Neuigkeiten aus dem Hause Katja Malsch, Michael Epping und Tobias Scheidacker. Katja Malsch ist in ihrer Funktion als Vorsitzende des Gemeindekirchenrats die Vorgesetzte von Mobber Thomas Höhne. Dieser verstieß zuletzt gegen ein Kontaktverbot, das ihm Ende 2020 auferlegt wurde. Hinzutritt, dass Thomas Höhne in die Lebensbereiche auf dem Luisenfriedhof II tätiger Mitarbeiter gegriffen hat, indem er ihnen den persönlichen Umgang mit uns verboten haben soll. Das ging aus zwei Gesprächen hervor. Eine dienstliche Anordnung ist das eine, etwas anderes (und als solches diskriminierend) ist es aber, wenn Mobber Thomas Höhne sich diese Anordnung für den privaten Lebensbereich der Mitarbeiter erdreistet. Ein solches Benehmen ist der lebende Beweis für mobbingtypisches Isolierverhalten. Am liebsten wäre es Thomas Höhne doch, wenn er über das schöne Haus einen großen Jutesack werfen und diesen Untertage zubinden könnte. Wir stellen fest, dass ein solches Denken und Handeln eindeutig nicht gesund ist und wenden uns mit der Bitte um Abhilfe an Katja Malsch.
Gleich Anfang Januar 2022 schickten wir zwei schriftliche Hilferufe an Katja Malsch. Für den ersten Brief, der mit einer Rückscheinfunktion versehen war, verweigerte sie die Annahme. Dieser Umstand ging nachweislich aus der Sendungsnummer hervor, außerdem kam der Brief postwendend an uns zurück. Später wird "Rechtsanwalt" Tobias Scheidacker aber die folgende Version daraus machen, die er maximal grenzdebil und mit schädigender Absicht in seinem Schriftsatz an das Landgericht vorträgt:
"Aktuell erhält Frau Dr. Malsch auch in der mietrechtlichen Auseinandersetzung Post von Frau Nixdorf an die private Anschrift gesandt, was für Frau Dr. Malsch inakzeptabel ist. Sie ist einerseits nicht bereit, von Frau Nixdorf eingehende Schreiben (mit Rückschein) bei irgendwelchen Poststellen abzuholen und sich stundenlang in Coronawarteschlangen zu stellen. Andererseits ist Frau Dr. Malsch privat nicht der richtige Adressat dieser Post."
Nur der Form halber wird erwähnt, dass Katja Malsch nichts gegen die rechtswidrigen Umstände unternommen hat, obwohl sie laut GKR-Richtlinien dazu verpflichtet gewesen wäre. Fristen hat sie vorsätzlich verstreichen lassen. Der Schaden projiziert sich automatisch auf die Gemeinde, denn ein solches Verhalten ist unchristlich.​​​​​​​
"Weil Sie nichts Substanzielles vorzutragen haben"
Das sogenannte rechtspflegende Organ Scheidacker dürfte beim Verfassen seiner Schmähschrift zahlreiche Taschentücher um sich herumgescharrt haben, denn er präsentiert sich gegenüber dem Landgericht zutiefst betroffen darüber, dass über seine Personalie Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer Berlin geführt wird. Wir haben das Schreiben an die Berufsaufsicht hier abrufbar hinterlegt. RA Scheidacker stellt in seiner Schmähschrift fest:
"Mit der erklärten Absicht, mich einzuschüchtern, hat die Beklagte mir ein 9seitiges Schreiben zukommen lassen, in welchem sie mir diverse aus ihrer Sicht Verstöße gegen anwaltliches Berufsrecht, Prozeßbetrug, Urkunden- oder Dokumentenfälschung und so weiter vorwirft (Anlage 2). Der Schlußsatz beinhaltet, daß die Beklagte mir “nicht empfehlen kann, den Gerichten gegenüber selektiv, verzerrt, sachfremd unwahr oder in Form von Weglassungen und Dunkelheiten vorzutragen”. Die Beklagte teilt mit, daß sie mich berufsrechtlich verfolgen will. Der weitere Inhalt läßt, in Verbindung mit dem übrigen bisher bekannten Verhaltensmuster der Beklagten, erwarten, daß auch gegen mich wohl demnächst Strafanzeigen erstattet werden. Das Schreiben ging hier am 07.01.2022 zu, zeitlich im Zusammenhang mit dem Ablauf der Frist zur Berufungserwiderung jetzt rund eine Woche später. Es ist nicht erkennbar, welchen anderen Zweck dieses Schreiben haben soll als den, mich zum Nachteil meiner Mandantin in meiner Arbeit zu beeinflussen."
