"Dieser elende Gurkenanwalt!"
E I N S T W E I L I G E S V E R F Ü G U N G S V E R F A H R E N
Landgericht Nürnberg-Fürth
 

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GA Epping ./. Nixdorf, M.

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[...] Auszüge
Sehr geehrter Herr Kollege Epping,
Sie haben von Anwalt zu Anwalt das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.05.2022, Az. 11 O 2181/22 zugestellt.
Es kann mitgeteilt werden, dass meine Mandantin keine Abschlusserklärung abgeben, wird. 
Folgende Anmerkungen zum obigen Verfahren:
• Die Bewertung meiner Mandantin orientierte sich an den Inhalten des LG Berlin-Urteils; aus diesem Grund wählten Sie nun bewusst ein anderes Gericht.
• Meine Mandantin verwahrt sich ausdrücklich gegen die Feststellung, sie habe unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet; ein Beibringen von Mitteln zur Glaubhaftmachung war meiner Mandantin schlicht aufgrund der Kürze der Zeit im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht möglich; auch hier kam Ihnen zugute, dass meine Mandantin bislang mit keiner Kanzlei im Raum Nürnberg kooperierte.
• Im Termin zeigte die Kammer sich zunächst interessiert und setzte sich scheinbar differenziert mit dem Sachverhalt auseinander; es ging primär um Rechtsfragen, etwa ob die Bewertung eines gegnerischen Anwalts zulässig sei. Auf das Thema „unwahre Tatsachenbehauptung“ ging die Kammer zu keinem Zeitpunkt ein. Umso überraschender kam daher – ohne vorherigen Hinweis – die Entscheidung, die letztlich undifferenziert die LG München-Rechtsprechung übernimmt und die Behauptung unwahrer Tatsachen unterstellt.
• Mehrere Hinweise zu Ihren zunächst unzulässigen Anträgen führten nicht zu einer Änderung, sodass die Kammer Ihre Anträge schließlich auslegte.
• Sie selbst zeichneten im Termin ein Bild von meiner Mandantin als Querulantin, die Anwälte, mit denen sie zu tun hat schlecht bewertet und ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Befremdlich war ferner, dass eine weitere Rechtsanwältin und deren angebliche psychotherapeutische Behandlung im Zusammenhang mit meiner Mandantin ins Spiel gebracht wurde.
Aus diesen Gründen ist eine weitere Aufarbeitung der Angelegenheit nach diesseitiger Auffassung unerlässlich.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Sarah Op den Camp
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Vorgeschichte

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Der Rechts- und Gurkenanwalt Epping kassierte im 1. Quartal dieses Jahres eine umfassende Rezension, die nach den Maßstäben der Rechtsprechung des LG Berlin verfasst wurde. GA Epping, da dieser gleichzeitig in Berlin und Nürnberg aktiv ist, entzog sich, nachdem die Bewertung rechtmäßig unter Hinzunahme eines Disclaimers für Prozessgegner verfasst wurde, der Rechtsprechung des LG Berlin und rannte wutentbrannt zu den Bayerischen Richterkollegen nach Nürnberg, um dort strampelnd vorm Richteraltar niederzuknien und um Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu betteln. GA Epping muss seit der Abgabe der Rezension keinen erholsamen Schlaf mehr gehabt haben, war er doch schnellstens damit beschäftigt, die Rezension so lange zu melden, bis der Algorithmus sie vorerst wieder vom Netz genommen hat: 
"Allet Lüge und unwahre Tatsache is dit, ick bin keen Gurkenanwalt und erst recht keen Manipulierer! Meene Sachvorträge sind immer von höchster Sorgfalt, Transparenz und Genauigkeit geprägt."
Dabei trug GA Epping, um sich prozessuale Vorteile zu erschleichen, bereits im Antrags- bzw. Erlassverfahren bewusst irreführend vor. Eine vollständige Unterlassungserklärung soll im Januar von der Antragsgegnerin, nachdem ihr Rezensionen ohne Disclaimer untersagt wurden, abgegeben worden sein, weswegen jede neue Rezension automatisch unzulässig wäre. Dabei bezog sich die Unterlassungserklärung lediglich auf den konkreten Sachverhalt. Ein globales Unterlassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Berliner Kammer Möglichkeiten der zulässigen Bewertung eines Rechtsanwalts als Prozessgegner eingeräumt hatte, wurde zu keiner Zeit verkündet. So hat der Gurkenanwalt es in seinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung aber dargestellt.
Die Kammer des LG Nürnberg-Fürth ließ sich Zeit mit ihrer Entscheidung, für den 13. Mai 2022 beraumte sie die mündliche Verhandlung an. Genügend Zeit also die Rezension zu reproduzieren. Dabei ging es übergeordnet um die Frage, wie es möglich ist, Rezensionen so sicher zu platzieren, dass sie nicht dem Algorithmus zum Opfer fallen, wenn der Pöbel (wie hier GA Epping) wieder mit Melde- und Beschwerdeaktivitäten ins Feld zieht.
Nun ja. 
Der Gesundheitsschlaf wurde nicht besser, GA Epping führte Stunden vor der mündlichen Verhandlung a) noch Selbstgespräche bei Twitter (am 06.07. entdeckt), b) stand GA Epping im Schlafanzug nebst Zahnbürste und Herzrhythmusstörungen tief in der Nacht am Faxgerät und schickte seine Eilnachricht dem Landgericht:​​​​​​​
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Fazit

