Bei Kreisposaunenwart Reinhard Fischer scheinen allmählich die Sicherungen rauszuknallen, denn das arme Geschöpf soll nun auch noch Opfer mutmaßlicher versuchter Erpressung geworden sein. Reinhard stürmte sofort zu seiner Polizei, die er bereits in der Vergangenheit angelogen hat, und trägt entsprechend vor. Fischer erstattet demzufolge Strafanzeige. Akteneinsicht wurde beantragt.
Zu der noch immer streitgegenständlichen Einstweiligen Verfügung wurde Reinhard Fischer ein AEV, Außergerichtlicher Einigungsversuch unterbreitet. Zustellung postalisch am 15. April 2021 an seine private Adresse. Wir zeigen im heutigen Artikel Auszüge daraus und geben den Hinweis, dass hinter den Kulissen unbequeme Vorgänge (Prüfvorgänge) die Kirchengemeinde (Pinocchio-Gemeinde) betreffend von Amtswegen im Gange sind. Erstmalig wurde Reinhard Fischer im AEV auch mit den noch nicht öffentlich gezeigten Botenprotokollen des messenger Dienstes konfrontiert. Die Protokolle sowie eine vom messenger an uns gerichtete Nachricht mit nachvollziehbarem Inhalt liegen ihm nunmehr vor. Reinhard Fischer stützte sich im Rahmen seiner Anträge sowie der Eidesstattlichen Versicherung stets darauf, am 14. Juni 2019 nicht im besagten Haus gewesen sein zu wollen. Das Gericht gab ihm [normalbegabt] auf allen Sinnen zunächst recht. Rechtsanwältin Beate Heilmann wurde im Zuge der Ausarbeitung der Versicherung von Reinhard Fischer kontaktiert, vermutlich mit der konkreten Bitte für ihn in die Akten zu sehen und ihm sein angebliches Alibi zu bestätigen. Bis jetzt hat das gut geklappt, aber Beate Heilmann konnte zur damaligen Zeit nicht wissen, dass wir am 14. Januar 2021 selbst an die Botenprotokolle, deren Existenz und Inhalt sie zugunsten Fischers verschleiern wollte, gelangen würden. Zunächst die Eidesstattliche Versicherung von Reinhard Fischer:
Die Antwort aus dem Büro von Beate Heilmann:
Analyse: Herr Fischer besteht darauf, weder am 14. Juni 2019 noch an einem anderen Tag in gemietete Räume eingedrungen zu sein. Seiner Kenntnis nach wurde das Schreiben von RAin Beate Heilmann am 14. Juni per Bote zugestellt, dies würde sich ebenfalls seines Wissens nach mit einer Replik aus unserem Hause decken, denn die Vorgänge der Briefübergabe wurden schriftlich von uns an die Gemeinde reflektiert. Rechtsanwältin Beate Heilmann blickt für Reinhard Fischer also in die Unterlagen und lässt entsprechend wie oben dargestellt antworten. Dabei fällt auf, dass sie sich nicht auf ein konkretes Datum festlegt. Es ist von Schreiben aus Juni und August 2019 die Rede, jeweils per messenger Kurier zugestellt. Beate Heilmann meidet in ihrem weiteren Vortrag auch das Wort "am", stattdessen schreibt sie "Schreiben vom 14. Juni". Was ja stimmt, denn das Erstelldatum des Schreibens ist der 14. Juni 2019. Hier liegt der Versuch zugrunde, den 14. Juni 2019 als Zustelltag ungeschehen zu machen und stattdessen den 17. Juni 2019 als Zustelltag zu manifestieren, denn genau am diesen Tag (nachdem die Zustellung am 14. Juni gründlich schief gegangen war) lässt Beate Heilmann still und heimlich eine zweite Ausfertigung ihres Schreibens per Kurier nachliefern, diese ohne Empfangsunterschrift in unseren Briefkasten werfen. Beate Heilmann, auch wenn sie laut ihrer E-Mail über die Originale der Botenprotokolle nicht mehr verfügen will, hat dann aber welche Kriterien/Fakten in ihren Unterlagen geprüft? Um Reinhard Fischer eine belastbare Aussage geben zu können, müsste sie ja zumindest Kopien der messenger Vorgänge oder aber stichhaltigen Schriftverkehr bzw. Notizen eingesehen haben, dann hätte sie aber erkannt (was sie ja aber ohnehin bereits wusste), dass am 14. Juni 2019 gar kein Kurier gefahren sein kann, denn der messenger Dienst bestätigte schriftlich nach unserer Anfrage vom 14. Januar 2021:
Am 14.06.2019 erfolgte keine Sendung von der Katharinenstraße 18, Heilmann Kühnlein RA an Frau Nixdorf. Königin-Elisabeth-Straße
Mit freundlichen Grüßen
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Servicecenter
messenger Transport + Logistik GmbH
Martin-Luther-Straße 7 | 10777 Berlin
Über eine durch sie sowie auf ihre Kundennummer beanspruchte Dienstleistung weiß Beate Heilmann folglich schlechter Bescheid als wir, wow! Die Original E-Mail haben wir hier hinterlegt. Dass am 17. Juni 2019 ein stiller Briefkasteneinwurf ohne Empfangsunterschrift erfolgte, ist hier bestätigt. Dass Beate Heilmann am 26. August 2019 einen Kurier sendete (der zuvor gebrieft wurde, in kein Haus zu gehen, weil beim letzten Mal etwas schief gegangen war) ist hier angefügt, mit gut sichtbarer persönlicher Unterschrift der Empfängerin. Welcher andere Kurier soll demnach beim ersten Mal in ein Haus gegangen sein? Am 14. Juni 2019 ist keiner gefahren, am 17. Juni 2019 gab es einen stillen Briefkasteneinwurf ohne Unterschrift. 
Vorbereitung Verfahren gegen Fischer/Heilmann (Auszüge):
Noch tiefgründiger über die konkreten Umstände rund um den Hausfriedensbruch inklusive des falschen Alibis haben wir im hiesigen Abschnitt ausgeführt. Vorbereitend zur begehrten Einleitung von Verfahren gegen Reinhard Fischer und Rechtsanwältin Beate Heilmann protokollieren wir:
Strafanzeige Fischer gegen Nixdorf, hier: Versuchte Erpressung
Wie bereits geschrieben, wurde für Reinhard Fischer ein AEV, Außergerichtlicher Einigungsversuch gefertigt und schriftlich in Briefform zugestellt. Teile daraus:
[...] Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Luisengemeinde. […] Ob Finanzen oder Gebäude, Konfirmanden oder Kirchenmusik, Gottesdienste oder Gruppen, Besuchsdienst oder Mitarbeitende – über all diese Dinge müssen verantwortliche Entscheidungen getroffen werden. […] Das Amt des 1. Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats (somit erster Verantwortungshalter) besetzten Sie im Zeitraum Mai 2017 bis Dezember 2019. Der Luisen-Kirchengemeinde gehören Sie jedoch schon länger an, denn im Jahr 2016 waren Sie in der Funktion des Vorsitzenden des Musikausschusses im Gemeindekirchenrat. GKR-Vorsitzender vor Ihnen war Dr. Hartmut Meyer, der auch gleichzeitig den Posaunenchor leitet, dem Sie ebenfalls instrumentespielend angehören (Bildbeweis gesichert). Quelle: luisenkirche.de
[...]
[...] Als Mieterin eines Gebäudes der Gemeinde, befinde ich mich automatisch in einem besonderen schutzbedürftigen Abhängigkeitsverhältnis zu meiner Vermieterin, namentlich der Luisen-Kirchengemeinde. Sie haben meine Schutzrechte willkürlich, bösartig und mit einem höheren Potential krimineller Energie ausgehebelt. Anschließend sind Sie zu feige, sich dies und Dritten gegenüber einzugestehen. Sie täuschen Ihr Umfeld und das Gericht über die wahren Tatsachen hinweg. Bisher hatten Sie Glück, denn die realen Umstände Ihrer Übergriffigkeit wurden noch nicht hinreichend gerichtlich gewürdigt, was aber nachgeholt wird
[...]
