In absehbarer Zeit wird vor der 27. Kammer des Landgerichts Berlin über die am 14. Januar 2021 zugestellte Einstweilige Verfügung verhandelt. Zur Erinnerung: Herr Fischer leistete an Eides Statt*, dass er am 14. Juni 2019 nicht diejenige Person gewesen sein will, die in einem Gebäude, das ihm nicht gehört und das er auch nicht gemietet hat, Hausfriedensbruch begangen hat.
Welche Person an diesem Tag der Täter war, bleibt also weiterhin offen. Bereits jetzt ist aber dokumentiert, wie sich der Hausfriedensbruch am 14.06.2019 zugetragen hat. Diejenige Person, die das Haus ohne Zustimmung oder Genehmigung betreten hatte, nannte nicht ihren Namen und auch nicht den Grund ihres Kommens. Ein auf die Schnelle nicht zuordenbarer Brief wurde nahezu kommentarlos überreicht. Aufenthaltsdauer der Person im Haus ca. 12 Sekunden.
*Korrektur vom 30.03.2021, nicht Meineid sondern Eidesstatt. Versicherung
In der Gemengelage sind zwei Abmahnschreiben relevant, die jeweils persönlich zugestellt wurden (das erste Mal am 14.06.2019 durch eine Person, deren Identität ermittelt wird; das zweite Mal am 26. August 2019 nachweislich durch einen Fahrradkurier des messenger Dienstes), aber! ein Schreiben davon sogar in doppelter Ausfertigung (wie wir kürzlich herausfinden durften) still nachträglich per Briefkasteneinwurf am 17.06.2019 und ohne eine persönliche Unterschrift der Empfängerin. Diese Umstände werden der Kammer im Rahmen des Widerspruchs dargelegt, und sollen auch zuerst von ihr gesichtet werden. Deswegen erfolgt an dieser Stelle keine Abbildung oder Vertiefung.
Wohl aber möchten wir das 2. Abmahnschreiben vom 26. August 2019 sichtbar machen. Die darin vorgebrachten Anschuldigungen und Vorwürfe wurden noch am selben Tag zurückgewiesen. Offensichtlich gut begründet, denn auch dieser versuchte Angriff durch die Luisen-Kirchengemeinde, initiiert und vertreten von Thomas Höhne (von diesem auch absichtlich inhaltlich verzerrt) und Beate Heilmann, lief ins Leere. Pfarrerin Anne Hensel und Reinhard Fischer unterstützten oder duldeten diese Aktion.
Gehen wir chronologisch durch unseren Antwortschriftsatz an Beate Heilmann vom 26. August 2019:
"An beide Fälle kann ich mich sehr genau
erinnern und halte fest:
- an einen Grabstein habe ich mich nicht gelehnt; Herr Balkow sprach mich nicht an; er teilte mir nicht mit, dass er ein Anlehnen nicht wünsche (was auch nicht möglich ist, weil ich mich nicht angelehnt habe); ich habe nicht mitgeteilt, dass ich zum Anlehnen an einen Grabstein berechtigt sei; richtig ist, dass ich ihm erklärt habe, mich in Ruhe zu lassen; Herr Balkow erklärte mir nicht, dass er mein Verhalten nicht wünsche und ich nach dem Wasserholen verschwunden sein möge
erinnern und halte fest:
- an einen Grabstein habe ich mich nicht gelehnt; Herr Balkow sprach mich nicht an; er teilte mir nicht mit, dass er ein Anlehnen nicht wünsche (was auch nicht möglich ist, weil ich mich nicht angelehnt habe); ich habe nicht mitgeteilt, dass ich zum Anlehnen an einen Grabstein berechtigt sei; richtig ist, dass ich ihm erklärt habe, mich in Ruhe zu lassen; Herr Balkow erklärte mir nicht, dass er mein Verhalten nicht wünsche und ich nach dem Wasserholen verschwunden sein möge
Richtig und zutreffend ist: Meinem täglichen Ritual folgend, habe ich in den Brunnen Ausschau nach möglicherweise ertrinkenden Wespen gehalten und auch eine gefunden; ich setzte sie auf einen Grabstein, damit sie nicht gleich von Ameisen überfallen wird; da ich mich dem Grabstein von hinten genähert habe, schließt sich ein Betreten der Grabstelle automatisch aus; ich stand am Grabstein, habe mich etwas heruntergebeugt und die Wespe bei ihrer Genesung beobachtet; da meine Antennen sehr feinfühlig sind, habe ich einen Mann wahrgenommen, dessen Name und Zugehörigkeit ich nicht kannte; er starrte mich auf seinen