Sobald Menschen, die überdurchschnittlich viel wahrnehmen und fühlen, ihrer Gabe freien Lauf lassen und diese positiv für den Sinn und die Sache einsetzen, gewinnt ein Gerichtsprozess an Tiefe. Während Rechtsanwälte erst mit der Nase auf gewisse Andersartigkeiten gestoßen werden müssen, und sich dann immer noch die Frage stellen, ob Richter eines Tages ermüden könnten, sind die Feinfühligen schon drei Ecken weiter und reflektieren Stockwerke tiefer die Strategie des Gegners. Für strategische Manöver besteht in den Schriftsätzen des Prozessgegners ausreichend viel Platz, weswegen man selbst ständig auf der Hut sein sollte. Insbesondere wenn der Gegner auf Kalkül, Täuschung und Falschdarstellung setzt, so wie regelmäßig Michael Epping. 
In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Katja Malsch vor der 6. Kammer des Landgerichts Tegeler Weg erlebten wir eine Richterin, die u.E. sofort aus dem Verkehr gezogen werden müsste. Über diese Dame, Dr. M. Wolff-Reske, wird zu gegebener Zeit noch ein eigenes Kapitel entstehen. Es wird gemunkelt, Monika Karin Inge könnte bereits jetzt zur Rache angesetzt haben, denn sie musste zwangsläufig zur Polizei stürmen und allerhand Schlimmes vortragen. Doktor M punkt Wolff wurde nämlich von oben bis unten beschimpft. Monika Karin Inge wurde sodann als Pinocchiorichterin, als Fisch, als Schande für einen Staat, der sich Rechtsstaat nennt, bezeichnet und überdies als unfähig. Ferner hat die Antragsgegnerin am 02.11.2021 durchs Telefon gebrüllt und Monika über die Urkundsbeamtin freundliche Grüße (diese noch unveröffentlicht) ausrichten lassen. Ob Monika die Grüße auch korrekt zitiert hat? Wir werden genau hinsehen. Jedenfalls war es dieser wundervollen und sehr unbefangenen "Richterin" geschuldet, dass nach Zustellung der entsetzlich hohlen und einseitigen Urteilsbegründung ein umfassender Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt werden musste, über den noch nicht entschieden wurde. Unser Ablehnungsgesuch gegen die Richterin, das die Kammer einfach übergangen hat, liegt für vertieften Vortrag beim 10. Zivilsenat am Kammergericht Berlin. Monika verhängte trotz null Verstößen gegen die Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 € und konnte (gegen den Bescheid wurde offenkundig sofort Beschwerde eingelegt) an der Vollstreckung nur durch erneuten anwaltlichen Schriftsatz gehindert werden. "Was sie da geritten hat [...]." 
Wir hören förmlich schon Michael Epping als inoffiziellen Mitarbeiter bei der 6. Kammer vortragend: "[...] Erlaube ich mir den Hinweis, dat die Anjeklagte, jemeint is natürlich die Beklagte, numehr sehr unjebührlich über Ihre Richterin Bericht erstattet [...]."
Den Korrekturantrag für die Tatbestandsberichtigung hat unsere Kanzlei ihrerseits bereits sehr gut ausgearbeitet. Es bestand aber Anlass für eine Ergänzung, denn häufig liegt und liest sich Kalkül zwischen den Zeilen. RA Epping gab, als er den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stellte, an, dass die Antragsgegnerin eine Wohnung von der Kirchengemeinde mieten würde. Das ist zwar begrifflich nicht ganz falsch, denn im Großen und Ganzen geht es um Wohnraum. Dennoch suggeriert das Wort Wohnung eine Unterkunft, die nicht der Seele des Pfarrhauses auf dem Luisenkirchhof entsprechen kann. Wenn beispielsweise die Berufungsinstanz den Tatbestand liest, hat sie ein falsches und verzerrtes Bild vor Augen. Hier geht es nicht um ästhetische Dinge, sondern vielmehr darum, dass sich für die Berufungsrichter kein klares Bild darüber abzeichnet, wie das beanstandete Mobbingszenario überhaupt auf eine Wohnung zu projizieren wäre. Liegt doch eine Wohnung eher unscheinbar eingebettet zwischen vielen anderen Wohnungen. Wie wäre es dann beispielsweise möglich gewesen, dass jemand unbefugt die gemieteten Räumlichkeiten betritt? Um nur ein Beispiel zu nennen. Warum sollten Wohnungsmieter (logischer Weise kann eine Wohnung nicht exponiert auf dem Friedhof liegen) permanenten Feindseligkeiten ausgesetzt sein? Das passt augenscheinlich nicht zusammen, weswegen die Antragsgegnerin ihre Kanzlei darum bitten musste, doch noch eine Ergänzung bei Gericht einzureichen, die wir hier abbilden:
Weitere Berichterstattungsnotizen gehen aus unserem Beck'schen Juristen-Kalender für diese Woche nicht hervor, weswegen wir uns ein paar Tage zurückziehen, um Gedanken sammeln oder Rügen verteilen zu können, für die es selbstverständlich immer terminliche Zwischenräume gibt :-) 
Am richterlichen Elfenbeinturm rütteln, das passt den Majestäten nicht in den Kram. 
Im Übrigen lassen wir abklingend noch einige Bilder sprechen. 
Bis bald und freundliche Grüße. 
Ass. jur. Major Mitchells
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