[...] In diesem Zusammenhang wird strafrechtlich überprüft werden müssen, in welchen Punkten Sie eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Denn wir wissen ja beide, dass es so ist. Aufgrund der prozessualen Wahrheitspflicht im Zivilprozess wird dann ferner überprüft werden müssen, ob Sie einen Verstoß nach § 263 StGB begangen und sich dadurch eines versuchten oder vollendeten Prozessbetruges strafbar gemacht haben.
[...]
[...] Im Namen der Kirche und der Luisen-Kirchengemeinde haben Sie gemeinschaftlich systemisches, schadhaftes Mobbing und menschenfeindliche Schikane begangen. Dafür werden Sie Verantwortung übernehmen müssen, denn ich werde nicht müde werden, Ihnen Ihre Taten nachzuweisen und für mein Recht einzustehen.
[...]
[...] Auch möchte ich die Möglichkeit nutzen, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Luisen-Kirchengemeinde es zuletzt auch nach mehrfacher Erinnerung verweigert hat, gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelder in meinem Haus zu installieren bzw. installieren zu lassen. Aufgrund dieser Tatsache habe ich im Vertrauen den Bezirksschornsteinfeger kontaktiert, der für meine Sorgen und Belange ein sehr offenes Ohr zeigte und die Installation zügig auf Kosten der Gemeinde nachholte. Die Leistung wurde der Gemeinde direkt in Rechnung gestellt. Mir ist nicht bekannt, durch welche Umstände sich Pfarrerin Hensel oder Thomas Höhne legitimiert sehen wollen, vorsätzlich deutsches Recht zu brechen. [...] Dieser Zustand ist ein weiteres peinliches Zeugnis für einen kirchlichen Träger, dem Sie leitend angehörten.
[...]
[...] Allen in Aussicht gestellten Maßnahmen kann ggf. nur dann entgegengewirkt werden, wenn bei Ihnen der Wille aufblüht, für Ihr Handeln im erforderlichen Maß Verantwortung zu übernehmen. Im Zuge dessen habe ich mir überlegt, wie es zu unserer beider Satisfaktion kommen kann und unterbreite den folgenden Vorschlag:
[tba]
Dass Reinhard Fischer Verantwortung für sein schadhaftes Handeln übernehmen möchte, ist derzeit noch immer nicht ersichtlich, denn wie erwähnt, fühlte er sich genötigt, sofort Strafanzeige zu erstatten, Grund: Erpressung (Versuch). Dabei sind wir eigentlich von schwerer räuberischer Erpressung ausgegangen ;-) 
Vermutlich brauchte Reinhard Fischer wieder ein neues Instrument der Empörung, damit sein Umfeld Glaubens daran sein soll, dass Herr Fischer Opfer und nicht Täter ist.
