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"Ist's raus"
2. V E R F A S S U N G S B E S C H W E R D E
22. Juni - 27. Juni 2022, 39 Seiten + Anlagen
 

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BVerfG

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Die Bf. rügt die Verletzung ihrer Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters), Art. 103 Abs. 1 (Anspruch auf rechtliches Gehör), Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG (Justizgewährungsanspruch / effektiver Rechtsschutz) und Art. 3 Abs. 1 GG (Willkürverbot).
Namens und im Auftrag der Bf. beantragen wir
A. im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung,
1. die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin – 64 S 265/21 – vom
17.05.2022 bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Bf. auszusetzen;
2. das unter dem Az. 64 S 265/21 beim Landgericht Berlin anhängige Hauptsacheverfahren
bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Bf. auszusetzen;
3. dem Land Berlin aufzuerlegen, der Bf. die notwendigen Auslagen ganz zu erstatten;
B. im Verfahren über die Verfassungsbeschwerden,
1. die Beschlüsse des Landgerichts Berlin – 64 S 265/21 – vom 17.05. und 22.06.2022
unter Feststellung der Grundrechtsverletzungen aufzuheben und
a. das unter dem Az. 64 S 265/21 beim Landgericht Berlin anhängige Hauptsacheverfahren
einem anderen Landgericht, hilfsweise einer anderen Kammer als
den Zivilkammern 64 und 63 des Landgerichts Berlin zur Entscheidung zu übertragen;
b. hilfsweise das dem Beschluss vom 17.05.2022 zugrundeliegende Ablehnungsgesuch
einem anderen Landgericht, hilfsweise einer anderen Kammer als den
Zivilkammern 64 und 63 des Landgerichts Berlin zur Entscheidung zu übertragen;
2. dem Land Berlin aufzuerlegen, der Bf. die notwendigen Auslagen ganz zu erstatten.
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ZK64

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Seitdem die Seite landgericht-berlin.de online ist, melden sich immer mehr durch die Berliner Justiz geschädigte Menschen, die schlicht unglaubliche Rechtsbrüche erleben. Ganz vorne mit dabei die kriminell anmutende Zivilkammer 64, besetzt mit den Richtern Jörg Tegeder (über dessen Nebeneinkünfte reden wir noch), Dr. Thomas Babucke und Dr. Eyske Harrack (Berichterstatterin). Die Plattform wird schnellstmöglich mit Inhalten bestückt, aufgrund prozessualer Belastungen war noch keine richtige Zeit dafür.
Zuletzt erreichte uns der Anruf einer Frau, die mit der ZK64 grauenhafte Erfahrungen dergestalt gemacht hat, dass kurzfristig unter Mobilisierung außergewöhnlicher Kräfte und Kompetenzen die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof organisiert wurde. Die Begründung des Rechtsmittels steht noch aus, dem BGH Anwalt wurde zunächst der komplexe Sachverhalt vorgetragen, insbesondere die nahezu unvergesslichen Worte eines Richters der Zivilkammer 64 zur Berufungsführerin direkt nach der Begrüßung:
"Wenn Sie meinen, Sie gehen hier mit einem anderen Urteil raus als beim Amtsgericht – das können Sie vergessen. Sie gehen hier mit Null raus!"

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