Das Weltgeschehen stets im Blick, dient die heutige Sondersitzung der Bewusstmachung besonders sensibler Themen. Die Ereignisse rund um die Katholische Kirche und Rainer Maria Woelki dürften unsere Gesellschaft nicht kalt lassen. Woelki versteht sich als Antreiber der Aufklärung schwerer Missbrauchsfälle innerhalb der Katholischen Kirche und insbesondere seines Bistums. Jetzt kommt schrittweise ans Licht, dass Woelki tiefer und unangenehmer verwoben und verantwortlich ist, als er zugeben wollte. Im Mittelpunkt der Kritik steht das Wissen über Kindeswohlgefährdung durch Geistliche und die Beförderung eines Mannes, der Michael D. abgekürzt wird. Vor Michael D. hat die Kölner Polizei bereits 2001 gewarnt, aus dem Vernehmungsprotokoll geht hervor:
"Erst nach erneuter eindringlicher Belehrung räumte Herr D. dann einen vorangegangenen sexuellen Kontakt [...] ein. Demnach handelte es sich bei der Kontaktaufnahme [...] sehr wohl um ein Anbahnungsgespräch zwischen Stricher und Freier, bei dem man sich angeblich auf eigenhändige Masturbation ohne finanzielle Vergütung einigte. [...] Dort stellte man sich gegenüber und schaute sich gegenseitig beim Masturbieren bis zum Erguss zu. [...] Aufgrund der im Rahmen dieses Verfahrens von dem Geschädigten gemachten Angaben, ist die Aussage des Herrn D. bezüglich der Vergütung und der sexuellen Handlungen als unglaubwürdig einzustufen. Während der Vernehmungen betonte D. häufig seine Angst, ein Bekanntwerden seiner sexuellen Neigungen könnte seine Karriere in der katholischen Kirche beenden."
Mit seinen Ängsten war D. bei Rainer Maria Woelki in den besten, fürsorglichsten Händen, denn der Kardinal huldigte, beförderte und beglückwünschte D. in ein höheres Amt, so der aktuelle Tenor. Kindesmissbrauch als Sprungbrett für eine stabile Karriere innerhalb Kirche, so ein abartiger, verstörender Wahnsinn.
Sowohl im Bistum Köln als auch im Katholikenausschuss schwindet die Geduld mit Woelki, der Ton wird rauer. Pfarrer Klaus Koltermann meint: 
"Ist er wahrnehmungsgestört oder so bösartig, dass er das Bistum wissentlich gegen die Wand fahren will?“ Woelkis Stellungnahmen nähmen die Menschen „nicht mehr ernst, sondern empfinden sie als Hohn“. Koltermann meint, dass der Kardinal „dem Bistum in nicht gekannter Dimension“ schade."
Der Katholikenausschuss hat auf seiner Website am 04. Mai 2021 eine interessante Pressemitteilung mit dem Titel "Wo sind wir denn" veröffentlicht.
Woelki strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen, könnte also schwierig werden. Erst kürzlich hatte die zuständige Staatsanwaltschaft erste Ermittlungssachen wieder eingestellt. Aus der Pressemitteilung des Katholikenausschusses geht hervor:
"Die verantwortlichen Erzbischöfe, Weihbischöfe, Generalvikare, Personalleiter, Offiziale und das Leitungspersonal der Rechtsabteilung hätten die Mängel kennen und beseitigen müssen. Das haben sie nicht getan. Sie versuchen bis heute, das offensichtlich Fehlerhafte ausschließlich rechtlich zu bewerten; ihr eindeutiges Organisationsverschulden hat in diesem Zusammenhang aber rechtlich keine Konsequenzen. Moral und Anstand werden so als Maßstab ausgeschaltet. Das darf nicht sein!"
Daraus ergibt sich ein interessanter Hebel, denn wenn rechtlich kaum Druck ausgeübt werden kann, sollte stattdessen der moralische Druck auf Woelki konstant zunehmen. In diesem Sinne ist jeder Mensch frei, sich gegenüber Kardinal Woelki, Vertretern des Bistums sowie des Katholikenausschusses eindringlich in Wort und/oder Bild zu äußern. Per Telefon, E-Mail oder Brief. Nach reiferer Überlegung wird aus unserem Hause ein Brief zu erwarten sein, der nackte Tatsachen bereithält. Die Vorbereitung dazu war schnell abgeschlossen, nachdem klar wurde, dass man heutzutage nicht mehr einfach in den nächsten Supermarkt gehen und einschlägige Magazine kaufen kann:
"Gibt's eigentlich Schmuddelheftchen bei Ihnen zu kaufen? Ähm [...] Wozu bräuchten Sie die denn? Geschäftlich!" :-)
Nach zahlreichen Tipps und Überlegungen hat man sich dazu entschlossen, thematisch einwandfreie Kalender aus dem Internet zu bestellen, das spart Wege in komisch anmutende Läden.
Im Kontext bleibend ergibt sich eine Bewertung des Metzelder Falls, der in der vergangenen Woche vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt wurde und erwartbar hohe Wellen schlug.
Zunächst empfiehlt sich das wunderbare Video von Oliver Pocher.
Medial und in den sozialen Netzwerken hacken viele Menschen auf Richterin Astrid Stammerjohann herum, die ein Skandalurteil abgegeben haben soll. Emotional und aus moralischer Sicht stimmt das wohl. Unsere Gesellschaft kann nur schwer unterscheiden, denn Recht und Gerechtigkeit sind hierzulande offenbar nicht ident. Im Vorfeld der Verhandlung wurde Stammerjohann als geradlinige, resolute und erfahrene Juristin gesehen. Was ist im Zuge des Prozesses aus der Frau geworden, die 1985 ihren letzten Friseurtermin hatte?​​​​​​​
Teile aus:
Richterethik in Deutschland
Um das Vertrauen der Bürger in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und die Funktionsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten, muss bereits jeder Anschein unzulässiger Einflussnahme vermieden werden. Richter sind berufen, allen Versuchen von Eingriffen in ihre Unabhängigkeit durch Verfahrensbeteiligte, Medien, Dienstvorgesetzte oder Ministerien entschieden entgegen zu treten. In ihrem Verhalten gegenüber unzulässigen Einflussnahmen lassen sie sich nicht von eigenen Interessen oder Praktikabilitätserwägungen leiten. Dies gilt gleichermaßen für Staatsanwälte, die zwar statusrechtlich weisungsabhängige Beamte sind, aber inhaltlich in weiten Teilen des Verfahrens richterähnliche Aufgaben erfüllen. Gemeinsam mit den Richtern sind auch die Staatsanwälte wesentliche Garanten für die Rechtssicherheit und somit für das Funktionieren des Rechtsstaates. Deshalb überprüfen sie Weisungen darauf, ob sie mit Recht und Gesetz sowie dem eigenen Gewissen vereinbar sind. Bestandteil der Unabhängigkeit ist immer auch die innere Unabhängigkeit. Diese auszugestalten und zu bewahren ist eine dem Richter und Staatsanwalt persönlich gestellte und nur von ihm zu verantwortende Aufgabe. Innere Unabhängigkeit setzt voraus, sich der Einflüsse auf die eigenen Entscheidungen bewusst zu werden, die sich aus persönlichem Streben, Wertvorstellungen, Erfahrungen und Meinungen ergeben. Diese Einflüsse hinterfragen Richter und Staatsanwälte in jedem Einzelfall kritisch.
[...]
Richter und Staatsanwälte sind in besonderer Weise Repräsentanten des Rechtsstaates und daher nicht nur im Rahmen der Ausübung ihres Berufes, sondern in ihrem gesamten Verhalten zu persönlicher Integrität verpflichtet. Die Integrität des Richters und Staatsanwalts äußert sich in amtsbewusstem und amtsangemessenem Verhalten innerhalb und außerhalb des Amts. Das Handeln und Auftreten des integren Richters und Staatsanwalts ist gekennzeichnet von Seriosität, Anstand und Höflichkeit.
[...]
Gegenüber Verfahrensbeteiligten treten Richter und Staatsanwälte stets so auf, dass das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt wird. Sie wissen, dass Vertrauen nur bestehen kann, wenn der Ablauf des Verfahrens und die daraus resultierenden Entscheidungen verständlich und nachvollziehbar sind. Daher gehen sie im Verfahren auf die Anliegen der Beteiligten ein und bemühen sich, ihnen den Verfahrensgang und die daraus resultierende Entscheidung plausibel zu machen. Sie behandeln die Verfahrensbeteiligten mit Achtung, würdigen sie nicht herab und verzichten auf Selbstdarstellung.
[...]