Werfen wir noch einen Blick auf die 27. Kammer, die noch immer kein Urteil ausgefertigt hat, 5 Wochen sind inzwischen vergangen. Dass die Kammer mit ihrer Einschätzung bezüglich der Täterschaft massiv ["richtig"] gelegen hat, weiß sie selbst. Wenn sie nun versucht, möglichst sehr detail- und facettenreich auszuurteilen, ist das möglicherweise ein Indiz dafür, dass sie sich ihre eigene Fehlbarkeit nicht eingestehen kann. Typisch für die verschwiegene Zunft der Justiz und Jurisprudenz, denn Urteile, die besonders ausschweifend sind, sollen als besonders richtig, sorgfältig und gründlich wahrgenommen werden. Wenn es aber bereits an den wichtigsten Grundpfeilern gemangelt hat, nämlich Waffengleichheit und Recht auf richterliches Gehör, kann keine Kammer zu einem seriösen Ergebnis kommen. Lassen wir ihr noch etwas Zeit. Böse sind wir allemal mit ihr. Obwohl wir sie eigentlich mochten und vielleicht immer noch mögen. Noch ist nicht aller Tage Abend und Menschen machen Fehler. Dass eine Kammer sehr wohl bereit sein kann, Fehler in eigenen Reihen einzugestehen und die nötigen Rechtsfolgen darzulegen, sehen wir an einem Referenzurteil, das uns persönlich angehört. Gegenstand ist eine erlassene Einstweilige Verfügung, allerdings antragstellerseitig aus übler Laune und List, was sich leider kaum mehr nachweisen ließ. Professor Glück kam hinzu und rettete die Szene, indem uns die Kopie einer Kopie zugestellt wurde. Ein Formfehler, der dazu führte, dass die Verfügung aufgehoben wurde, und zwar nur wegen des Formfehlers. Unser damaliger Anwalt führt in seinen E-Mails aus:
Hallo Frau Nixdorf,
anbei erhalten Sie nun die bahnbrechende begründete Entscheidung des Landgerichts. Das Gericht hat sich sehr kurz gefasst und die Entscheidung allein auf den Zustellungsmangel gestützt.
Mit freundlichen Grüßen
M.J.
//
[...] wir hatten jetzt Akteneinsicht. Offensichtlich hat die Gegenseite wirklich einen Zustellungsfehler gemacht: Es wurde keine beglaubigte Abschrift einer Ausfertigung der einstweiligen Verfügung zugestellt, sondern eine beglaubigte Abschrift einer beglaubigten Abschrift. Das klingt nach einer Förmelei, doch kann man aufgrund solcher Fehler Verfahren verlieren. Die Gegenseite könnte den Fehler noch heilen, wenn sie in der Monatsfrist noch richtig zustellt. Deswegen sollten wir die Monatsfrist nach Erlass der eV abwarten. Zudem sollten Sie auch die Gegenseite nicht warnen. ;-)
Abschließend noch etwas Aufklärung über lustig gemeinte Kunst, deren Urheber und die Sorgen von Reinhard Fischer, wenn er anonymisierte Schreiben an seinem Hauseingang findet. Natürlich ging er zur Polizei und meldete, mit sexualisierter Sprache belästigt worden zu sein. Mochte er unsere frisch gegründete Dildorale Skulpturen GmbH etwa nicht? Das hat uns fast das Herz gebrochen, weil wir uns gestalterisch eigentlich wirklich viel Mühe gegeben hatten. Unser Humor ist für Reinhard Fischer aber unerreichbar.
Glossar:​​​​​​​
Dildo: Mensch mit Lücken in der Moral;
Kann Spuren von Mobbing enthalten
Mobbingdildo: Mobbender Dildo
Dildo Behavior: Unmoralisches Verhalten von Mobbingdildos
Kollektives Dildoverhalten: dt. für Dildo Behavior, Verhalten von einigen Menschen innerhalb Kirchlicher Gemeinden
© David Meyer
© MC.N | Mika C. Nixdorf
Das ist Jimmy.
Jimmy ist ein vorbildlicher Fuchs.
Er wartet vor der Tür. 
Seien Sie wie Jimmy.
Das ist Ferdinand.
Ferdinand ist ein vorbildliches
Eichhörnchen. 

Es wartete vor der Tür. 
Seien Sie wie Ferdinand.
Mit dieser musikalischen Heimsuchung schicken wir Lord Shiva zu Reinhard Fischer, damit er sich gut um ihn kümmern kann. Vielleicht geht Reinhard dann wieder zur Polizei und erstattet Anzeige. Grund: Versuchte Verfluchung
HANUMANJI
In diesem Sinne, gute Besserung.
Bis bald. Eure Liebsten ♥
ROYAL KRISHNA
© Musik/Künstler: Marti Nikko & DJ Drez
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2021, 10:15 Uhr
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