In der vergangenen Woche sind wir mit einigen Fragen auf Michael Epping zugegangen, die wir hier noch einmal anbringen, denn es gibt eine Antwort darauf:
Sehr geehrter Herr Epping,
Ihre Stellungnahme nehme ich zur Kenntnis, habe aber weitere Fragen:
1.) An die Staatsanwaltschaft hat Ihr Mandant nichts geschrieben. Mir liegt nunmehr aber ein Schreiben Ihres Mandanten vom 12. November 2021 an die Amtsanwaltschaft vor, darin schreibt Ihr Mandant: "Ich schrieb, dass ich am 10.10. durch einen Kollegen auf den Inhalt der Website fischerrr.de hingewiesen worden sei" - dazu meine Frage: Welcher Kollege Ihres Mandanten kann das gewesen sein? Würden Sie mir für Nachfragezwecke den Namen des Kollegen mitteilen?
2.) Können Sie (auch im Namen Ihres Mandanten) sicher bestätigen, dass Ihr Mandant, so wie er es an Eides Statt versichert hat, am 07. Juni 2021 gemeinsam mit der Polizeioberkommissarin Katja Müller, Abschnitt 24, auf die Seite fischerrr.de geblickt hat? Durch welche Umstände kommen Sie oder Ihr Mandant zu dieser Annahme? Wer von den beiden Personen hat bspw. welches Gerät zum Aufrufen der Seite genutzt? War es Ihr Mandant, der sein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt hat?
3.) Mir liegt ein weiteres Schreiben Ihres Mandanten vor (wohlbemerkt Erläuterungen zu einem Strafantrag, den Ihr Mandant gestellt hat), daraus zitiere ich wie folgt: "Zwischen Frau Nixdorf und der Gemeinde gab es vor meiner Amtszeit, während meiner Amtszeit und bis heute andauernde mietrechtliche Auseinandersetzungen" - dazu ist zunächst anzumerken, dass Ihr Mandant im Mai 2017 sein Amt begonnen hat. Ich bin einen Monat vorher, also im April 2017, eingezogen. Wie kommt Ihr Mandant zu der Behauptung, dass es vor seiner Amtszeit bereits mietrechtliche Auseinandersetzungen gegeben habe? Welcher Gestalt waren diese Auseinandersetzungen und wodurch könnten sie sich verwirklicht haben? Bitte machen Sie hierzu konkrete Angaben!
4.) In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es außerdem: "Hintergrund waren Schreiben der Frau Nixdorf an mich mit Geldforderungen mit dem "Angebot" der Beendigung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen bzw. der Drohung mit weiteren Verleumdungen." Bitte führen Sie aus, durch welche Formulierung sich die Geldforderung im Zusammenhang mit einer von Ihrem Mandanten behaupteten Erpressung realisiert haben soll. Aus welcher Formulierung kann ferner hervorgehen, dass Ihrem Mandanten ein Angebot unterbreitet wurde, wonach Persönlichkeitsrechtsverletzungen (sic!) und Verleumdungen (sic!) beendet werden? Wie sehen diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Ihr Mandant meinem Schreiben entnommen haben möchte, genau aus? Wie sehen die Verleumdungen, die Ihr Mandant dem Schreiben entnommen haben möchte, aus?
5.) Am 17.10.2021 möchte Ihr Mandant über eine bei Google abgegebene Rezension informiert worden sein, in der der Rezensent Buckminster NEUE ZEIT geschrieben haben soll, Ihr Mandant hätte sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Derartiges wurde aber nie geschrieben. Aus welcher Formulierung zieht Ihr Mandant diese Annahme und warum haben Sie seither keinen Ordnungsgeldantrag gestellt, wie Sie es sonst immer tun, wenn Sie einen Verstoß gegen geltende Verfügungen erkannt haben?
Ihren Antworten sehe ich innerhalb 1 Woche entgegen.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Gestern, am 04.03.2022 sendete Michael Epping im Namen seines Mandanten Reinhard Fischer die folgende Antwort (die Zahlungsaufforderung bezieht sich übrigens auf den erschlichenen Titel bei der 27. Kammer und das im Nachgang aufgezeichnete Telefonat). Reinhard Fischer möchte demnach Geld für seine Lügenmärchen.
"Sehr geehrte Frau Nixdorf,
ohne dass Sie genauer mitteilen worauf sich Ihre Fragen beziehen und an wen Ihre Fragen gerichtet sind, wird mein Mandant diese Fragen nicht beantworten, gerade mit Blick auf die laufenden Verfahren. Mein Mandant sieht keine Veranlassung diese Fragen zu beantworten. 
Mein Mandant fordert Sie auf, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen ihn und andere Personen umgehend einzustellen, sowie Ihren Zahlungsverpflichtungen umgehend nachzukommen.
