Heute, am Mittwoch 09.02.2022, veröffentlichen wir einige (abstoßende) Zusammenhänge, die uns aufgefallen sind. Auch wird erneut aus der gesichteten Aktenlage berichtet. 
Es ist sehr erfreulich, wenn man als Betroffene oder als Betroffener auf eine absolut einseitig ermittelnde Justiz trifft bzw. auf eine Justiz, die gar nicht im Sinne des/der Anzeigenden ermittelt. In unserem Fall war u.a. der Dezernent Weidling von der Generalstaatsanwaltschaft damit "betraut" einer unzulässigen Klage nachzugehen. Der Richter am Amtsgericht hatte dieser unzulässigen Klage stattgegeben, obwohl sie abweisepflichtig gewesen wäre. Von Rechtsbeugung möchte Herr Weidling aber nichts gehört oder gesehen haben. In diesem konkreten Fall stellt Matthias Weidling die Beschwerdeinstanz dar, da alle untergeordneten Stellen auch nichts gesehen oder gehört haben wollen.
Im Zuge einer losen Recherche ist nun ein Anlass bekannt geworden, zu dem der Dezernent Weidling persönlich anwesend gewesen ist. Austragungsort für die Veranstaltung war keine geringere als die Berliner Landeszentrale für politische Bildung, in der Pinocchio Reinhard Fischer als Referent arbeitet. Dass dieser den Behörden und Gerichten hartnäckig die Unwahrheit erzählt, stört aber niemanden aus der Justiz. Hat man doch in Ermittlerkreisen mit dem Vorgesetzten von Reinhard in der Vergangenheit gemütlich Kaffee, Tee oder Wein getrunken.
Dass sich Reinhard Fischer für privilegiert hält, kann den folgenden Zeilen entnommen werden, die er am 02.08.2021 in Briefform an die Generalstaatsanwaltschaft schrieb:
"Dabei ignoriert Amtsanwalt Krannich die ihm vorliegenden Beweise für die öffentliche Verleumdung und Beleidigung eines Mitarbeiters der Berliner Landeszentrale für politische Bildung und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Arbeit der Landeszentrale."​​​​​​​
Der 1. Auszug:
Besuch des Dezernenten Weidling von der GStA in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Noch schlimmer wird es mit Claudia Vanoni, Oberstaatsanwältin und Antisemitismusbeauftragte für Berlin. Diese Dame sah sich veranlasst, verständnisvolle Schmusebriefe an Reinhard Fischer zu richten, in denen sie ihre (man will schon sagen) bedingungslose Empathie und Mitfühlbereitschaft ihm gegenüber zum Ausdruck brachte. Wie das dann aussah, zeigen wir als weitere zu betrachtende Auszüge:
"Auch wenn Sie sich hierdurch verständlicherweise massiv belästigt fühlen [...]."
"Die Beschuldigte zielt durch die zur Anzeige gebrachten Handlungen offensichtlich darauf ab, Sie in der Öffentlichkeit und Ihrem gesamten sozialen Umfeld zu verunglimpfen [...]."
Anlass für eine Anklage oder einen Strafbefehl sah Claudia Vanoni trotz des Schmusebriefcharakters damalig noch nicht, dies änderte sich jedoch, als Pinocchio Reinhard in dumpfester Kumpanei sein gefälschtes Protokoll an allen möglichen Stellen einreichte. Zusätzlich reichte es aus, dass die Antisemitismusbeauftragte für ihre einseitige Einschätzung und Würdigung der Umstände verbal hart angegangen wurde. Ob sie noch bei Trost sei, wurde sie in einem Brief gefragt, denn dass Reinhard Fischer den Hausfriedensbruch begangen haben könnte, kam in ihrem Schmusebrief als Erwägung überhaupt gar nicht vor! Schließlich wurde die Justiz in unserem Brief auch als korrupt und unfähig bezeichnet, was ja aufgrund der geballt vorliegenden negativen Erfahrungen (Ignoranz, Befangenheit, mangelnde Beweiswürdigung, absichtlich falsche Rechtsauslegung) auch nicht verwunderlich ist. Da sah Claudia Vanoni plötzlich eine gute Gelegenheit, der Beschuldigten so richtig eins auszuwischen. Umfangeiche Stellungnahmen mit stichhaltigen und konsistenten Ausführungen unsererseits wurden übrigens allesamt ignoriert. In der Folge veranlasste sie die Beantragung eines Strafbefehls bzw. vielmehr verfügte sie dies gegenüber der einseitig ermittelnden Amtsanwaltschaft. 
Jemand anderes als die Anitsemitismusbeauftragte kann es nicht gewesen sein, denn Vanoni war mit der Beschwerde Fischers umfangreich befasst. Zum Beginn des Jahres 2022 wurde ihr außerdem die Möglichkeit eingeräumt, sich persönlich darüber einzulassen, welcher Person die Verfügung über den Strafbefehl zu verdanken sein könnte.
