden werden konnte, ist dem Prozessbevollmächtigten Epping bereits jetzt mitgeteilt worden, dass keinerlei Abschlusserklärung abgegeben wird, was bedeutet, dass Herr Fischer und sein Rechtsanwalt Hauptklage erheben müssten oder umgekehrt, die Antragsgegnerin lässt negative Feststellungsklage erheben. Was wir auch tun werden, wenn Herr Fischer nicht von selbst tätig wird. Auf die Hauptsache freuen wir uns bereits jetzt sehr besonders! 
Die Prozessakte liegt zur Sichtung bei der Amtsanwaltschaft Berlin, denn Herr Fischer erstattete im Dezember Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede. Eine Selbstanzeige wäre besser gewesen, denn das Anbringen übler und wahrheitswidriger Informationen muss bisher nur eine Person "ertragen". Frau Köppen allerdings, bekannte Amtsanwältin, wird wohl hoffentlich dieses Mal genauer hinsehen, nachdem sie im Fall eines lügenden Polizeikommissars (Freispruch für MC.N) mit ihrer Einschätzung völlig daneben gelegen und aus der Oberamtsanwaltschaft ihre dunkelste Kerze in die Manege geschickt hat.
Interessant ist auch, dass Herr Fischer anders als im Verlauf des Vorverfahrens nun doch nicht mehr überzeugend glaubhaft machen konnte, dass er als Hausfriedensbrecher so gar nicht infrage kommt. Das Gericht findet überraschend und explizit zu dem Urteil, dass diese Thematik zwischen den Parteien streitig ist. 
Unsere Liebe zum Landgericht und zur Juristerei kann jetzt wieder frei fließen. Wer weiß wohin... in die nächste Runde, nämlich ins Hauptsacheverfahren, in jedem Fall.
Glossar: Rotes Klebeband  Gaffa Tape
© Deckblatt zum Rundschreiben an die Landeszentrale f. p. Bildung sowie an die Kooperationspartnerin (Archivmaterial)
Für das Hauptsacheverfahren wird Rechtsanwalt Markus Hennig nicht als Prozessbevollmächtigter, jedoch beratend im Hintergrund, tätig sein. Kommissarisch hat RA Martin Geisler das Amt übernommen, während die Antragsgegnerin weiter auf die Suche geht und sich vom Schicksal den Weg weisen lässt. Aus pragmatischen Gründen wurde noch nie ein Mandat hergestellt, das wird auch dieses Mal nicht so sein. Rechtssachen sind schließlich hochsensible und persönliche Angelegenheiten. 
Wer aber bekannte Strukturen aufbricht und in neue Gefilde steigt, erlebt mitunter Überraschendes. Rechtsanwalt Michael Epping wurde bisher als selbständiger und unabhängiger Anwalt wahrgenommen, der für Reinhard Fischer dies und jenes macht (auf die neue Abmahnung mit Täuschungsversuch kommen wir bald zu sprechen). Im Zuge der Neuanwaltsakquise ist die Antragsgegnerin auch in Dresden vorstellig geworden, dort bekam sie einen Tipp, der wieder zurück nach Berlin zu Rechtsanwalt Dominik Höch führte. Unvoreingenommen wurde ein Anruf in diese Kanzlei abgesetzt, die Person am anderen Ende bewirkte allerdings, dass der Telefonhörer wortlos und mit sofortiger Wirkung aufgrund maximaler Verwirrung wieder aufgelegt werden musste.
Die Person, die am frühen Abend des 28. April 2021 für Dominik Höch ans Telefon ging, wurde mit allen genannten Worten schriftlich dokumentiert (der obere Teil unseres Notizzettels gehört nicht dazu, nur der untere):
Was macht man jetzt mit so einer Information?
Nochmals anrufen und ein charmantes Telefonat mit Michael Epping führen ;-) Dominik Höch käme aufgrund des Interessenskonflikts nicht in Betracht meint Rechtsanwalt Epping. Nach genauerem Hinsehen käme Dominik Höch auch aus Kompetenzgründen nicht in die Disposition. Punkt
Pinocchio:
Als Pseudonym für die Luisen-Kirchengemeinde sowie einige ihrer Vertreter (rückblickend auch Reinhard Fischer) verwenden wir im Turnus den Namen "Pinocchio-Gemeinde". Lügen haben nicht nur kurze Beine sondern auch lange Nasen. Kurzer Faktencheck zwischendurch: Herr Fischer, der gegenüber der Polizei und dem Gericht das Gefühl vermitteln wollte, dass ihm nachgestellt wurde, gab in Schriftsätzen und zeugenschaftlichen Vernehmungen an, dass ihm das oben benannte Rundschreiben auch persönlich in den privaten Briefkasten geworfen worden sei. Insgesamt hätten 14 Kollegen, 1 Kooperationspartnerin sowie er persönlich einen Brief per Post in die Arbeitsstätte bekommen, zusätzlich aber wäre ihm ein Exemplar durch die Antragsgegnerin privat eingeworfen worden. Insgesamt wurden also 17 Briefe zugestellt, einer davon angeblich ohne Poststempel aufgrund von Einwurf. 
Reinhard Fischer lässt im Antrag über den Erlass der Einstweiligen Verfügung wahrheitswidrig ausführen: "Am 04.12. fand der Antragsteller im Briefkasten ein Schreiben von der Antragsgegnerin, das nicht per Post zugestellt, sondern eingeworfen wurde."
Reinhard Fischer möchte damit den Eindruck erwecken, dass ihm nachgestellt wurde. Er lügt absichtlich gegenüber der Polizei und dem Gericht, denn eine solche Begebenheit hat nie stattgefunden, da nachweislich alle 17 Briefe in der Postfiliale eingereicht und demzufolge auch postalisch zugestellt wurden. Ein davon abweichendes Verhalten wäre unplausibel. Wir wissen bis heute nicht, wie der Briefkasten von Reinhard Fischer aussieht.
Mit seiner falschen Aussage fühlt Reinhard Fischer sich auf der sicheren Seite, denn die Briefe wurden als Normalschreiben ohne Eilbedürftigkeit und ohne Sendungsnummer verschickt. Es gibt allerdings einen Haken für Reinhard: 
Zum Zeitpunkt der Brieferstellung und Versendung sind auf der Internetseite der Berliner Landeszentrale für politische Bildung 15 Namen offiziell unter "Kontakt" zu finden, darunter Reinhard Fischer sowie 14 seiner Kolleg*innen. Zusätzlich bekam auch eine Kooperationspartnerin Fischers den Brief postalisch zugestellt. Macht insgesamt 16 Sendungen. Aufgegeben wurden aber insgesamt 17 Sendungen, was sich aus dem Einlieferungsbeleg der Post ergibt, denn alle Briefe wurden absichtlich nicht ausreichend frankiert, damit sich eine Nachfrankierung ergeben kann. Brief Nummer 17 war für Reinhard Fischer an seine Privatadresse vorgesehen, dieser Brief wurde ihm demzufolge postalisch zugestellt.
Rüge:
Mit Datum vom 10. Mai 2021 schreibt die Antragsgegnerin ihre erste Rüge zu Gericht und ruft Rechtsanwalt Epping zu mehr Ordnung, Sorgfalt und Sauberkeit. Die Anlagen der Rüge sind hier aufbereitet. Zu beachten wäre in dem gerügten Schreiben ggf. noch die Passage, dass Herr Fischer, der sich am 15. April 2021 noch sehr erpresst fühlte, 14 Tage später offenbar doch noch einen Versuch zur Einigung unternehmen möchte. Zu spät.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Stand: 16. Mai 21:34 Uhr
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