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The Liars Exhibition

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Web Archive
Eine Horde denkfauler, gewissenloser Richter (hier vor allem die vermeintlichen Richter der 27. Kammer) hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Zweiklassenjustiz einzurichten und aufrechtzuerhalten. Damit Reinhard von Münchhausen weiter in konstruierter Unschuld baden kann. Unschuldig ist er allerdings nur bei denjenigen Stellen, die der Meinung sind, dass Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst und Mitarbeiter im Regierungskontext bzw. in politischen Einrichtungen bevorzugt zu behandeln seien. Und so wird Reinhard von Münchhausen noch viele tausende Euro zum Fenster rauswerfen und zwanghaft versuchen, die zutreffenden Fakten über sein unangemessenes Verhalten zu unterdrücken.
Unterstützung erhält er von Holger Thiel, der 2-3 mal im Leben Dinge auswendig gelernt hat und dann aus Versehen Richter geworden ist. 
Da Reinhard mittlerweile budgetlos scheint und Angst hat, dass immer noch weiter prozessiert wird, gehört es zu seiner Strategie Kosten frühzeitig festsetzen und einziehen zu lassen.
Der abgebrochene Wichtigtuer Thiel nennt die Trilogie "reißerisch". Nicht einmal aus seiner intellektuell unzureichenden Perspektive, derartiges überhaupt schreiben, geschweige denn den Inhalten in gebotener Weise folgen zu können, mag die Bezeichnung "reißerisch" zutreffen. Aber was soll der arrivierte Gurkenrichter auch sonst schreiben? Er hat ja nichts in der Hand, deswegen muss er falsche Tatsachen vorspiegeln. Zu welchen hingebogenen und unzutreffenden Feststellungen sich Holger Thiel des Weiteren verstieg, wird noch offengelegt werden.
So intensiv es die Berliner Gerichte durch Eröffnung einer Zweiklassenjustiz auch versuchen mögen, die zutreffenden Fakten über Reinhard von Münchhausen von der Bildfläche zu löschen, umso stärker und erfinderischer wird das Gegengewicht dazu sein. Bis es zu den Punkten kommt, an denen ausschließlich unabhängige Gerichte außerhalb des korrupten Berlins über die Sachverhalte entscheiden.
Bevor wir zu einer Urteilsauswertung kommen, folgt eine Bedienungsanleitung über die Nutzung von webarchivierten Inhalten "The Liars Exhibition Vol. 1 - 3" :
1.) WebArchive aufrufen http://web.archive.org/
2.) The Liars Exhibition Vol. 1 lesen https://kirchenmobbing.org/liars-exhibition
3.) The Liars Exhibition Vol. 2 lesen https://kirchenmobbing.org/the-liars-exhibition-vol-2
4.) The Liars Exhibition Vol. 3 lesen https://kirchenmobbing.org/the-liars-exhibition-vol-3
Die Plattform war bereits im Januar 2022 so freundlich und hat zwei der drei Seiten archiviert. Sogar in ihrer ursprünglichen Form. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass eine Bedienungsanleitung über die Nutzung von WebArchiven, auf deren Scanaktivität keinerlei Einfluss besteht, keiner Veröffentlichung oder Verbreitung entspricht. Links zu eventuell abrufbaren Artikeln sind nicht gesetzt.
Über die Justiz im Allgemeinen
Nach einer aktuellen Bürgerbefragung des Deutschen Beamtenbundes heißt es Anfang September 2022 veröffentlicht: Justiz schneidet in dbb-Umfrage so schlecht ab wie noch nie
"Das An­se­hen der Rich­ter­schaft ist nach der ak­tu­el­len Bür­ger­be­fra­gung des dbb Be­am­ten­bund und Ta­rif­uni­on (dbb) um 15 Pro­zent­punk­te im Fünf-Jah­res-Ver­gleich ab­ge­sackt. Die Ar­beit der Ge­rich­te wurde ins­ge­samt nur noch mit der Schul­no­te 3 be­wer­tet. Das ist der schlech­tes­te Wert für die Jus­tiz seit Be­ginn der dbb-Um­fra­ge. Der Deut­sche Rich­ter­bund (DRB) for­dert an­ge­sichts la­ten­ter Über­las­tung und feh­len­der Bür­ger­nä­he der Jus­tiz ein Ge­gen­steu­ern sei­tens der Po­li­tik."
In unseren Fällen hätte die Justiz sogar nur die Schulnote 5- verdient. Selbst die als Heilige gehandelte Senatsrichterin Susanne Tucholski hat sich (trotz der überwiegend erfolgreichen Berufung Mika C. Nixdorf ./. Katja Malsch) dazu hinreißen lassen, Grundrechte aus § 5 und 17 GG zu beschneiden. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, ist eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht möglich. Update zu der Frage, ob der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet ist (Statement von Dr. Omsels):
"Wie ich Ihnen mitteilte, ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung nicht ausgeschlossen, aber auf sehr enge Ausnahmen begrenzt. Prinzipiell gilt, dass vor Einreichung einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg ausgeschöpft werden muss. Das geht grundsätzlich nur in einem Klageverfahren. Die einstweilige Verfügung ist ja nur einstweilen, d. h. vorläufig. Eine endgültige Prüfung der erhobenen Ansprüche erfolgt im Klageverfahren.
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Dabei geht es zum einen um Rechtsverstöße, die im Verfahrensrecht der einstweiligen Verfügung begründet sind und sich gewissermaßen im Klageverfahren nicht wiederholen können. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn einer Partei ein schwerer und unabwendbarer, gewissermaßen existenzieller Nachteil entstehen würde, wenn sie auf den Rechtsweg in der Hauptsache, also das Klageverfahren verwiesen würde. In allen anderen Fällen muss die Partei versuchen, das was sie als Grundrechtsverletzung erachtet, im Hauptsacheverfahren bis zur letzten Instanz zu verfolgen.
Ihnen wurde durch die einstweilige Verfügung des Kammergerichts lediglich verboten, gegenüber bestimmten Personen bestimmte Aussagen über Frau Dr. Malsch nicht zu wiederholen. In diesem Verbot liegt kein schwerer und unabwendbarer, existenzieller Nachteil, der nicht durch ein Klageverfahren revidiert werden könnte. Deshalb bleibt es bei dem Grundsatz, dass Sie zunächst ein Hauptsacheverfahren durchführen müssten, bevor sie das Bundesverfassungsgericht anrufen können."
Trotz des Urteils wird, sofern ein Anlass gegeben ist, auch künftig vollumfänglich von § 5 und 17 GG Gebrauch gemacht.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am 12.09.2022 musste der Richterin von der Antragsgegnerin auf die Finger geklopft werden, etwa weil sie dem Gegner eine zwischen den Zeilen formulierte Geburtshilfe anbot, die als unsittlich eingestuft wurde: "Was machen Sie denn da, dem Gegner über die rote Linie helfen? Wenn ja, wäre das aber sehr unsittlich."
Auch dieses Verfahren wird einer gesonderten Auswertung unterliegen, Susanne Tucholski jedenfalls, von der man denken könnte, sie wäre bereits streng und schlecht gelaunt zur Welt gekommen, hat allenfalls eine 3 verdient. Ihren Heiligenstatus über Bord geworfen. Keine Heilige. Undifferenziert und parteiisch, ohne Sinn für die Dynamiken von Mobbing. Was sie nicht sehen oder lesen kann, existiert für sie nicht. Mit den Menschen an Ort und Stelle gesprochen (z.B. auf den Friedhöfen) hat sie noch nie. Auch die Energie ist ihr fremd. Susanne Tucholski hatte ihr Urteil schon vorgefertigt in der Schublade liegen und brauchte es nur noch vorziehen. 
Alles, was es über die vermeintliche Richterin erster Instanz zu wissen gibt, erschöpft sich in dem ihr zugedachten Wort Eußerungsrecht.
Rechtsanwalt Felix Damm, der die Berufungsbegründung geschrieben hat, formulierte es am Telefon über Katja Malsch und die 5 Briefe an ihre Dienstvorgesetzten ganz passend: "Die sollen ruhig wissen, welche Pestzecken da im Ministerium arbeiten."
Das deutsche Rechtssystem offenbart in der logistischen Abhandlung einstweiliger Verfügungsverfahren bereits massive Schwächen. Richter, die nicht ohne Ansehen der Person richten und zu unhaltbaren Ergebnissen kommen, wissen, dass es die Kollegen aus der Berufungsinstanz in der Hand haben, Recht oder Unrecht zu produzieren. Befinden sich auch in der Berufungsinstanz Richter, die es mit Rechtsstandards nicht ernst nehmen, können sie das Verfügungsverfahren zu Lasten einer unliebsamen Partei scheitern lassen, da sie wissen, dass innerdeutsch keine weitere Instanz zur Verfügung steht. Insoweit ist das "System" bereits pervers und missbrauchsanfällig. Wer einmal in das System "Justiz" gucken durfte und auch immer noch guckt, blickt einem Moloch entgegen, der schlimmer nicht sein könnte.
Ein bekannter YouTuber, der von einem spielzeugproduzierenden Konzern in einen Rechtsstreit gezogen wurde (Streitwert 200.000,00 €), bekam Mitte August ein Urteil, dass "der Richter mit dem Mittelfinger" geschrieben haben muss. Pointiert führt er aus:
"Das frisst einen auf und saugt einen aus. Man fühlt sich wahnsinnig hilflos und wehrlos ausgeliefert, der Willkür einer Gerichtsbarkeit, die sich vor nichts zu verantworten hat und deswegen Fehlurteile sprechen und Recht beugen kann, wie es ihr passt."
Wer sich selbst achtet, also Selbstachtung besitzt, sollte die Justiz meiden, da sie ein Täuschungsapparat mit überwiegend denkfaulen, parteiischen, macht- und karrieregeilen, praxisunerfahrenen Selbstherrlichen ist. Schade für die wenigen (!) guten Richter, die im Schatten ihrer stumpf und schäbig richtenden Kollegen untergehen. 
Berlin, am 19.09.2022
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