Wasserholgängen mehrfach unangenehm an, traute sich aber wohl nicht, mich direkt anzusprechen; das habe ich ihm dann (nachdem es unerträglich für mich wurde) abgenommen und ihn gefragt, warum er so komisch schaut; unverständlich hat er etwas genuschelt, das ich nicht verstanden habe; ich gab ihm zu verstehen, dass ich hier wohne. Sein Unbehagen konnte ich spüren und fand es frech, weil mir nicht bekannt ist, dass man gerettete Wespen nicht auf Grabsteine setzen darf; dass nun ausgerechnet Angehörige von ihm dort liegen, war mir nicht bekannt, weil ich von hinten weder die Inschrift des Grabes sehen konnte, noch seinen Namen kannte. Genervt sagte ich ihm, dass seine Methoden nahezu stasihaft seien und, dass er nicht berechtigt ist, eine andere Person in ihrem Verhalten zu maßregeln oder gar wegzuschicken; was Herr Balkow an meinem Verhalten befremdlich findet, entzieht sich meinem Interesse und bei Weitem auch dem Mietvertrag. Zusätzlich sei erwähnt, dass Herr Balkow diese falschen Aussagen vor einem Gericht wohl nicht wiederholen würde."
Das natürliche Verhalten der Wespen bei ihrer Wassersuche sieht vor, dass sie zuerst an den äußeren Rand eines Brunnens fliegen, und, wenn sie dort nichts finden, an den inneren Rand, von dem sie regelmäßig abrutschen oder sich im Pflanzenfilz verfangen. Da jedes Leben wertvoll ist, müssen die Tiere beschützt und gerettet werden. Wer in heißen Monaten über Friedhöfe spaziert und Brunnen entdeckt, hilft den Tieren beim Überleben indem einfach etwas Wasser von innen heraus auf den äußeren Rand des Brunnens verteilt wird.
Zum Ausfall der in meinem Mietobjekt befindlichen Heiztherme:
"Richtig ist, dass zwei Mitarbeiter der Firma Mercedöl GmbH zu mir kamen, nachdem auffiel, dass die Heiztherme nicht mehr ordnungsgemäß funktionierte. Beide Personen gingen zunächst in den Keller, um die Anlage zu sichten. Ich folgte beiden Herren, stellte Fragen und gab zu verstehen, dass ich über den Fehler informiert sein möchte. Sehr auskunftsfreudig waren beide Herren nicht, also ging ich wieder in mein Büro. Einige Zeit später kam der jüngere Mitarbeiter in das EG und gab an, Heizkörper entlüften zu müssen und fragte mich nach der Genehmigung, die auch das Betreten meines privaten Bereichs beinhalten sollte. Wahr ist, dass ich die Notwendigkeit zur Entlüftung zunächst hinterfragt habe. Ich sagte ihm, dass ich mit Entlüftungen von Heizkörpern in der Vergangenheit bereits schlechte Erfahrungen gemacht habe und nannte ein Beispiel, bei dem danach die ganze Wand verdreckt war, weil unsachgemäß entlüftet wurde. Ich sagte ihm, dass mir im Falle eines Schadens der Schaden zu ersetzen sei und, dass er im EG anfangen kann, sofern er wirklich sicher ist, dass nichts herausspritzt. Von einem Betreten meines privaten Bereichs war nicht die Rede. Ich befand mich in meinem Büro und sah, wie der junge Mann die Treppe nach oben ging, hielt ihn aber nicht auf, weil ich mir denken konnte, dass es wichtig für den Arbeitsprozess ist. Erst als er wieder nach unten kam, teilte ich in einem strengeren Ton (nicht lautstark) mit, dass ihm nicht erlaubt wurde, einfach so meinen Privatbereich zu betreten. Ferner teilte ich dem älteren Mitarbeiter mit (der einfach gehen wollte, ohne mir über seine Arbeit zu berichten), dass ich Wert auf einen Arbeitsbericht lege, um nachvollziehen zu können, was an der Anlage gemacht wurde. Gemeinsam gingen wir nach unten und er erklärte es mir. Sichtbar unwillig zwar aber nicht unhöflich. Mit dieser Art der direkten Kommunikation haben die meisten Menschen ein Problem, ich allerdings nicht. Mir daraus ein vertragswidriges Verhalten andichten zu wollen, das darüber noch eine Beleidigung beinhalten soll, ist schon sehr weltfremd. Eine vertragswidrige Nutzung kann nicht festgestellt werden. Ihre Behauptung ist falsch und gegenstandslos.
