Kirchenstil: Willkür, Lüge und Intrige in einer Institution, die mit Gott und der Welt wenig zu tun hat
Wie verzweifelte und notorische Lügner die Wirklichkeit verbiegen
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein kurzer Exkurs in die Welt der inner- und außerkirchlichen Pinocchios, bevor wir dann zu einem Urteil übergehen, dessen Begründung mit Erstaunen, einem immer währendem Humor und dem imaginären Schnäpschen entgegengenommen wurde. Welche Geschütze die Evangelische Kirche und ihre Entourage gegen Kritiker auffährt, darüber können normaldenkende und feinfühlige Menschen nur mit Entsetzen staunen. Fakt ist, der kriminelle Arm der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz reicht bis in die Berliner Gerichte hinein. Hinsichtlich der beiden aktiven Rechtsanwälte Tobias Scheidacker und Michael Epping lässt sich treffend formulieren:
Wie der Herr, so's Gescherr
Wir stellen ein paar Auszüge aus den aktuellen Gerichtsverfahren vor und starten mit Michael Epping und Dr. Katja Malsch, der aktuellen 1. Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats der Ev. Luisen-Kirchengemeinde. Die Existenz der Verfügung muss bis zum Hauptsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Bonn durchgedrungen sein, jedenfalls scheint die dortige Syndikusanwältin Christiane Höhne auf Anhieb informiert gewesen zu sein. Mit ihr wurde nämlich kürzlich unter Angabe des Klarnamens aber ohne jeden Bezug zu Katja Malsch telefoniert und u.a. die Frage gestellt, wie eine Bundesbehörde mit Meldungen über Mitarbeiter umgehen würde, wenn ein außerdienstliches Mobbingverhalten zur Ansprache käme. Da klingelte es in Christianes Kopf, die Laune in ihrer Stimme veränderte sich, plötzlich war sie gar nicht mehr so betont weltoffen, wie sie sich am Anfang des ca. 5-minütigen Telefonats gegeben hat. Da der Stimmungswechsel spürbar war, wurde das Telefonat einvernehmlich beendet.
Christiane jedenfalls sah sich kurzfristig veranlasst, ihre Busenfreundin Katja zu informieren. Zusätzlich noch eine namentlich nicht gekennzeichnete Person, die gefühlt aber eher Berlin und der Leitung des Ministeriums zuzuordnen ist. Interessant ist der "WG", weitergeleitete Betreff, der hausintern verwendet wird. Die Damen und Herren des CDU-geführten Bildungs- und Forschungsministeriums sind also im Bilde. Worüber Christiane und Katja nicht im Bilde sind: Die Antragsgegnerin hat noch mit einer weiteren Person aus dem BMBF telefoniert, allerdings auch hier ohne jegliche Bezugnahme zu Dr. Malsch, denn ein freiwilliger Verstoß gegen erlassene Verfügungen scheidet als Option selbstverständlich aus. Andernfalls könnte noch progressiver gegen uns vorgegangen werden. Als mit vielen Wässerchen gewaschene Gegner der moralisch verkorksten Kirchenmobber halten wir uns aber an so manche Regel, um nicht angreifbarer zu sein, als wir es manchmal ohnehin schon sind.
Jetzt ist spannend, welche Version die sehr ehrlichen Vertreter und Busenfreunde des Ministeriums für Entbildung und Überforschung aus der Situation machen, nämlich:
"Frau Nixdorf hat gerade mit unbekannter Telefonnummer bei mir angerufen"
Zur Kenntnis: Frau Nixdorf ruft am Festnetztelefon nie mit unbekannter Nummer an. Konfus ist sie auch nie.
Syndikusanwältin Christiane Pinocchio Höhne möchte dadurch den Eindruck einer "konspirativen Aushöraktion" erwecken, die sich aber schon deshalb nicht erfüllen oder bewahrheiten kann, weil ja mit Klarnamen angerufen wurde. Der Sinn eines geschäftlichen Telefonanschlusses mit ausgedehntem Rufnummernblock ist übrigens die ständige Übertragung der Rufnummer, die auch mindestens 15-20 Jahre Tradition hat. Christiane hat außerdem wenig Ahnung von Telefonanlagen und deren Dokumentation. Auf ihre E-Mail Adresse, die uns trotz Unkenntlichkeit längst vorlag, schreiben wir:
Sehr geehrte Frau Höhne,
mir liegt ein Schriftverkehr innerhalb eines Ordnungsmittelantrags in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor. Ich finde es zunächst bemerkenswert, dass Sie in Bonn in diesen Vorgang involviert sind. Scheint wichtig zu sein. Da ich sehr wohl mit Ihnen telefoniert habe und Sie möglicherweise die Leistungsfähigkeit unserer Telefonanlage unterschätzen, habe ich darauf hinzuweisen, dass Sie in Ihrem (sic!) E-Mail eine bewusst falsche Angabe gemacht haben, indem behauptet wurde, dass ich mit anonymer Nummer angerufen haben soll. Sie können davon ausgehen, dass dieses Benehmen nicht ohne Konsequenz bleiben wird. Ob Sie sich als Syndikusanwältin Falschaussagen leisten dürfen, können Sie möglicherweise besser einschätzen als ich.
Gegen Ihre Person wird noch in dieser Woche Strafanzeige gestellt.
Ein System, das aus Dummheit, Lüge und Intrige Nektar ziehen möchte, ist in meinen Augen krank und nicht gesellschaftsfähig.
Sie sind Teil dieses Systems, das wir bekämpfen werden.
