Ohne Bedenken darf der Postillon wie folgt zitiert werden: 
"Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil [...], das Justizia wie eine Schlampe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört." Postillon, 19.09.2019
"Pest in Robe"
"Das ist ja mehr als schockierend hier!"
"Beschädiger des Rechtsstaats"
"Unterirdisch!"
"Vollkommen borniert und unwillig"
"Und sowas richtet über Menschen"
"Wollen wir abbrechen? Ja, lassen Sie uns abbrechen, den Schwachsinn muss sich niemand anhören"
"Das Pinocchiopack freut sich ins Fäustchen"
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M Ü N D L I C H E V E R H A N D L U N G 2 7 O 1 0 3 A U S 2 2
T H E M A: B O T E N P R O T O K O L L
Die rechtsstaatswidrige Schmierenkomödie rund um den systematisch vom Landgericht Berlin geschützten Lügenbaron Reinhard Fischer hat mit dem heutigen Totalausfall der 27. Kammer der Schande einen neuen Tiefpunkt erreicht. 
Gründlicher und gewissenhafter kann eine Partei, die um ihr Recht und die Anerkennung des Offensichtlichen kämpft, nicht vorbereitet sein. 
Schriftsatz der Antragsgegnerpartei: Widerspruchsbegründung
"Urteil" im Namen der 27. Kammer der Schande, nicht aber im Namen des Volkes, insbesondere nicht im Namen des Rechts und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Das "Urteil" wird nicht in Rechtskraft erwachsen.
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Drei Totalausfälle in Robe

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Ein vorher abgekartetes Spiel wurde heute "mündlich" entschieden; kluge und gewissenhaft denkende Menschen erneut vorsätzlich um ihr Recht betrogen. 
Das erste, was dem Vorsitzenden über die Lippen kam, war die Bemerkung, dass die Vorträge der Antragsgegnerpartei "abenteuerlich" seien. Richter, die nicht kontrolliert werden, und die auch jede Gelegenheit vermeiden, sich selbst zu kontrollieren (wie hier Holger Thiel) sind zu derart unqualifizierten Äußerungen, wie wir sie heute im Saal 143 gehört und erlebt haben, fähig.
Wenn Menschen kommen, die mehr verstehen und mehr Grips im Kopf haben, als diese drei Suppenhühner zusammen, stellen sich Rechtsbrüche schneller ein als jeder Regenbogen wenn Sonne und Regen zur gleichen Zeit clashen.
Die "Richter" Holger Thiel, Eva Scharm, Jan Wimmer-Soest haben sich zur größten annehmbaren Schande formiert, um an der eklatanten Fehleinschätzung ihrer Kammer festhalten zu können. Drei Witzfiguren, wie die Antragsgegnerin feststellte, bevor sie frühzeitig türknallend den Saal verließ.
"Aus guten Gründen sitzt diese unhaltbare Person nicht im Kammergericht!"
Ein preußischer Tugendrichter, der es nicht ertragen kann, wenn die selbsternannte "Obrigkeit" kritisiert und ihrer fehlerhaften Arbeit überführt wird.
Und das ist auch wichtig, denn die Urteile von Holger Thiel und seinen Berufskollegen sind zum überwiegenden Teil beschämende, von Willkür und Unwissenheit geprägte Traktate. Das merken Rechtsanwälte ("Das Kammergericht hebt gerade reihenwiese Urteile der 27. Kammer auf"), die gezwungenermaßen Berufung einlegen müssen, damit die Schmähschriften nicht rechtskräftig werden. Das merkt auch das Bundesverfassungsgericht, das die 27. Kammer zuletzt besonders drastisch abgewatscht hat. All das interessiert diese missbräuchlich agierenden Staatsbediensteten nur nicht.
Holger Thiel, sollte er jemals Vorsitzender des 10. Senats am Kammergericht werden, Beisitzer war er ja schon aber auf diesem Posten konnte er wenig Schaden anrichten, wäre auf dem Vorsitz eine unmittelbare Gefahr für den (hochgelobten) Rechtsstaat und die (ebenfalls hochgelobte) Demokratie. Den Rechtsstaat und die Demokratie hat die 27. Kammer heute erneut ausquartiert und im Ergebnis gewissenlos einem notorischen Lügner Recht zugesprochen.