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Das Urteil wurde erst am 25. Mai 2022 verkündet, die "abgeänderte" Rezension vom 12. Mai 2022 blieb stabil. GA Epping wird sich vermutlich dumm und dämlich gemeldet haben, es half aber nichts. Und wären uns nicht die ambitionslosen Richter der Nürnberger Kammer in die Quere gekommen, dann würde die Rezension auch heute noch stehen.
Wie bei anderen Bewerteten (z.B. Institutionen), die es über einen längeren Zeitraum immer wieder geschafft hatten, dass zulässige und vor allem zutreffende Rezensionen dem Algorithmus unterliegen und als "unzulässig" erkannt, folglich gelöscht, werden. Teilweise innerhalb von 24 Stunden. 
Besonders schwer zu platzieren waren Rezensionen für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Amtsanwaltschaft Berlin, die beiden Landgerichte in Berlin sowie für das Amtsgericht Charlottenburg und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung.
Auch die beiden Vertuschungsorgane "Rechtsanwaltskammer" und "Architektenkammer" waren sehr um die Reinhaltung ihres bereits im Inneren verunreinigten Rufes bemüht. 
Alles half nichts. 
Die Rezensionen gingen nicht weg. 
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Twitter Idioten

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Am 06. Juli 2022 und bei der Sichtung so mancher Twitter Aktivitäten wurde einem die Erbärmlichkeit der Menschheit (wieder einmal) vor Augen geführt. Der Satanswurstbräter Alexander Brehm, auch bekannt als Hildmannforscher, verkündete gegenüber einem nicht näher geprüften Twitteruser, der ihm vor die Flinte kam, zunächst Folgendes (die meisten seiner Follower folgten oder folgen ihm aufgrund seiner Recherche über den Fluchtort Hildmanns):
"Aber das interessiert dich und deine Pomos nicht, weil ihr nichts könnt, außer Tatsachen so zu drehen um Aufmerksamkeit und Likes zu generieren, weil ihr sonst nichts davon habt. Arme Würstchen seid ihr, sonst nix!"
Lord Trullafurz aka Alexander Brehm veröffentlichte aber selbst Anfang Juni dieses Jahres dieses Video von Attila Hildmann:​​​​​​​
Mit den Worten:
Dieses Video von Attila Hildmann ist nicht alltäglich und stammt vermutlich aus dem "Datenleak" des "Whistleblowers" Kai Enderes, der, wenn er neue Menschen kennenlernt, "zuerst Trojaner auf deren PCs installiert". Ein echter Freund also.
Da die "Ermittlungen" gegen Attila Hildmann immer noch andauern, könnte nach der Veröffentlichung am 06. Juni 2022 die Frage nach der Aktualität dieses Videos aufgekommen sein. Bezeichnender Weise schreibt Lord Trullafurz dazu aber nichts und schränkt auch noch die Kommentarfunktion stark ein:
Und wenn Lord Trullafurz dann gar nicht mehr weiter weiß, passiert das:
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Fazit

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An dem veröffentlichten Video waren wenige Dinge im Zusammenspiel verräterisch: 1.) Ist bei Sekunde 9 das Logo der SPA-Einrichtung zu sehen, 2.) passt dann dazu, dass Attila Hildmann mit einem Handtuch (oder 2. Sweatshirt) vor dem Spiegel steht.
Game over.
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