Am 12. Januar 2022 fragten wir per E-Mail nach:
"Sehr geehrte Frau Vanoni, Sie als Antisemitismusbeauftragte fühlten sich im vergangenen Jahr berufen, mit Herrn Reinhard Fischer (Anzeigensteller und Referent in der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung) über ein Ermittlungsverfahren hin und her zu schreiben. Wie Sie ja wissen, streitet der Anzeigensteller ab, in ein fremdes Haus eingedrungen zu sein. Seit Oktober 2021 wird seitens des Anzeigenstellers ein Zauberprotokoll durch die Reihen der Justiz gereicht. AA Krannich teilte mir mit, dass ein Strafbefehl gegen mich beantragt worden sei. Da Reinhard Fischer bei Ihnen Beschwerde betrieb und die GStA neue Ermittlungen für die AA anordnete, interessiert mich doch sehr, welcher Person ich (die bereits 1983 als blanke Lügnerin und Verleumderin geboren wurde), diese einseitigen und falschen Ermittlungen zu verdanken habe.
Meine Frage richtete ich bereits an Dr. Reiff von der AA, darin heißt es:
Sehr geehrter Herr Dr. Reiff,
können Sie mir bitte freundlicherweise beantworten, welches Glied in der Ermittlungskette dafür gesorgt, angeordnet oder darauf bestanden hat, dass ein Strafbefehl gegen mich zu beantragen wäre. Ich möchte gerne nachvollziehen können, wer dafür verantwortlich ist und wer mich für eine Lügnerin bzw. für eine Person hält, die Verleumdung und/oder Üble Nachrede betreibt.
Bitte beantworten Sie meine Fragen bis Freitag, 14. Januar 2022, 18.00 Uhr.
Da Sie mit Datum vom 27.10.2021 umfassend von mir versorgt wurden, auch mit dem Hinweis, dass wir nicht unerheblich gerichtliche Anstrengungen unternehmen, um den Hausfriedensbruch nachzuweisen, stellt sich mir insgesamt die Frage, wer es in Ihren besonders eilig hatte und die Strafverfolgungsanordnung getroffen hat. Sollte mir durch Sie verursacht Geld- oder Reputationsschaden entstehen, komme ich zu passender Zeit zivil- oder strafrechtlich wieder auf Sie zurück!
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen"
Unsere Anfrage blieb, der widerlichen Gleichgültigkeit der Justiz Tribut zollend, vollständig unbeantwortet.
Nächster Auszug:
Diesen Zeiterfassungsbogen, den bisher auch nur die Strafverfolgungsbehörden zu sehen bekamen, nicht aber die Beschuldigte, ihre Rechtsanwälte und erst recht kein Gericht, wollte Pinocchio Reinhard noch nicht in die gerichtlichen Prozesse einführen. Der ausgeflogenen Nachtigall wurde hier, im untereinander abgesprochenen Kollegenzusammenhalt, die vollständige Anwesenheit für den 14.06.2019 an seinem Arbeitsplatz bescheinigt.
Nächster Auszug:
Pinocchio Reinhard ließ in seiner ursprünglichen eidesstattlichen Versicherung vom 21.12.2020 wie folgt formulieren:
"Ich versichere, dass ich am 07.12.2020 davon Kenntnis erhielt, dass mein Vorgesetzter, Thomas Gill und alle Kolleginnen und Kollegen in der Landeszentrale (insgesamt 14 Personen) von Frau Nixdorf angeschrieben wurden und jeweils eine Kopie des Schreibens an mich mit der unwahren Behauptung, ich hätte einen Hausfriedensbruch begangen, erhalten haben. Die Personen wurden aufgefordert, Informationen über mich an Frau Nixdorf zu übermitteln."
Das lügende Pack schreibt aber später (14.10.2021) an die Amtsanwaltschaft, wie es wirklich war:
"Sie erhalten die Originale der 15 Schreiben, die Frau Nixdorf vom 03.12.2020 an die Berliner Landeszentrale gesendet hat [...] . Am Montag, dem 07.12.2020 öffneten Thomas Gill, Carsten K. Fischer, Sabine Trawinski und ich die Briefe von Frau Nixdorf und stellten fest, dass die Schreiben nicht die Dienstgeschäfte der Landeszentrale betreffen und eventuell den Strafbestand der Verleumdung erfüllen. Daraufhin wurden die Schreiben an die anderen Kollegen gesichtet. Es wurde festgestellt, dass dies stets der gleiche Wortlaut war und die anderen elf Kollegen wurden informiert, ohne dass sie die Schreiben gelesen haben."