Damit hat die Kammer der Schande einmal mehr zu erkennen gegeben, dass sie im Sinne des Antragstellers aktive Vertuschungs- und Schweigehilfe leistet.
Es braucht allerdings keine Richter, um dem interessierten Publikum zu vermitteln, was hier gespielt wird. Vernünftige Menschen kennen die Wirklichkeit ohnehin bereits.
Holger Thiel, flankiert von nichtssagenden Beisitzern, musste heute (23.08.2022) verzweifelt und durchschaubar immer wieder neue "Anhaltspunkte" finden, um der Feststellung des Offensichtlichen weiterhin ausweichen zu können.
Sofern es um den Nachweis einer "schriftlichen Lüge" geht, weist das Landgericht, wie gestern durch Holger Thiel schnippisch verkündet, jede Verantwortung von sich, denn dies wäre Aufgabe der (Achtung!) Strafverfolgungsbehörden. Die Strafverfolgungsbehörde wird aber gar nicht erst ermitteln, weil die "schriftliche Lüge" keinen Strafbestand erfüllt. So wird absichtlich ein Kreislauf der Schande kreiert, in dem es nicht möglich sein soll, den Lügenbaron Fischer zur Verantwortung zu ziehen. Es ist schwer, dieses Maß an Erbärmlichkeit zu toppen.
Niemand möchte feststellen, dass Herr Fischer Täter ist.
Auch dann nicht, wenn die Fakten auf unserer Seite sind.
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Verzweifelte Suche
nach Fliegenbeinen

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Die Widerspruchsbegründung hätte, mit Ausnahme des Landes Berlin, zwingend zur Aufhebung der Einstweiligen Verfügung vom 16.03.2022 führen müssen. Das Gegenteil hat sich heute ereignet, dem Vorsitzenden, der unvorbereitet war und ständig blättern musste, fiel während der Verhandlung plötzlich ein, dass die Antragsgegnerin einmal in ihren Schriftsätzen behauptete, den zweiten (nachgelieferten) Brief vom 17. Juni 2019 aufgrund der Dopplung im Papiermüll entsorgt zu haben. Dieses (zutreffende) Indiz ist Teil der eigenen Wahrnehmung der Antragsgegnerin und muss deswegen nicht zwingend eidesstattlich versichert werden. Tragende Tatsachen, die vergleichsweise viel gewichtiger und aussagekräftiger sind als diese Papiermüllentsorgung, wurden demgegenüber bereits an Eides statt versichert. Weil aber das vergleichsweise unwichtige Indiz nicht AUCH an Eides statt mitversichert wurde, kann die Kammer der Schande "dem Vortrag der Antragsgegnerpartei nicht folgen und auch nicht zustimmen".
Dass im Übrigen (überobligatorisch) zusätzlich an Eides statt versichert wurde, am 17. Juni 2019 keinen Brief persönlich angenommen zu haben, interessierte den Vorsitzenden der Kammer der Schande nicht. Ihm kam es stattdessen einzig darauf an, dass nicht die Papiermüllentsorgung an Eides statt mitversichert wurde.
Im nächsten Moment nimmt sich die Kammer der Schande die "AGBs" des messenger Kurierdienstes vor (ja, der Vorsitzende hat Allgemeine Geschäftsbedingungens gesagt), dessen Original Botenprotokolle vom Antragsteller schon immer aus den Prozessen rausgehalten wurden, denn der Inhalt dieser Protokolle steht dem nachgereichten Kittelmann-Protokoll diametral gegenüber,
"4.3. Als Abliefernachweis gelten der Ausdruck der Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson sowie ggf. der von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt."
