Es ist Zeit für einen neuen Artikel und die Vorstellung von Renate Seilmann, einer Top-Anwältin, zugelassen bei dem Bundesgerichtshof.
Heute mit:
Hackepeter, fristlosen Kündigungen, Reinhard Fischer, Michael Epping, IKB Rechtsanwälte, die Katholische Kirche, Google, einer fürchterlichen Rattenplage und der begrüßenswerten Senatsaktion "Mein Kiez. Mein Friedhof". 
Let's go!​​​​​​​
Für Renate Seilmann ging die Woche arbeitsintensiv los, denn sie war befugt, allerhand Kündigungen zu schreiben. Ausgerollt und übergeben durch unseren Verbündeten bei Twister. Das Schreiben ging gleichlautend an diverse Mieter des Helikopterlandeplatzes, darunter an die Parteien Malsch, Höhne, Hensel. 
Exemplarisch stellen wir vor:
Wir rufen ins Gedächtnis: Reinhard Pinocchio Fischer stapfte gleich zweimal zur Polizei, beim ersten Mal möchte das arme Ding Opfer von Beleidigung und Übler Nachrede geworden sein und begehrte entsprechende Strafverfolgung durch die Amts- oder Staatsanwaltschaft. Erstere sah jedoch keinen Anlass Anklage zu erheben und stellte das Verfahren entsprechend ein. Es steht Reinhard aber natürlich frei, privat bei Gericht zu klagen. Vielleicht hat er dort mehr Glück mit seiner Märchenstunde im Märchenwald und den sieben Gurken.
Renate Seilmann jedenfalls stellt die nötig gewordene fremde Anwaltsleistung für die Beschuldigte in angemessene Liquidation und schreibt Reinhard Fischer persönlich an. Der möchte aber nicht zahlen und verweist stattdessen an den sehr guten Facebookanwalt Michael Epping, der Reinhard bereits im Eilverfahren für die Einstweilige Verfügung vertreten hat. Ein Bildnis:  
ASHTAKAM AROMA STYLE - WILDE RENATE
Für Reinhard Fischer geht die Reise vor Gericht gleich doppelt weiter, denn seine Gegnerin hat kurzfristig noch Berufung beim Kammergericht eingelegt. Außerdem war ihr Rechtsanwalt so freundlich, zur Erhebung der Hauptklage aufzufordern. Dafür bekamen Reinhard Fischer und sein Prozessbevollmächtigter vom Landgericht Berlin 3 Wochen Zeit zugesprochen, die mit gestrigem Tage abgelaufen sind.
Eine interessante Entwicklung hat sich bezüglich eines im März 2021 von Fischer/Epping gestellten Ordunungsgeldantrages, wegen des angeblichen Verstoßes der Bloggerin gegen die Einstweilige Verfügung, ergeben. Herr Fischer, der tief in seiner Seele von dem bösen Verstoß überzeugt gewesen sein muss, ließ den Antrag kürzlich zurücknehmen. Die Argumentation ist so hohl wie weltfremd, insgeheim hatte Fischer vermutlich Angst vor der nächsten Blamage, denn auf den Ordnungsgeldantrag wurde von HERTIN noch scharfsinnig erwidert. An dieser Stelle bedankt sich die Bloggerin bei der 27. Kammer für diese Möglichkeit der Erwiderung durch den neuen Prozessbevollmächtigten.
Um die organisierte Erbärmlichkeit noch plastischer zu machen, haben wir Fotos der IKB Rechtsanwälte aus dem Archiv geholt; diese Rechtsanwälte sind Vertreter der Evangelischen Luisen-Kirchengemeinde. Kollege Stiegert, dem regelmäßig die Möhren aus den Ohren wachsen, ist angestellter Rechtsanwalt bei IKB und im Übrigen Mitglied des Kirchenvorstands bei einer Organisation, die wie Schnupfen klingt. Sankt Canisius, so heißt das römisch-katholische Zuhause Stiegerts innerhalb des Erzbistums Berlin. Über Unverträglichkeiten hat sich bisher noch niemand beschwert. Möglicherweise aber über Unwahrheiten, denn Benjamin Stiegert, dessen direkter Vorgesetzter Korallensphäre Tobias Scheidacker sein dürfte, nutzt in Kooperation mit Michael Epping den Einstweiligen Verfügungsprozess unstatthaft in einem anderen Verfahren am Amtsgericht Charlottenburg. Dort nehmen es die Brüder Tichys mit der Wahrheit ganz und gar nicht ernst, denn die Rechtsanwälte von IKB behaupten im Schriftsatz vom 22.06.2021, Zitat: 
"Nach wiederholtem Verstoß gegen die Einstweiligen Verfügungen gegen die Beklagte ließ Herr Reinhard Fischer diese erneut abmahnen."
Zwei eklatante Lügen und 1 Framing innerhalb eines kurzen Satzes, das muss man als Rechtsanwalt auch erstmal schaffen. 1.) Es gibt keine EVs im Plural, 2.) Die erste EV liegt zur Entscheidung am Kammergericht, 3.) Hauptsacheklage wurde gerade gestern erst erhoben, 4.) Es gibt keine festgestellten, rechtskräftigen Verstöße gegen die EV, 5.) Es gibt noch nicht mal mehr einen Ordnungsgeldantrag über den behaupteten Verstoß, den ließ Reinhard Pinocchio Fischer ja zurückziehen. 6.) Das "erneute Abmahnen" im Namen Fischers endete in einem großen schwarzen Loch, denn außer viel Schall und Rauch war kaum etwas gewesen. Nach der erfolgreichen Abmahnung durch den sehr guten Anwalt Michael Epping folgte: Nichts mehr. 
Die Entwicklung des IQ im Hause Scheidacker, Stiegert, IKB dürfte also rückläufig sein. Tobias Scheidacker bezeichnet das geistige und rechtsanwaltliche Potential Dritter (hier auch Gegner) aber gerne als, Zitat: "Nebelkerze". Wir werden sehen, in welchen Orionnebel sein messerscharfer Verstand noch steigen wird. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wahrheitstreuen, twitternden, framenden und facebookrelevanten Kompetenzträger einen gemeinsamen Garten der Lust gefunden haben, aus dem sie nun schmackhafte große Möhren ernten können.
Noch ein warmes Wort an Rechtsanwalt Michael Epping:
"Sehr geehrter Herr Epping, ich möchte hinsichtlich Ihrer Außendarstellung anregen, dass Sie Ihre Absenderdaten klarer und seriöser gestalten. Mit RA Epping wird kein richtiger Blumenstrauß zu gewinnen sein, außer natürlich bei Mandanten, die unverhohlen lügen und somit Rechtsanwälte, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte offenkundig an der Nase herumführen. Es ist doch auch Ihre Aufgabe, den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen zu überprüfen. Mit Blick auf die BRAO könnte hier eine Verletzung Ihrer Berufspflicht vorliegen. Sie sind der Rechtspflege verpflichtet, nicht der Unrechtspflege. Wir haben Sie und Ihre Aktivitäten im Blick. Mit freundlichen Grüßen"
Real Cocks:
In Sachen Rücktritt von Kardinal Rainer Maria Woelki (Erzbistum Köln) engagieren wir uns wie angekündigt auf einer Ebene der freien Schöpfungskunst. Buckminster NEUE ZEIT hat thematisch passende Kalender besorgt und diese mit persönlichen Briefen garniert. Mit Datum vom 28. Juni 2021 schreibt Buckminster NEUE ZEIT an die nachfolgenden Empfänger und beehrt diese mit nigelnagelneuen Penissen in Kalenderform und einer Postkarte, die gedanklich auch die vorbezeichneten Rechtsanwälte gerichtet ist. Beim Abfotografieren nutzen wir das natürliche Spiel von Schatten.
Kardinal Woelki (Erzbistum Köln)
Georg Bätzing (Bistum Limburg)
Pfarrer Klaus Koltermann (Dormagen-Nord)
Die Herren Marx & Klingan (Erzdiözese München, Freising)
Anders Arborelius (Stockholms Katolska Stift)
© AFP (Marx, Woelki, Bätzing)
Die heutige Krönung war der frühe Morgen, der Renate Seilmann in sofortige Alarmbereitschaft gesetzt hat. Was hier so locker-flockig geschrieben klingt, hat einen ernsten Hintergrund, denn es ist durchgesickert, dass auf dem Luisenkirchhof II plötzlich eine Rattenplage herrschen soll. Dazu erklärte Renate Seilmann eilig:
Der Kammerjäger war ursprünglich für Mittwoch, 30. Juni 2021, bestellt, allerdings kam an diesem Tag niemand (Glück oder Schicksal). Der Vorgang wurde unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet, dem aber keine Rattenplage oder ein Kammerjägereinsatz auf Luisen II gemeldet wurde. Bei Verstößen gegen behördliche oder amtliche Auflagen drohen Bußgelder bis zu 200.000,00 €. Sobald ein Kammerjäger den ersten Zeh auf unseren Friedhof setzt, steht die sofortige Rückkopplung mit dem Gesundheitsamt. Kirchhofsverwalter und Vermieter Thomas Höhne, der den Einsatz von Rattengift geplant und koordiniert hatte, bekommt dann möglicherweise den Ärger seines Lebens. So er diesen nicht ohnehin schon bekommt.
In der kommenden Woche erhalten wir aber erst einmal die begehrte erweiterte Melderegisterauskunft für Thomas Höhne, damit sein Umzugsverhalten (hier Ein- und Auszug) erforscht werden kann.
Für den heutigen Tage schließend möchten wir noch auf die Senatsaktion "Mein Kiez. Mein Friedhof" aufmerksam machen und darum bitten, von dem Verhalten Einzelner nicht abgeschreckt zu sein, denn die Aktion hat Engagement und Zuspruch verdient. An die Organisatoren richten wir folgende Worte: 
"Zurückkommend auf die Aktion „Mein Kiez. Mein Friedhof“, auch im Hinblick auf den Tag des offenen Friedhofs, bleibt zu sagen: In kürzerer Vergangenheit musste die Luisen-Kirchengemeinde rechtsanwaltlich dazu befragt bzw. konkludent aufgefordert werden, das für die Senatsaktion gelieferte Werbematerial sichtbar für alle zu installieren. Banner und Poster wurden am 11. Juni 2021 u.a. auch auf den Luisenkirchhof II geliefert und durch den dortigen Friedhofsmitarbeiter zunächst eingelagert. Das Material wurde anschließend zurückgehalten, mit dem Tenor, dass die Gemeinde zuerst prüfen müsse, ob sie sich überhaupt an der Aktion beteiligen möchte. Unserem Empfinden nach lag darin die Absicht zugrunde, unsere Unternehmensinhaberin von der Information über die Senatsaktion abzuschneiden, um dadurch ein weiteres Öffentlichmachen der rechts- und sittenwidrigen Umstände in der Gemeinde zu unterbinden. Nur mit etwas Glück und Aufmerksamkeit konnten wir ableiten, weswegen das Werbematerial geliefert wurde und welche Aktion sich dahinter verbirgt. Die handlichen Poster wurden bisher auf dem Luisenkirchhof II nicht angebracht, dies nur als Randinformation. Nach Anwaltsschreiben wurde aber zumindest ein größerer Banner am Haupteingang Königin-Elisabeth-Str. 46 installiert."
Die Gemeinde wurde am 15. Juni 2021 von Rechtsanwalt Martin Geisler angeschrieben, am nächsten Tag, 16. Juni 2021, hing ein großer Banner am Haupttor Königin-Elisabeth-Str. 46. 
© Mika C. Nixdorf, Friedhof Neukölln
Google:
Unser bescheidener Blog zählt mittlerweile über 700 Nutzer, davon lesen 1/3 regelmäßig fast jeden Artikel aufmerksam mit. Kürzlich gab es einen Angriff von außen und eine mutmaßliche geframte Meldung an Google, wodurch unser Ranking komplett abgesackt ist. Alle Seiten sind zwar nachwievor indexiert aber bei Suchanfragen wird nicht das Potential ausgespielt, das wir uns aufgebaut hatten. Damit möchten wir sagen, dass wir auch dieses kleine Kompliment zur Kenntnis genommen haben, denn die Berichterstattung trifft den Nerv, den sie treffen soll. Was hier von den seriösen Anwälten Tick, Trick und Track als Verunglimpfung, Beleidigung und Diffamierung dargestellt wird, ist faktenbasierte, nachgewiesene Realität mit hohem Erlebnisgehalt. Sofern beispielsweise eine Beleidigung vorliegen würde, hätten Tick, Trick, Track oder das Opfer der Beleidigung sicherlich eine Verurteilung oder einen Titel vorzulegen. Unsere Plattform ist auch nicht auf Ranking ausgelegt. Die meiste Aufmerksamkeit erhalten wir durch elektronische oder postalische Ansprachen, die zwar deutlich mühseliger und aufwändiger aber insgesamt persönlicher und direkter sind.
Am Ende des Tages zeigt auch sie sich:
Renate Seilmann. Linksanwältin, Syndikatanwältin
Zugelassene Rechtsanwältin bei dem Bundesgerichtshof 
(rechts im Bild).
© Mika C. Nixdorf
RIDERS ON THE STORM
Stand: 03. Juli, 13:39 Uhr
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