Zu Ihrer weiteren Ausführung bzgl. der Heiztherme und dem Raum, in dem sie abgestellt wurde: Der von Ihnen benannte Heizungsraum ist nicht zugestellt. Der Zugang zur Heiztherme ist auch nicht unnötig erschwert. An der rechten Seite befindet sich lediglich ein Staubsauger, der leicht umzustellen ist. Ein Verstoß meinerseits kann nicht festgestellt werden. Warum dem so ist, argumentiere ich sogleich. Zuvor soll noch erwähnt werden, dass Herr Höhne den Raum bereits persönlich gesichtet hat (vor unserem Konflikt), zu beanstanden hatte er: Nichts."
Aus fachlicher Sicht erklärten wir gegenüber Beate Heilmann:
"Fachlich richtig nennt sich ein solcher Raum „Aufstellraum“. Da wir es hier mit einer maximal 28 kW leistungsfähigen Therme zu tun haben, die mit Erdgas betrieben wird, sind nicht alle Auflagen der Feuerungsverordnung zu erfüllen. Das im Mietobjekt aufgestellte Gerät ist für einen raumluftunabhängigen Betrieb vorgesehen, sprich es zieht Verbrennungsluft von draußen, was u.a. an dem an der Thermenoberseite angebrachten, weißen dicken Rohr zu erkennen ist. Das System selbst produziert nicht mehr als 80 Grad Oberflächentemperatur, wodurch sich nichts entzündet. Bauartbedingt bestehen zulässige Nullabstände bzw. müssen keine Mindestabstände zu brennbaren Oberflächen existieren. Ein normaler Belagerungszustand des Raumes ist zulässig und gegeben. Sie werden verstehen, dass ich Ihrer haltlosen Forderung nach Räumung des Raumes nicht nachkommen werde und verbitte mir derartige Übergriffe."
Mit Datum vom 19. Oktober 2020 musste in der noch immer andauernden Tyrannei gegenüber der Gemeinde und dem Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin Mitte-West folgendes erklärt werden:
"Im vergangenen August war Beate Heilmann namens und in Auftrag ihrer Mandantin der Meinung, dass die Firma mf Mercedöl im Mietobjekt nicht mehr tätig werden möchte. Falls die Aussage von Frau Vogel also darauf abstellt, ist der Inhalt unzutreffend, da sich ein Mitarbeiter von mf Mercedöl im Juli 2020 persönlich telefonisch vor dem Hintergrund einer Terminsvereinbarung bei mir meldete. Die Therme sollte gewartet werden. Nachdem ich einem Termin für den 27. Juli 2020 zunächst zustimmte, musste dieser schließlich doch wieder abgesagt werden, da das Vertrauen fehlt."