Das Richtern und Staatsanwälten anvertraute Amt ist mit großer Macht ausgestattet. Mit dieser gehen sie verantwortungsvoll um und sind sich jederzeit bewusst, dass sie es immer mit Menschen zu tun haben, deren Lebensumstände von ihren Entscheidungen beeinflusst werden. Richter und Staatsanwälte hören den Menschen vor Gericht geduldig an und setzen sich ernsthaft mit seiner Individualität, seinen Meinungen und seinen Problemen auseinander. Sie begegnen ihm mit Anstand und Höflichkeit und sind sich dessen besonderer Situation vor Gericht bewusst. Sie zeigen Empathie, ohne sich zu solidarisieren. Menschlichkeit bedeutet nicht nur, den Menschen zu verstehen, sondern auch, sich darum zu bemühen, von ihm verstanden zu werden. Richter und Staatsanwälte hinterfragen ihre Handlungen und Entscheidungen, sie stehen Kritik aufgeschlossen gegenüber und setzen sich damit auseinander. Richter und Staatsanwälte üben das ihnen anvertraute Amt immer auch als Mensch aus und verstecken sich nicht hinter ihrer Robe. Kollegen, Mitarbeitern und Dritten begegnen sie menschlich und respektvoll.
[...]
Sowohl das Erkennen dessen, was gut und richtig ist, als auch die Umsetzung der so gewonnenen Einsichten erfordert mitunter Mut. Dieser zeigt sich in der Bereitschaft und der Kraft, eigene Ängste zu überwinden und selbst dann nach den als gut und richtig erkannten Maßstäben zu handeln, wenn sich solches Handeln als schwierig oder gefährlich erweist. Richter und Staatsanwälte benötigen daher in besonderer Weise Mut, wenn unliebsame oder einsame Entscheidungen zu treffen sind. Dies gilt erst recht, wenn sie der Versuchung widerstehen müssen, ihr Handeln und ihre Entscheidungen von Opportunismus oder Karrieredenken beeinflussen zu lassen. Es erfordert Mut, auch dann aktiv für Werte und die Grundlagen des Rechtsstaates einzutreten, wenn eine Entscheidung nicht dem Zeitgeist entspricht oder mit eigenen Nachteilen verbunden scheint. Aktives Eintreten ist vor allem das Gegenteil von Gleichgültigkeit, Desinteresse und Schweigen. Mut äußert sich schließlich in der Bereitschaft und Kraft, auch in eigenen Angelegenheiten Ausgleich zu suchen und offen mit eigenen Fehlern umzugehen.
Analyse: Die Urteilsfindung dürfte sich äußerst schwierig gestaltet haben, denn die Erwartung der Bevölkerung an ein hartes Urteil war stets hoch. Was geschieht mit einem Mann, der (verdient) öffentlich geächtet und verbannt wird? Vermutlich hätte er sich im Falle einer Haftstrafe in seiner Zelle das Leben genommen. Ob der fallbezogenen inhaltlichen Ekelhaftigkeit kein großer Verlust für die Menschheit aber möglicherweise ein Verlust an Menschlichkeit, den sich Richterin Stammerjohann im Namen aller nicht leisten wollte. Man sollte aber bedenken, dass vor ihr kein Opfer saß (auch wenn der Angeklagte sich als solches eingelassen hat), denn Metzelder wäre zuzutrauen gewesen, dass er im realen Leben mit seiner krankhaften Männlichkeit in die unverletzliche Kindlichkeit eindringt. Ein Urteil, das Zwiespälte anregt. Im Herzen fühlt es sich falsch an. Astrid Stammerjohann hat bei ihrer Urteilsfindung berücksichtigt, dass Christoph Metzelder (immer noch mehrfacher Millionär) wohl keinem Beruf mehr nachgehen kann und er als selbständiger Berater auch keine Auftraggeber mehr finden würde. Diesen Punkt hat sie möglicherweise nicht ganz durchdacht, denn Metzelder kann natürlich arbeiten, von jedem Ort der Welt aus. Er kann sein Vermögen mehren, wann immer ihm danach behagt. Denn Christoph Metzelder hat stets die Möglichkeit zu traden. Das ist auch Arbeit. Dafür muss er nicht einmal sein Gesicht zeigen. Insofern stimmt die Mär von der Arbeitslosigkeit bis zur Beisetzung keineswegs. 
Dass es auch anders (gefühlt gerechter) und härter zugehen kann, zeigt der Fall des Magiers Jan Rouven. Nachdem tausendfacher Besitz kinderpornografischen Materials bei ihm festgestellt wurde, hat ein amerikanisches Gericht Rouven zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 
Videoempfehlung: Skandal in Vegas - Das dunkle Geheimnis des Magiers Jan Rouven

Wenn Jan Rouven das Gefängnis verlässt, dürfte er um die 60 Jahre alt sein.