Das ist aber komisch, dass Pinocchio Reinhard gegenüber dem Erstgericht versichert hat, dass jede/r Kollege/Kollegin das Schreiben auch wirklich erhalten hat. Denn das stimmt ja gar nicht. Auch wurden nicht alle Briefe wie behauptet geöffnet, denn wie aus der Akte hervorgeht, sehen die Briefe absolut unangetastet aus. Hat Pinocchio Reinhard die Briefe telepathisch geöffnet? Nichts anderes würde sich allein aufgrund des äußeren Zustands ergeben.
Da wir gerade bei Briefen sind: Wir haben bereits festgestellt, dass die klügsten Köpfe auf Erden niemals eine reelle Chance gegen eine befangene und unwillige Justiz haben können. Es ist vergeudete Lebenszeit und eingebüßte Energie. Aufgrund des bereits erlittenen Unrechts und der prägenden negativen Erfahrungen mit der Justiz, haben wir zahlreiche Unterlagen an den eingangs vorgestellten Dezernenten Weidling zu unserer Entlastung zurückgeschickt. Es wurde entweder gar nicht oder nur sehr einseitig ermittelt. Für den Dezernenten und die Generalstaatsanwaltschaft haben wir keine Worte, keine Nerven und auch fast keine Achtung mehr übrig.  
Für die lügende Abmahngurke Michael E. Epping wurde eine eigene Plattform unter www.gurkenanwalt-epping.de eingerichtet. Wer sich fragt, wieso weshalb warum, muss sich nur diesen geistlosen Schrott einmal durchlesen und mit Erzeugnissen intelligenter und aufrechter Menschen vergleichen, größer könnte die Kluft kaum sein.
Wir haben ein kleines aber feines Schlupfloch gefunden und käuflich erworben. Für die in alle Richtungen ermittelnde, sehr neutrale (man sieht schon, wie viele Strafbefehle Pinocchio Reinhard für seine Lügen und Manipulationen erhalten hat), Amtsanwaltschaft Berlin wird es nämlich Zeit, dass sie (anders als bei Google) keine Zensur mehr betreiben kann. Kritische Beiträge sind nur äußerst ungern gesehen, es wird auch sofort Energie dafür aufgewendet, um diese zur Löschung zu bringen.
Nur am Rande soll erwähnt werden, dass die Amtsanwaltschaft Mobbing als sozialverträgliches Verhalten abgetan hat.
Durch welche Mechanismen unschuldige Menschen zu Tätern gemacht werden, zeigt dieses grauenhafte Beispiel, das derzeit immer noch online abrufbar ist:
Für die B.Z. hat sich Schmierfink Ole Kröning berufen gefühlt, einen Bericht über einen vollendeten Einbruch zu verfassen und diesen ins Internet zu stellen. Seinen Recherchen und Erkenntnissen zufolge, soll es sich bei dem Jugendlichen, der im zweiten Video zu sehen ist, um einen der Täter aus dem ersten Video handeln. Diese Fehleinschätzung führte bei uns zu einer gewissen Sprachlosigkeit. Es braucht also lediglich eine absolut überforderte und oberflächliche Blindschleiche als Richter, schlampig ermittelnde Sachbearbeiter und ignorante Vorgesetzte, die eine derart falsche Berichterstattung ermöglichen und zulassen. Der Junge aus dem zweiten Video wird öffentlich an den Pranger gestellt, obwohl er unter keinem einzigen Gesichtspunkt einer der Täter sein kann. Es wurde nämlich einfach behauptet, sowohl seine Statur als auch sein Bewegungsmuster würden einem der Täter entsprechen.
Kurz nachdem der Artikel ins Netz geriet, intervenierten wir gegenüber dem LKA und der B.Z. 
Ohne Erfolg. 
Wir schrieben der Polizeipräsidentin Barbara Slowik sowie ihrem Stellvertreter Marco Langner. Daraufhin meldete sich die Pressestelle telefonisch. Womit eigentlich? Der Anruf war so trivial, dass nichts Essenzielles daraus abgeleitet werden konnte. Kurz darauf erzeugen wir einen Screenshot der Artikel bei der Wayback Machine, damit hinterher niemand behaupten kann, diese Berichterstattung hätte es nicht gegeben.
Auch schrieben wir Margarete Koppers an, die, wie üblich, nichts äußert und lieber wie ein Buddha schweigt.
Am 08.02.2022 wenden wir uns erneut eindringlich an Barbara Slowik und teilen mit:
"Sehr geehrte Frau Slowik,
wir haben in der vergangenen Woche freundlich darum gebeten, die Berichterstattung zu Einbrüchen in Berlin zu überprüfen, da diese objektiv falsch ist!
Es wurden auch Ergebnisse in der Wayback Machine erzeugt, mindestens eines davon haben wir vor wenigen Tagen selbst angelegt. Insgesamt existieren 6 Schnappschüsse. In einer ersten Version heißt es noch sehr zurückhaltend:
„Am 16. August 2021 kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem eine unbekannte, jugendliche Person vor demselben Haus von einer Videokamera aufgezeichnet wurde. Es soll ein Zusammenhang zur Tat am 7. August bestehen.“
In allen späteren Versionen (und schuldhafter Weise durch das visuelle Unvermögen eines mir noch unbekannten Richters) wurde der Jugendliche, der mit der Tat unter keinem einzigen Gesichtspunkt etwas zu tun haben kann, am öffentlichen Pranger zum Täter gemacht, indem ihm unterstellt wurde, seine Statur und seine Bewegungen würden einem der Täter entsprechen. Das ist so fahrlässig und falsch, dass es uns fast die Sprache verschlägt, was selten vorkommt.
Wir haben Sie angeschrieben, damit gehandelt und diese schmierfinkartige Berichterstattung zur Korrektur ausgesetzt wird. Tage später müssen wir feststellen, dass diese falsche Berichterstattung noch immer im Netz steht, vor allem ohne Gegendarstellung. Der Jugendliche, der objektiv betrachtet (!) nicht mit der Tat in Verbindung stehen kann, weil seine Erscheinung in keiner Weise den beiden anderen Personen entspricht, befindet sich deshalb nicht nur in Verruf, sondern auch in ernster Gefahr, da er bereits jetzt in die fehlerhaften Mühlen einer benommenen Justiz geraten ist.
Wie wir aus einem redaktionellen Beitrag über Fehlurteile zitieren dürfen, häufigste Gründe: „Erfolgsdruck, schlampige und einseitige Ermittlungen, Ignoranz und Überforderung von Richtern, sowie mangelnde Ausbildung. Und fehlende Selbstkritik.“
Wir werden diesen Vorgang noch bis zum kommenden Donnerstag, 12.00 Uhr beobachten und danach selbst tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Am 09.02.2022 meldet sich die Vertreterin der Pressestelle der Polizei Berlin schriftlich bei uns:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Email ist hier eingegangen und Ihr Ansinnen als Beschwerde gewertet worden. Entsprechend wurde sie an die örtlich zuständige Beschwerdestelle zur weiteren Prüfung gesteuert. Von dort wurde eine Bearbeitung Ihres Anliegens zugesichert. In Kürze wird die dort zuständige Sachbearbeiterin/ der zuständige Sachbearbeiter auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Dierschke"
Darauf ergeht unsere erneute Antwort:
"Sehr geehrte Frau Dierschke,
danke für Ihre Nachricht. Ihrem Wording können wir nicht viel Positives abgewinnen und sind misstrauisch. Es muss sich niemand melden, der uns erklären möchte, dass dieser katastrophale Bericht vielleicht noch richtig oder gerechtfertigt sei. In diesem Fall, und sollte die Rückmeldung telefonisch erfolgen, wird sofort der Hörer aufgelegt.
Es muss den Ermittlungsbehörden ja selbst ein Anliegen sein, den Vorverurteilten wieder in den Stand eines Unschuldigen, was er ja ist, zurückzusetzen und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Wir können zu diesem Schritt nur anraten, denn die Glaubwürdigkeit der Justiz ist vielerorts beschädigt.
Es herrscht eine entsetzlich schlechte Fehlerkultur in Ihren Reihen.
Die Justiz hat schon unzählige Existenzen beschädigt und zerstört.
Mit freundlichen Grüßen"
Schlussbestimmung
Ihr dämlicher Antrag interessiert uns nicht, wie konnten Sie sich eigentlich erdreisten, höchstrichterliche Rechtsprechung und vergleichbare Beschlüsse einzureichen? Warum sind Sie überhaupt so intelligent? Sind Sie etwa intelligenter als wir? Das geht aber so nicht. Sie sind eine unbequeme und aufmüpfige Person, die wir angemessen benachteiligen und verunglimpfen müssen. Nur aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Ideal haben wir gegen Sie beschlossen. Ihre Vorträge und Einlässe gehen uns am Allerwertesten vorbei. 
Wir sind schließlich die Justiz. Da darf man Recht beugen und die begründete Rechtsposition unliebsamer Antragsteller verleugnen. Insbesondere darf man diese Querulanten, wie Sie es sind, in ihrem Recht auf Name, Persönlichkeit und Selbstbestimmung verletzen.
Im Grunde ist uns alles, was Sie vorgetragen haben, pupsegal.
Scheren Sie sich weg mit Ihrem Antrag und belästigen Sie keinen Richter mehr mit Ihrem Bedürfnis nach Recht und Gerechtigkeit!
Hier glaubt übrigens niemand mehr an eine fähige und unabhängige Justiz.
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