Zurückkommend auf das erste Abmahnschreiben vom 14. Juni 2019 erörtert die Unterzeichnerin gegenüber Beate Heilmann:
"Auf Seite 3 Ihres Schreibens vom 14. Juni 2019 schreiben Sie (ohne jegliche Beweisführung!): „Schließlich sei davon auszugehen, dass Sie eine vertragswidrige Nutzung des Mietobjektes vornehmen bzw. zumindest in der Vergangenheit praktiziert haben.“ Wie ich bereits festgestellt habe, sind sämtliche Behauptungen in diesem Schreiben unwahr und ehrverletzend. Eine vertragswidrige Nutzung des Mietobjektes hat zu keiner Zeit stattgefunden. Auch keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Ich finde den Umstand, dass Sie (auch namens Ihrer Mandantin) einfach „davon ausgehen“, ohne mich oder mein Leben zu kennen bzw. eine Tatsachenforschung betrieben zu haben, sehr bemerkenswert. Ihre Annahmen sind anmaßend, kompetenzüberschreitend und übergriffig. Mir ist auch nicht bekannt, dass Sie ein Richteramt bekleiden und wir einen Prozess über die Nutzung meines Mietobjektes geführt hätten."
Mit Schriftsatz vom 08. Februar 2021 meldet sich Michael Epping-Eppert (Rechtsanwalt von Reinhard Fischer) bei Markus Hennig und gibt Folgendes zu verstehen:
Am nächsten Tag, 09.02.2021, lautet die Antwort von Markus Hennig:
Am 12.02.2021 meldet sich Michael Epping telefonisch und im Auftrag seines Mandanten bei Markus Hennig und trägt einen diffusen und bis heute nicht ganz verständlichen Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung vor, verbunden mit der Botschaft, andernfalls Zeugen (Mitarbeiter von Herrn Fischer) laden zu wollen, die seine permanente Büroanwesenheit am 14. Juni 2019 zu bestätigen hätten.
Mit seiner Idee lassen wir ihn allein.
Hinter den Kulissen loten wir jedoch aus, ob unsere Verteidigung in der bestehenden Form optimal besetzt ist, da es bei der Aufklärung von Mobbing einer besonderen (auch zeitlichen) Hingabe bedarf. Da Prozesse parallel laufen und die geplante Verhaltensprovokation Reinhard Fischers (als einzige Chance ihn nachträglich zur Verantwortung zu ziehen) nur ein Strang ist, erfahren wir Unterstützung durch Rechtsanwalt Martin Geisler, der die anderen Stränge betreut. Des Pudels Kern liegt nämlich möglicherweise noch ganz woanders, vielleicht sogar hier (zur Erläuterung: das Gebäude gehört zum Grundstück Luisenkirchhof III):
Unser Blog startete am 07.07.2020 mit der Information über eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin, die wir gegen einzelne Gemeinde- und Verwaltungsamtmitarbeiter gestellt haben. Das stimmt zwar, aber die Strafanzeige war insgesamt so ungenau bzw. unbestimmt gehalten (für Mobbing gibt es leider keinen exakten § Artikel im Strafgesetzbuch), dass auf die Bezugnahme eines Artikels verzichtet und dadurch zunächst eine Ermittlungsabsage in Kauf genommen wurde. Offenkundig haben wir uns dadurch eine kurze Verschnaufpause erarbeitet, die auf der Täterseite aber alsbald in die Gewissheit umschlug, keine rechtlichen Konsequenzen ihres Verhaltens befürchten zu müssen. Dieser Zustand ist auf psychischer Ebene teuer erkauft, denn die schikanösen Umstände und Angriffe durch die Gemeinde erneuerten sich über die Zeit bis in die Gegenwart. Mit diesem Wissen und der vollständigen Dokumentation gehen wir jetzt gezielt gegen die Haupttäter vor:
Und damit Mobber eine Idee davon bekommen, wie sich Mobbing und Schikane anfühlen, erfolgt oder erfolgte ein strategisches Gegenmobbing – als kreative Verteidigung, nicht jedoch als boshafter Angriff.
Erst kürzlich hatte unsere Linksanwältin Renate Seilmann wieder alle Hände voll zu tun; ihr Schriftsatz an einem Freitagabend persönlich zugestellt durch unsere Bekannten bei Twister. In diesem Sinne verabschieden wir uns bis zum nächsten Beitrag und wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen leuchtenden Vollmond: