Neue, auf Unsinnigkeit beruhende, Strafanzeige
Art der Bearbeitung eines Anhörungsbogens, zugestellt von durch Reinhard Fischer und/oder Katja Malsch geplagten Polizeimitarbeitern: Durchreißen und in den Papierkorb werfen. Eine E-Mail schreiben:
"Sehr geehrte Frau Wagner,
mit Schreiben vom 15. Mai 2023 ging mir aus Ihrem Arbeitsbereich die Information über eine Strafanzeige gegen mich zu. Der Anzeigeerstatter wird nicht genannt, den Umständen nach zu urteilen dürfte es sich aber um Reinhard Fischer (ggf. auch um Katja Malsch) handeln.
Hinweis: Auch im Telefonat deutete die KHK'in an, dass es bei der Nennung des Namens "Fischer" in "die richtige Richtung geht".
Vorwurf: Erpressung (Versuch), Beleidigung, Üble Nachrede
Es ist bereits nicht ersichtlich, aus welchem Grund der Anzeigende anonym gehalten wird.
Alles, was es in der Sache über Herrn Fischer (und/oder Katja Malsch) zu wissen gibt, lesen Sie hier: fischerrr.de
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.
Sämtliche (neuerlich) vorgeworfene Straftaten werden ausdrücklich bestritten. Nichts davon ist wahr oder hat auch nur ansatzweise stattgefunden. Die Anzeigen sind an Schwachsinn kaum zu übertreffen. Zumal diese wissentlich falsch erstattet wurden, da der Anzeigeerstatter bereits unzählige erfolglose Versuche unternommen hat, die Strafverfolgungsbehörden gegen mich aufzuhetzen. Insgesamt 8 erfolglose Anzeigen binnen 2 Jahren. Alle anderen Anzeigen erstattete Herr Fischer stets im Abschnitt 24, Kaiserdamm.
Da Sie das angebliche Tatdatum auf den 09. Februar 2023 datieren, und an diesem Tag dem „Rechtsanwalt“ von Reinhard Fischer (zu finden unter gurkenanwalt-epping.de) ein Vergleichsvorschlag zuging, der mir nachträglich unter Weglassen der wirklichen Hintergründe als versuchte Erpressung ausgelegt wird, bleiben nur Herr Fischer oder Frau Malsch als Anzeigende übrig. Der Vergleich scheiterte aufgrund der Unprofessionalität von Rechtsanwalt Epping. Anschließend versuchte auch dieser, um die zulässigen Berichte über ihn unter gurkenanwalt-epping.de aus dem Netz zu bekommen, mir eine Nötigung oder Erpressung unterzuschieben. Rechtsanwalt Epping konstruierte eine Abmahnung, kopierte nur einen minimalen Teil aus dem Vergleichsvorschlag in die Abmahnung hinein (daraus sollte später ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung werden) und drohte mir ein Einstweiliges Verfügungsverfahren an. Diese konstruierten und unhaltbaren Vorwürfe wurden durch mich unverzüglich zurückgewiesen und Herr Epping in seine Schranken gewiesen. Er erstattete wegen der angeblichen Erpressung oder Nötigung auch keine Anzeige; ob er den angekündigten Verfügungsantrag stellte, kann und will ich nicht nachvollziehen, beim Landgericht Nürnberg-Fürth, dort hätte er es mit seinem Antrag versucht, wurde vorsorglich eine Schutzschrift eingereicht. Bis heute, 3 Monate später, hat mich keine einzige Einstweilige Verfügung erreicht. Auch weil schlichtweg kein Grund vorliegt.
Der Vergleichsvorschlag, an Rechtsanwalt Epping am 09.02.2023 übersendet, umfasst insgesamt 8 Seiten und ist ein durchdachtes, insgesamt sehr faires Gesamtwerk. Herr Fischer und sein Rechtsanwalt fingen noch im Februar an zu taktieren, indem sie mehrfach Fristen verstreichen ließen und sich nicht an Absprachen hielten. Ich beendete die Vergleichsverhandlungen nach vorheriger Ankündigung. Dabei ist zu sehen, dass kein Zwang besteht, erst recht kein gerichtlicher, die Online-Denkmäler vom Netz zu nehmen. Diese haben inzwischen einen gewissen Wert erreicht, weswegen sie als Verhandlungsmasse gelten. Eine Anonymisierung kann nur gegen Einsicht, persönliche Entschuldigung und Zahlung von Gebühren erfolgen, was Mandanten von Michael Epping bislang verweigern. Hinter den Elektronischen Denkmälern stehen viel Zeit und Arbeit, letztlich auch Geld. Kostenlos werden diese Seiten natürlich nicht vom Netz genommen.
Um einen Eindruck vom Modus Operandi des Herrn Reinhard Fischer und dessen Rechtsanwalt zu erhalten, übersende ich Ihnen unseren letzten Schriftsatz an das KG.
Auf eine Gegenanzeige wird meinerseits verzichtet, da ich seit 2,5 Jahren miserabler Erfahrung mit der Polizei und den „Strafverfolgungsbehörden“ kein Vertrauen mehr in diese Institutionen habe.
Außerdem erspare ich Ihnen (unnötige) Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen"
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