und stellt fest, dass sich das obligatorische Ableisten einer Unterschrift der Empfangsperson nicht aus dem ersten Abschnitt (vor "sowie") dieser Norm ergibt, sondern aus dem zweiten Abschnitt (nach "sowie"), in dem die Abkürzung "ggf." steht. Mit diesem Ausmaß an Niedertracht und Dummheit rechnet ehrlich gesagt niemand, denn simples Lesen und Verstehen bzw. ein simpler Anruf beim messenger Kurierdienst hätte ergeben, dass der Rollkartenabschnitt mitnichten den Statusreport bildet oder mit diesem gleichzusetzen ist, es handelt sich um unterschiedliche Dokumente. Der Statusreport (zgl. Original Botenprotokoll des Kurierdienstes) musste gemäß der 2019 gültigen AGB zwingend die abgeleistete Unterschrift der Empfängerperson beinhalten, was das Botenprotokoll vom 17.06.2019, das stets zurückgehalten und erst durch uns in die Prozesse eingeführt wurde, nicht tut! Der Rollkartenabschnitt ist ein firmeninternes Dokument, das nur dem Kurierfahrer dient. Es handelt sich dabei um eine Art Fahrplan, auf dem alle Namen und Adressen stehen, die der Kurierfahrer an diesem Tag anzufahren hat. Dieser Rollkartenabschnitt (Teil hinter "sowie" der in Bezug genommenen AGB-Norm) muss deshalb logischer Weise auch nicht von der Empfangsperson der Sendung unterzeichnet werden, der andere Teil (vor "sowie"; reproduzierte Unterschrift auf dem Abliefernachweis) hingegen schon, und zwar nach 2019er Maßstäben zwingend.
Holger Thiel und seine kompetenten Beisitzer haben sich heute aber spontan überlegt, dass der Teil HINTER "sowie" der obligatorische für das Ableisten der Unterschrift der Empfangsperson sein muss. Und weil da "ggf." steht, kann die Notwendigkeit der abzuleistenden Unterschrift schon nicht zutreffen. So erklärt sich die Kammer der Schande die fehlende Unterschrift auf dem Original Botenprotokoll des messenger Kurierdienstes.
Achso und das glattgebügelte, stets nur in geschwärzter oder stark überbelichteter Form eingereichte Botenprotokoll des Antragstellers trug mit einmal doch Falzkanten. Allerdings fehlte ein Kanzleistempel von Beate Heilmann. Das Dokument, das bereits "damals" so wichtig gewesen sein muss, dass nur dieser und kein anderer Kurierfahrer (es gab ja mehrere Fahrten Richtung Friedhof) ein solches ausfüllen sollte, war also im "Hier und Jetzt" so trivial, dass Beate Heilmann es nicht für nötig erachtet haben soll, ihren Kanzleistempel auf dieses Dokument zu setzen, so wie es professionell arbeitende Rechtsanwälte für gewöhnlich handhaben. Der fehlende Kanzleistempel lässt offen, wann das glaubwürdige Dokument bei Beate Heilmann eingegangen sein soll.
Im negativen Sinne besonders aussagekräftig ist das polizeiliche Vernehmungsprotokoll des Kurierfahrers Kittelmann, der sich an nichts, außer an das von ihm ausgefüllte Botenprotokoll erinnern kann.
Zudem fiel auf, dass das Dokument vollkommen ungelocht ist. Bemerkenswert, dass ein Dokument, das "drei Jahre" durch Aktenordner gewandert ist, keine Lochung trägt. Dafür aber plötzlich gut sichtbare Benutzungsspuren und starke Knickstellen, die gar nicht entstanden wären, hätte das Dokument aufgrund der fehlenden Lochung sarkophagartig drei Jahre in einer Schutzhülle verbracht. Am 01. Juni 2022 wurde der Antragsteller gem. § 134 ZPO zur Vorlage des Originals aufgefordert. 
"(1) Die Partei ist, wenn sie rechtzeitig aufgefordert wird, verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf die sie in einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen hat, vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle niederzulegen und den Gegner von der Niederlegung zu benachrichtigen.
(2) Der Gegner hat zur Einsicht der Urkunden eine Frist von drei Tagen"
Die Frist ist nicht gewahrt, wenn zwischen der Niederlegung der Urkunde und dem Termin zur Verhandlung weniger als drei volle Werktage liegen. Der Verhandlungstermin war ursprünglich auf den 16.08.2022 (Dienstag) bestimmt, mit Ablauf des 11. August 2022 (Donnerstag) wurde kein Original Protokoll auf der Geschäftsstelle niedergelegt, denn es blieben nur Freitag und Montag vor der Verhandlung. Somit lag bereits dort ein Verstoß gegen die zivilprozessuale Norm vor. Erst mit der nachträglichen und am 12.08.2022 verkündeten Verlegung des Termins auf den 23. August 2022 wurde das "Original" plötzlich doch vorgelegt. 
Wer hier noch an Rechtsstaatlichkeit und faire Verfahren glaubt, hat den Verstand verloren.
Aus der professionellen Sicht Holger Thiels gibt es nichts zu beanstanden, "dit is allet glaubwürdig und echt". Der (zusätzliche) Umstand, dass der Kanzleiname von Beate Heilmann auf dem Kittelmann-Protokoll falsch geschrieben ist, kann nichts beweisen. Aus Sicht der Kammer der Schande sagt dieses Indiz nichts aus. Morgen kann die Deutsche Bahn Bahn Deutsche heißen, "is allet ditselbe". 
Korrupt, willfährig und im Geiste verdorben, anders lässt sich die vorsätzlich falsche Einschätzung der Kammer der Schande nicht betiteln.
Alle weiteren augenfälligen Tatsachen, darunter die Stellungnahme von einem der renommiertesten Verteidiger dieses Landes, die nicht einzeln sondern einzeln im Kontext zu würdigen sind, konnten nicht dazu beitragen, dass die (ohnehin bereits) zu Unrecht erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben wird.
Die Kammer der Schande beharrt stattdessen kaltschnäuzig und dilettantisch auf ihrer Fehleinschätzung und verhindert die Klarstellung der Verhältnisse zwischen einem notorischen Lügner und einer Idealistin, die von nicht-integeren Richtern mit böser Absicht um ihr Recht betrogen wird.
Von der Frage, was der Vorsitzende davon halten würde, wenn er in seinem Haus z.B. in der Küche säße und plötzlich von einer völlig fremden, sein Haus betretenden, (namenlos gebliebenen) Person einen anwaltlichen Brief überreicht bekäme, wollte Holger Thiel nichts wissen, er gab darauf keine Antwort.
Fakt ist, diese "Richter", die sehenden Auges Unrecht fabrizieren, kann niemand ernst nehmen.
Fakt ist auch, die einstweilige Verfügung "Botenprotokoll" ist unter keinem einzigen Gesichtspunkt haltbar.
Fakt ist ferner, dass die wenigen guten Richter in diesem Land Teil eines kollektiven Unwerturteils über die Justiz im Allgemeinen werden. Totalausfälle wie die miserablen Richter der 27. Kammer gehören nicht in den Dienst der 3. Gewalt. Sie beschädigen mit voller Absicht das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.
Und Fakt ist, die Begründung dieses "Urteils" wird hier mit Spannung erwartet.
Was folgt daraus?
Neue Richter braucht das Land.
Hinweis: Um über Missstände und willkürliche Richterbehandlungen aufklären und diese aufdecken zu können, wurden ganze Schriftsätze zum Lesen und Nachvollziehen veröffentlicht. Es gilt jedoch die (derzeit) gerichtliche Feststellung, dass die darin benannte Person Reinhard Fischer a) weder einen strafbaren Hausfriedensbruch begangen hat oder in fremde Gebäude eingedrungen ist, noch b) ein inhaltlich unrichtiges Protokoll (schriftliche Lüge) fertigen und in die aktiven Prozesse einführen ließ. Auch Beate Heilmann, Michael Epping und Klaus Kittelmann sind Unschuldslämmer. Nach derzeitiger gerichtlicher Feststellung sind alle erhobenen Vorwürfe unbegründet, erlogen, erfunden und gänzlich unzutreffend.
Und grundsätzlich gilt: Allen schlechten Richtern ein bisschen Ehre nehmen!
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