Regelmäßig geht eine Faszination von sogenannten Justizirrtümern aus. Noch viel mehr Menschen sollten inhaltlich über die Strafen und Schicksale der Beschuldigten, Verurteilten und Freigesprochenen Bescheid wissen. Die bekanntesten und mit ausreichend Medienecho ausstaffierten Fälle sind im kollektiven Gedächtnis gefühlt zwar überwunden aber nie ganz gelöscht. Darunter Jörg Kachelmann (der arme Mann; hätte es Johann Schwenn nicht gegeben, wäre dieser Mensch unschuldig im Gefängnis gelandet), Gustl Mollath (er wollte Finanzverbrechen aufdecken und wurde zum Dank in die Psychiatrische zwangseingewiesen; viele Jahre seines Lebens sind ihm gestohlen worden, bis Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gerhard Strate endlich die Wiederaufnahme erwirken konnte), Ralf Witte, Harry Wörz (der fast 13 zermürbende Jahre seines Lebens mit dem Justizapparat zu kämpfen hatte). 
Nicht überwunden ist der Fall des Andreas Darsow. Mit gesundem Menschenverstand ist seine Verurteilung nicht zu rechtfertigen. Es ist offensichtlich, dass dieser Mensch unschuldig und demzufolge zu Unrecht inhaftiert ist, wohlbemerkt seit über 10 Jahren. Das seelische Trauma deswegen und der Verlust an Lebenszeit werden nie wieder gut zu machen sein. Auch in seinem Fall ist Verteidiger Strate tätig geworden, alle Hoffnungen lagen auf dem Wiederaufnahmeantrag, der erst land- und oberlandesgerichtlich abgeschmettert, sowie später als Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ja schon fast genervt erneut abgeschmettert und nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Eine riesige Sauerei, wenn man das mal so sagen darf! Wie ist hier um die Richterethik bestellt?
Die vollständige Dokumentation des Wiederaufnahmeverfahrens steht öffentlich zugänglich auf der Seite von Gerhard Strate.​​​​​​​
Aufgrund solcher Irrtümer werden Richter und Staatsanwälte als Unheilsbringer mit Realitätsverlust wahrgenommen, wodurch das Vertrauen in die Rechtsprechung erheblich leidet. Menschen misstrauen der Justiz, das hat keinen einmaligen oder schwindenden Effekt, sondern einen erodierenden.
Bleibt noch Markus Mundo, ein verurteilter Mörder, der sich als Justizopfer inszeniert. Es empfiehlt sich die dreiteilige Videoreihe:
Sehr geehrter Herr Mundo, das Stübchen, in welchem Sie derzeit einsitzen ist gut und zu rechtfertigen. Bleiben Sie dort noch eine Weile, gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine weiteren Gelder für Ihre Prozess- und Gerichtskosten ein.
Weil heute alles so justizig ist, kommt hier noch der zuverlässige Ratgeber für garantierten Prozesserfolg.
Geschlossen werden soll der heutige Beitrag mit der Erwähnung eines jungen Mannes, der für zahlreiche Menschen mit Krebserkrankungen eine wichtige Stütze und Inspiration darstellt. Philipp Mickenbecker ist außerdem ein medizinisches Wunder, da Ärzte ihm längst den Tod erklärt hatten. Philipp aber findet Halt und Hoffnung in seiner Familie, seiner Community und in Gott.
Sein kürzliches Gesundheitsupdate ist hier zu sehen.
Der du die wahre Sonne bist der Welt, die da immer aufgeht und niemals unter; der du durch dein tröstlich Kommen und Erscheinen alle Dinge belebst und mit Freude erfüllst, die im Himmel und auf Erden: Wir bitten dich, scheine barmherzig und huldvoll in unsere Herzen, auf dass wir all unser Leben lang ohne Straucheln und Vergehen wandeln mögen wie am lichten Tag. 
Erasmus von Rotterdamm
LOST FOR WORDS
PATCHWORKS ASHBY MIX
FREEDOM
© Bildnachweis: Titelbild/Kachel Lucas Carl, Rainer Maria Woelki dpa/Rp-Online, Kalender hauseigene Aufnahme, Bundesadler Ständige Vertretung, Markus Mundo NDR, Philipp Mickenbecker Netzfund

Letzte Aktualisierung: 07. Mai 2021, 23:47 Uhr
P.S.:
In der kommenden Woche geht es weiter mit R. Fischer, der über Michael Epping eine neue Abmahnung formulieren und zustellen ließ. Darin sind wir auf einige Besonderheiten gestoßen. Auch ein Polizeiprotokoll möchten wir auseinanderpflücken. Außerdem berichten wir über die kuriose Erfahrung, was passieren kann, wenn bestehende Strukturen plötzlich verlassen und verändert werden, und wie klein die Welt doch eigentlich ist. Bis dann.
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