Hinweis: In Windeseile konnte RA Scheidacker, nachdem dies Teil unserer Beschwerde geworden ist, seinen Berufskollegen Benjamin Stiegert von der Kanzleiseite entfernen, da dieser seit Monaten gar nicht mehr in der Kanzlei IKB beschäftigt ist. Es ist unzulässig, Rechtsanwälte außerhalb einer Sozietät als verpartnerte oder inhaltlich verbundene Anwälte auszugeben. Ein Beschäftigungsverhältnis war auch nicht (mehr) gegeben, weswegen Scheidacker lieber heute als morgen den Möhrchenanwalt von seiner Seite entfernt hat. Was Tobias Scheidacker allerdings noch nicht schaffen konnte: Ein gültiges SSL-Zertifikat für seine Website einrichten, weswegen diese durchgehend als unsicher eingestuft wird.
Noch schlechter und dubioser wird es mit Michael Epping, der gut gelaunt in das neue Jahr gestartet sein muss, denn er hinterließ unserem Rechtsanwalt Christian Zott den nachfolgenden Brief, in dem er sich zunächst (irrig) über eine postalische Zustellung an der Arbeitsstätte von Dr. Malsch echauffiert. Später muss er diese Darstellung widerrufen, da sie nicht der Wahrheit entsprach. Die Frage, ob ein Brief privat oder beruflich zugestellt wurde, ist so komplex und fehleranfällig, dass man damit schnell überfordert und falsch eingenordet sein kann. RA Epping verbittet sich auch jegliche Berichterstattung über die neuesten Kapriolen der Gemeinde.
Wenn RA Epping nicht gerade verdreht, verbiegt, verdunkelt oder verschweigt, ist er deutscher Meister im Zurückrudern (sein Schreiben liegt hier im Original abrufbar):
"Sehr geehrter Herr Kollege Zott,
ich habe Ihnen heute morgen ein Schreiben in o.g. Angelegenheit per beA zukommen lassen. Insoweit hat mich meine Mandantin nach dem Versand darauf hingewiesen, dass ein Missverständnis vorlag und die Zustellung des Schreibens durch Ihre Mandantin tatsächlich an die private Adresse meiner Mandantin erfolgt ist. Fälschlicherweise hatte ich die Zustellung an die geschäftliche Adresse meiner Mandantin verstanden und dies in dem Schreiben auch so mitgeteilt. Dies wollte ich noch einmal richtig stellen. 
Das ändert aber nichts in der Sache. Unabhängig davon gilt das in meinem Schreiben Genannte weiterhin, insbesondere, dass die Zustellungen seitens Ihrer Mandantin an mich zu richten sind und keinerlei Informationsinteresse an einer Veröffentlichung über diesen neuen Vorgang in irgendeiner Art und Weise besteht.
Ich sehe Ihrer Mitteilung über die Zustellungsbevollmächtigung alsbald entgegen.
Herzlichste Grüße
Michael Epping"
Sonderbar kurios sind aber die Situationen, in denen RA Epping sich selbst und anderen erklären (diktieren) möchte, dass er geradezu holistisch bevollmächtigt ist. In seinem Schriftsatz hält er fest: 
"Darüber hinaus wird Ihre Mandantin hiermit aufgefordert jegliche Kommunikation mit meiner Mandantin, sei es in privaten, beruflichen, oder auch kirchenpolitischen Angelegenheiten, bis auf weiteres (sic!) ausschließlich an mich zu senden und zu adressieren. Ich bin von nun an ausschließlich zustellungsbevollmächtigt in allen Angelegenheiten."
Seiner Mandantin Katja Malsch teilen wir korrigierend mit:
Sehr geehrte Frau Malsch,
ich habe vor wenigen Tagen zwei Schreiben mit mietrechtlichem Hintergrund an Sie adressiert. Für zumindest eines der Schreiben verweigerten Sie die Annahme, was so natürlich nicht geht. Das Schreiben habe ich digitalisiert und sende es Ihnen zur Kenntnisnahme und insbesondere zum Tätigwerden. Da die Hausverwaltung jede vernünftige und sachliche Kommunikation verweigert, werden wir gerichtliche Schritte einleiten müssen. Die gesetzte Frist wurde, wie so oft, ignoriert. Sie werden verstehen, dass ich, angesichts der zerstörerischen Energien der Gemeinde, die es auf die Existenzen anderer Menschen abgesehen hat, meine Interessen sorgfältig und mit Nachdruck verfolgen muss. Thomas Höhne, dem Sie vorgesetzt sind, wurde zwischenzeitlich abgemahnt, da dieser mehrfach gegen ein Kontaktverbot verstoßen hat, außerdem ging zuletzt erneut mobbingtypisches und diskriminierendes Verhalten von ihm aus.
