Klagen, aber ohne eigene Rechnung, bitte!
Am 26. Mai 2023 konnte die landgerichtliche Akte in dem Fischer-Verfahren 27 O 99/22 persönlich in der Geschäftsstelle der 27. Kammer des Landgerichts Berlin gesichtet werden. Reinhard Fischer betreibt diese Klage privat als Zivilperson. Die Gerichtskosten müsste er aus eigenen Verhältnissen zahlen. 
Wie nun aber bekannt wurde, trifft dies nicht zu, denn Reinhard Fischer hat offenbar nicht genügend Geld, um seine in Widerspruch und Unwahrheit verstrickten Rollatorklagen zu betreiben, daher übernimmt die "reiche" Hintergrundpartei Kirche seine Rechnungen.
Das "KKV" auf der Zahlungsanzeige steht für Kirchenkreisverband.
Beide Landeskirchen, also sowohl die Evangelische als auch die Katholische verfügen über erhebliches Vermögen: 
"Der Politikwissenschaftler und Publizist Carsten Frerk beschäftigt sich seit über zwanzig Jahren mit dem Vermögen der Kirchen in Deutschland. Wichtig sei zu bedenken, dass es "den Konzern Kirche mit einer zentralen Leitung" nicht gebe. »Jedes Bistum macht, was es will und lässt sich dabei so wenig wie möglich in die Karten schauen«.
[...]
Die evangelischen Landeskirchen veröffentlichen ihre Bilanzen nicht so konsequent wie ihre katholischen Pendants. Doch die Bilanzen seien ohnehin nicht mehr als ein Anfang, kritisiert Experte Frerk. weil sie nach dem Niedrigstwertprinzip erstellt werden: Viele Vermögenswerte würden nur mit sehr geringen, teils symbolischen Beträgen und nicht ihrem aktuellen Wert aufgeführt.
Er schätzt, dass die katholische Kirche in Deutschland insgesamt über ein Vermögen von rund 200 Milliarden Euro verfügt. Für die evangelische Kirche geht er von dem gleichen Betrag aus."
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