Chronologisch mit:​​​​​​​
Reinhard Fischer und Michael Epping
Thomas Höhne (Kirchhofsverwaltung)
Anne Hensel (Pfarrerin)
Katja Malsch (Vorsitzende GKR)
27. Kammer (Revision)
Am 27. April 2021 ging der Bloggerin eine Kopie der neuesten Flatulenzen aus dem Hause Fischer in Form einer weiteren Abmahnung zu. Etwas musste dem Antragsteller Reinhard Pinocchio Fischer wieder so schwer im Magen gelegen haben, dass er monetär ein weiteres Mal tief in die Tasche greift (wenn überhaupt) und dem mittelprächtigen Anwalt bei der Erfüllung unseriöser Geschäftspraktiken hilft.
Auszüge und Antworten daraus folgen nacheinander:
Diese Stelle ist nun sehr interessant, denn Herr Fischer, der das "Auf-sich-beziehen" hervorragend beherrscht, hat sich in dem völlig neutral gehaltenen Artikel möglicherweise wiedererkannt. Jemand, der mit Mobbing nichts zu tun hat bzw. Mobbing nicht praktiziert, würde thematisch keinerlei Bezug zur eigenen Person herstellen oder sich an den Inhalten des Artikels stören. 
Der Artikel war lediglich eine Auseinandersetzung zu der Fragestellung, ob Mobbing einen Strafbestand erfüllen könnte. Als würde man über Krieg philosophieren und plötzlich kommt jemand, der behauptet gar kein Kriegsführer zu sein, im gleichen Moment spricht derjenige aber intensiv über Praktiken, Taktiken und kriegsführerische Mittel. 
Aus eigenem Geiste heraus hat Fischer die obigen Zeilen produziert oder produzieren lassen: "[...] durch ein einheitliches Ziel planmäßig miteinander verbundenen Verhaltensweisen bewusst oder gewollt Ihre Würde verletzen und dadurch ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen."
Reinhard Fischer kennt sich aus.
Komisch, dass Reinhard Fischer noch gar nicht gegen die wahre Behauptung über seine falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung vorgegangen ist, abgesehen von der neuen Abmahnung, die der Einschüchterung dienen sollte. In einem neuen Verfahren hätte die Bloggerin und Antragsgegnerin ja direkt eine neue Chance bekommen, dem Gericht alle reellen Umstände ausführlich darzulegen. Diese Relation und die Konsequenzen daraus kennt Reinhard Fischer, auch wenn man ihn blogintern für untertourig intelligent und über dies für moralisch unzulänglich halten möchte.
Der Rechtsweg ist längst nicht erschöpft und eine neue Strafanzeige steht im Raum. Nach hiesigem Wissen läuft für das Anzeigen einer falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung keine Frist, weil es sich nicht um ein Antragsdelikt handelt. Berufung am Kammergericht gegen das haarsträubende Urteil des Landgerichts wird antragsgegnerseitig aus strategischen Gründen nicht eingelegt.
Die Hauptsache soll ohne großen Zeitverlust erzwungen werden. Selbstverständlich wird dann auch Beate Heilmann, der Katalysator für kleine Lügen im Prozess, höchstpersönlich geladen.
"Namens und in Vollmacht meines Mandanten"
Mit diesen Worten hat Beate Heilmann auch regelmäßig ihre Absätze in Schriftsätzen eröffnet, was ein Indiz dafür sein könnte, dass die fachlich schwachen Anwälte diesen Slang gerne benutzen. 
Herr Fischer und seine Anwaltschaft sind hier mal wieder selbstentlarvend unterwegs.
Der Gegenstandswert von 25.000,00 € ist vollkommen überzogen und kulminiert den unseriösen Charakter. 
Mit Blick auf die akzeptierten Streitwerte im ersten Prozesszug, widerspricht sich aber auch die Kammer, die Herrn Fischer zu einer schützenswerten Privatperson klein geredet hat, um ihr Urteil rechtfertigen und retten zu können.
Für das einstweilige Verfügungsverfahren wurden damalig zuerst 15.000,00 €, danach (als auf das Bildnis verzichtet wurde) 10.000,00 € Streitwert angesetzt. Dazu führt unser Analyst und Buchautor aus:
"Der Gegenstandswert scheint mir völlig überzogen zu sein. Da hätten beim Landgericht die 5001,00 Euro genügt (um die Zuständigkeit des Landgerichts zu begründen) oder eben auch 3000,00 Euro (und mit diesem geringen Gegenstandswert wäre dann das Amtsgericht zuständig gewesen). Wieso geht die Sache an die Pressekammer? Das ganze „Ding“ wurde hier sehr hoch gehängt. Womöglich hätte ein „normales“ Gericht die Verfügung gar nicht erlassen."
Punkt 7: Wenn der Täter Schmerzensgeld erwägt. Kann man sich nicht ausdenken.
Pressefreiheit:​​​​​​​
Die Luisen-Kirchengemeinde veröffentlicht regelmäßig ihren Gemeindebrief in Printform mit ca. 1.000 Exemplaren. Ihren Anspruch an Pressefreiheit hatte sie bereits vor über einem Jahr deutlich gemacht. Kann man sich auch nicht ausdenken.
Thomas Höhne:
Gegen die Kirchhofsverwaltung der Ev. Luisen-Kirchengemeinde wurde von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren zur Nutzungsuntersagung bestimmter Räumlichkeiten am Verwaltungsstandort Fürstenbrunner Weg eingeleitet, nachdem Beschwerde geführt und ein Außendiensttermin abgehalten wurde. Über Monate hinweg hat die Kirchhofsverwaltung Anfragen nach Auskünften zu bau- und denkmalrechtlichen Genehmigungen wissentlich ignoriert und unter den Tisch fallen lassen. Es besteht Grund zur Annahme, dass komplexe Umbauten und daraus resultierende Flächen nicht hinreichend genehmigt aber zu selbstbewussten Konditionen vermietet sind. Das Verfahren ist im Gange und noch nicht abgeschlossen.
Die Bauaufsicht wird noch ca. 2 Monate sich selbst überlassen, danach stellen wir Antrag auf Akteneinsicht. Sollte sich bestätigen, dass Thomas Höhne als Mitglied der Architektenkammer Berlin gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen hat, kann er an seinen zwei Händen, die in Schriftform bereits mannigfach Schwachsinn und Verleumdungen produziert haben, mögliche Konsequenzen abzählen.
Für sein feindseliges Denken und Handeln wird Thomas Höhne nach allen Regeln der Kunst zur Verantwortung gezogen werden.
Anne Hensel:
Wie angekündigt, wird man auch gegen Mobberin Anne Hensel vorgehen und Entsprechendes bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Wenn das rechtsstaatliche Prinzip funktioniert und beispielsweise ein Strafbefehl gegen die Pfarrerin erlassen wird, wäre diese nach dem Pfarrdienstgesetz verpflichtet, ein solches Strafverfahren ihrem Arbeitgeber zu melden. Die Strukturen der EKBO (Ev. Kirche Berlin-brandenburgische Oberlausitz) konnten wir inzwischen durchdringen und demzufolge gut überblicken. Anne Hensel mag sich ggf. noch sicher fühlen, weil sie auf persönliche Verbindungen (auch in Sachen Sympathie) zur Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel setzen kann. Ob ihr das letztlich hilft, wird sich zeigen. Sobald die Strafanzeigen gegen Thomas Höhne und Anne Hensel gefertigt und eingereicht sind, harren wir der Dinge, die da kommen mögen. Im Namen des heiligen Geistes.
Katja Malsch:
Nach Reinhard Fischer ist Katja Malsch zur Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats gewählt worden. Über die Frau ist wenig bekannt bzw. in Erfahrung zu bringen. Bereits jetzt ist unserem Kombinat aber geläufig, dass die Frau, die hier im Namen bzw. im Auftrag einer kirchlichen Gemeinde insbesondere auch eine moralische Pflicht und Verantwortung wahrzunehmen und zu erfüllen hat, im Bundesministerium für Bildung und Forschung arbeitet. 
Zu Katja Malsch wurde mit gestrigem Datum, 27. Mai 2021, sowohl telefonischer als auch elektronischer Kontakt aufgenommen. Die Reaktion von Malsch, die sich auf Nachfrage der Sonderbeauftragten gegen Mobbing und sittenwidriges Verhalten am Telefon als Vorsitzende des GKR zu erkennen gab, wirkte weder souverän noch professionell. Schon gar nicht vorurteilsfrei oder an Hintergründen interessiert. Sinngemäß sagte sie, dass sie ihren Arbeitgeber damit beauftragen möchte, unsere Telefonnummer für die Anlage des BMBF zu sperren. Eine solche Reaktion wünscht man sich doch von der Vorsitzenden des Gemeinde-Sitten-Rats. Diese Reaktion wird Katja aber nicht helfen, denn die Sonderbeauftragte, die ihren Auftrag gegen Mobbing in der Welt sehr ernst nimmt, wird immer ein telefonisches oder datenelektronisches Schlupfloch finden und allen Verantwortlichen mit unangenehmen Fragen entgegentreten. ​​​​​​​
27. Kammer:
Eine ausgedehnte Revision ist nötig, denn:
"Sie können davon ausgehen, dass im obigen Aktenzeichen noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, denn die gesamte Kammer hat aufgrund zahlreicher Verfehlungen fachliche und moralische Schuld auf sich geladen. Das Verhältnis zur Kammer ist auf genau diesen Ebenen belastet."
"
Inhaltliche Fragen zur Urteilsbegründung, mit der Bitte um Beantwortung bis spätestens
11. Juni 2021:
"
"Resümee: Ja, da mochte Sie jemand gar nicht (wie Ihr Anwalt schon gesagt hat)."
Nach mögen oder nicht mögen geht es in der Rechtsprechung nicht. 
Stand: 28. Mai 13:13 Uhr
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