Insofern darf ich auch um Kenntnisnahme meiner E-Mail an Michael Epping bitten, der sich zuletzt eine Vertretung Ihrer Person im Zusammenhang mit meinen beiden Schreiben anmaßte. Diese kann es nicht geben, aus den folgenden Gründen:
Sehr geehrter Herr Epping,
wie mir Herr Zott heute auf kurzem Wege mitteilte, haben Sie vorgegeben, Frau Malsch in „privaten, beruflichen und kirchenpolitischen Dingen“ zu vertreten. Zuletzt wurden zwei Schreiben an Frau Malsch gerichtet, diese im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als 1. Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Ev. Luisen-Kirchengemeinde unter Bezugnahme auf das Mietverhältnis. Auf dieses Mietverhältnis treffen die eingangs zitierten Beschreibungen allerdings nicht zu. Heute behaupteten Sie zunächst fahrlässig falsch und wahrheitswidrig, dass es für das erste Schreiben einen Zustellversuch an der Dienststätte Frau Malschs gegeben haben soll. Diese Unterstellung korrigierten Sie im Laufe des Tages. Das Schreiben nimmt bereits GKR-Bezug im Adressfeld, denn wie Ihnen möglicherweise entgangen ist, ist Frau Malsch die Vorgesetzte des Vermieters, von dem zuletzt gegen meine Personen gerichtete rechtswidrige und diskriminierende Handlungen ausgingen, die in dem Schreiben, das ausschließlich mietrechtlichen Bezug hatte (bzw. hat), wofür Sie aber keinerlei Bevollmächtigung aufweisen können, Frau Malsch bekannt gemacht wurden, verbunden mit der Bitte um kurzfristiges Eingreifen und Regulieren. Eine Meldung dieser Zustände an Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes behalte ich mir ausdrücklich vor, sollte nicht kurzfristig eingegriffen und seitens Frau Malsch etwas positiv verändernd gegen diese ihr angezeigten Missstände unternommen werden. Dazu hätte sie allerdings das an sie gerichtete Schreiben lesen sollen.
Das Schreiben wurde mit einer Rückscheinfunktion versehen und trägt entsprechende Sendungsnummer. Wie sich aus dem Sendungsverfolgungsbericht ergibt, hat Frau Malsch die Annahme des Schreibens verweigert, was nicht nachvollziehbar ist, denn sie muss selbstverständlich den Kanal offenhalten für regulierende Lösungen in mietrechtlichen Angelegenheiten, die ihr übergeordnet zugetragen werden. Mit heutigem Datum wurde ein weiteres Schreiben als Einwurfeinschreiben zugestellt, das ebenfalls deutlichen Mietbezug nimmt. Ich kann Ihrer Mandantin nicht empfehlen, diese Schreiben einfach zu ignorieren und sie unter verweigerter Annahme an mich zurückzusenden.
Sofern Sie sich aktuell für bevollmächtigt halten, derartige mietrechtliche Dinge für Ihre Mandantin entgegennehmen und koordinieren zu können, muss Ihnen deutlich mitgeteilt werden, dass Sie keinerlei Vollmacht nachgewiesen haben. Eine Vollmacht liegt also faktisch mit heutigem Tage nicht vor, weswegen Sie sich auch keinerlei Vertretungsrecht anmaßen können.
Wir haben Sie folglich aufzufordern, bis zum kommenden Dienstag, 11. Januar 2022 eine vollwertige, gesiegelte Vertretungsvollmacht nachzuweisen, diese richten Sie bitte elektronisch direkt an mich und in Kopie an Herrn Rechtsanwalt Martin Geisler (der hier als mein Vertreter mitliest). Fügen Sie bitte auch einen positiven Beschluss dazu, aus dem hervorgehen kann, dass die Kirchengemeinde Sie als Vertreter von Frau Malsch bestimmt und zugelassen hat. Ihre Vertretung für die 1. Vorsitzendes (sic!) des Gemeindekirchenrats dürfen Sie ja nicht kostenfrei vornehmen, insofern würden Sie der Gemeinde eine entsprechende Rechnung stellen. Dass die Gemeinde Rechtshandlungen bzw. Interessensvertretungen für Frau Malsch an Sie übertragen und auch vergüten möchte, muss aber positiv beschlossen sein.
Bitte weisen Sie beides (Beschluss und gesiegelte Vollmacht) unverzüglich nach.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

RA Epping wurde seitdem nicht wieder gesichtet. Manchmal, so heißt es in geheimen Schriften unsichtbarer Geister, ist RA Epping damit befasst, über online abgegebene Rezensionen wütend im Oktaeder zu springen. Stattdessen lohnt sich der Gang in die Natur. Diese drei Grazien wurden am Schlachtensee gesichtet und fotografiert. Ob sie Michael, Tobias und Katja heißen, ist nicht überliefert. 
Mit freundlichen Grüßen, Ystävällisin terveisin :-)
© MC.N
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