Insofern haben wir Sie ab heute auf dem Radar und werden öffentlich über die Falschheit Ihrer Behörde berichten.
Mit freundlichen Grüßen
An dieser Stelle erlaubt sich die Website einen kurzen Zwischenruf, nämlich am 26. September 2021 die Chance zu ergreifen und wählen zu gehen. Buckminster NEUE ZEIT wird kompromisslos Herrn Olaf Scholz für das Amt des Bundeskanzlers sowie die Grünen für eine Regierungsbeteiligung unterstützen. Bitte wählen Sie nicht Annegret Laschet und unterstützen Sie auch nicht das pseudochristliche, inkompetente Gestrüpp der CDU.
Nachdem die Intrige nun gepflanzt und bewässert wurde, kann Convenienceanwalt Michael Epping bei der 6. Kammer des Landgerichts Berlin diese Intrige auf seine Weise weiterspinnen und einen Ordnungsgeldantrag einreichen. Ein empfindliches Ordnungsgeld ist schließlich zu verhängen.
Dass Epping dabei die Vorlage des inzwischen zurückgenommenen Ordnungsgeldantrags in Sachen Fischer verwendet, fällt schnell auf. Lediglich die falltypischen Anträge und Erklärungen werden ausgetauscht.
Hier der Antrag für Dr. Katja Malsch
Hier zum Vergleich der Antrag für Reinhard Fischer
"Nachhallendem" wäre ein Duden zur Hand zu nehmen.
Zur Erinnerung: Der zurückgenommene Ordnungsgeldantrag in Sachen Reinhard Fischer
Dass Reinhard seinen Ordnungsgeldantrag wieder zurückgenommen hatte (dies bereits Anfang Mai 2021) scheint er im Juli wieder vergessen zu haben und sticht an Rechtsanwalt Tobias Scheidacker, der die Luisen-Kirchengemeinde in einer Räumungsklage gegen uns vertritt (über die Klage schreiben wir als nächstes), falsch durch, dass gleich mehrere Verstöße (sic! im Plural) gegen einstweilige Verfügungen (sic! im Plural) vorliegen würden. Michael Epping will es nicht gewesen sein, wie er per E-Mail versichert hat. Und wenn Reinhard es doch nicht gewesen ist, wird das Organ der Rechtspflege Scheidacker sich wohl selbst seinen Reim darauf gemacht und gegenüber dem Gericht falsch vorgetragen haben. Als aufrechter und seriöser Rechtsanwalt ergreift man natürlich die Chance und produziert viel colorandi causa*, die zwar hinten und vorne nicht stimmt, entscheidend aber dabei ist, dass es für den ohnehin befangenen Richter (Dorfrichter lässt sich nicht schreiben, denn das wäre eine eklatante Beleidigung für das schöne Dorf) nach rechtsbrüchigem Verhalten auf Beklagtenseite aussieht, das ein zerrüttetes Mietverhältnis rechtfertigen würde.
Von Ausführungen colorandi causa (lat. zur Illustration oder Ausschmückung.) spricht man, wenn sie bei einem Vortrag nichts zum Kern des Themas beitragen, sondern nur der Ausschmückung dienen (Def. übernommen).
In seiner anwaltlichen Qualitätsarbeit ist Tobias Scheidacker stets sehr darum bemüht, keine sachfremden verkürzenden Dinge oder Erwägungen in den Prozess einzuführen, wie wir hier sehen:
"Aus welchem Grund mir die Ehre zukommt, in ihren Augen Gesindel zu sein, dessen Kontakt zu anderen Kollegen auf diese abfärbe, ist nicht erkennbar."
Ist wirklich nicht erkennbar?
Aber Herr Scheidacker, Sie kleines Schmuddelkind, selbstverständlich ist alles erkennbar. Sie müssen nur richtig hinsehen und vortragen.
Abrunden wollen wir unseren heutigen Artikel mit unserem Lieblingspinocchio Reinhard Fischer, der zuletzt über Michael Epping eine 150-Seiten lange Klagemauer bei Gericht einreichen ließ. Schon beim ersten Durchblättern fallen falsche Darstellungen und Lügen auf. Es geht u.a. immer noch um die Frage, ob Reinhard Fischer mit unerlaubter Eigenmacht eine Immobilie betreten hat, die ihm nicht gehört, und dort (ohne sich persönlich vorgestellt zu haben) einen Brief der Rechtsanwältin Beate Heilmann übergeben hat. Reinhard streitet die Täterschaft vehement ab und beruft sich auf einen Boten, der gekommen sein soll. Rechtsanwalt Michael Epping schreibt im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass der Bote am besagten 14. Juni 2019 gekommen ist. Das bestätigt auch Reinhard Fischer in seiner Eidesstattlichen Versicherung. Wir sehen das in der Antragsschrift aus Dezember 2020:
In der aktuellen Klageschrift steht nun aber was völlig anderes. Michael und Reinhard haben ihren präfrontalen Cortex so richtig angestrengt und eine neue Version gebastelt. Demzufolge soll der geistähnliche ominöse Bote, der selbst namentlich noch nie in Erscheinung trat und demzufolge auch keine Eidesstattliche Versicherung abgeben konnte, nun plötzlich am 17. Juni 2019, also drei Tage später, den Brief gebracht haben. Als Zeuge bietet Reinhard Fischer sich selbst an, nicht aber den Boten.
Da werden die Nasen im Knobelsdorffreich wieder länger. Warum?
Den geistähnlichen ominösen Boten, der namentlich noch nie in Erscheinung getreten ist, der auch noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgeben konnte, obwohl dies leicht möglich gewesen wäre, gibt es nämlich nicht.