Herzlichste Grüße und ein gutes baldiges Wochenende
Michael Epping
Zuletzt hatten Reinhard Fischer und Michael Epping immer wieder moniert, keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt zu haben. Nun bekamen Sie extra eine, und es ist wieder nicht recht. Unsere Antwort lautet:
"Sehr geehrter Herr Epping,
unsere Fragen sind genau bestimmt. Warum bereitet es Ihrem Mandanten Schwierigkeiten, diese Fragen zu beantworten? Ihm wurde oder wird damit die Gelegenheit gegeben, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ihr Mandant monierte bereits andernorts, keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt zu haben. Nun hatte oder hätte er diese Möglichkeit und will dennoch nicht antworten. Warum nicht? Es wäre schön, wenn Ihr Mandant auf die unten stehenden Fragen antworten könnte. 
Ich notiere mir eine letzte Frist bis zum kommenden Montagabend.
Mit freundlichen Grüßen
MC.N"
Wir möchten außerdem noch auf den Schummelverein, namentlich Architektenkammer zurückkommen. Der sogenannte Rechtsanwalt Dr. Klaus Greb arbeitet als Justiziar bei der selbstverwalteten Behörde und geht doch allen Ernstes davon aus, mit seiner Persilscheinmasche durchzukommen. Deswegen musste er nun seiner Berufsaufsicht gemeldet werden, nämlich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben allmählich das Gefühl, im juristischen Irrenhaus gelandet zu sein. Der nunmehr bei Ihnen angezeigte Rechtsanwalt Dr. Klaus Greb ist Justiziar bei der selbstverwalteten Architektenkammer Berlin. Der Architektenkammer wurden im vergangenen Herbst zwei Mitglieder gemeldet, die offenkundig gegen geltendes Baurecht verstoßen haben. Dafür sollten sie sanktioniert werden. Bitte lesen Sie dazu unsere Berichterstattung:
Uns liegen noch weitere Aktenauszüge vor, für den Gesamtüberblick reicht aber das online abgebildete und diskutierte Konvolut.
Die Architektenkammer meldete sich bzgl. unserer Beschwerde mit einem Abschlussbericht, der nicht den Tatsachen entspricht und auch eher als Persilschein für rechtswidrig agierende Architekten zu verstehen ist. In ihrem Schreiben teilt die Kammer bzw. teilt Dr. Greb mit, dass berufsordnungswidriges Verhalten nicht zu erkennen sei, da die notwendigen Genehmigungen vorliegen würden. Dabei verkennt bzw. verdreht er aber absichtlich, dass sowohl die Bau- als auch die Denkmalgenehmigung erst unter Androhung von amtlichen Strafmaßnahmen sowie im Rahmen einer nachträglich vorgeschriebenen Legalisierung (Ämterbeteiligungsverfahren) erwirkt werden konnten.
Dazu der Brief, der uns zuging, als Anlage.
Hier kommt es entscheidend auf die Aussage von Dr. Greb an: „Im Ergebnis ist ein berufsordnungswidriges Verhalten des Beschwerdegegners nicht erkennbar. Die Umbaumaßnahmen sind denkmalrechtlich, als auch durch das Bauamt genehmigt worden.“
Dabei lag zunächst eine rechtswidrige und illegale Nutzung der Flächen vor, Dr. Klaus Greb vertuscht aber diesen Zustand, indem er vorgibt, die notwendigen Genehmigungen wäre bereits vorhanden gewesen. Das ist grob falsch und für jemanden, der sich eigentlich für die Einhaltung von Recht und Ordnung einsetzen soll, nicht akzeptabel.
Der Satz von Dr. Klaus Greb hätte lauten müssen: „Im Ergebnis ist ein berufsordnungswidriges Verhalten des Beschwerdegegners erkennbar. Die Umbaumaßnahmen sind denkmalrechtlich, als auch durch das Bauamt erst nachträglich genehmigt worden. Der baurechtswidrige Zustand konnte aufgehoben und die Strafregelung abgewendet werden. Wir haben den verstoßenden Architekten eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen und gehen davon aus, dass sich dieses Verhalten nicht mehr wiederholt.“
Wir wandten uns mehrfach an die Architektenkammer und stießen durchweg auf Ignoranz und Arroganz. Zur Änderung der falschen Konklusion war dort niemand bereit, weswegen Rechtsanwalt Dr. Klaus Greb, der rechtswidrig bauende Architekten schützt, mit seinem Verhalten der zuständigen Berufsaufsicht RAK Rechtsanwaltskammer Berlin gemeldet werden muss.
Wir erbitten uns eine Stellungnahme von Dr. Klaus Greb, die er Ihnen gegenüber abgeben muss.
Es kann ja nicht jeder machen, was er will!
Bitte setzen Sie sich für unsere Belange ein. Dr. Klaus Greb soll außerdem verpflichtet werden, seine falsche Konklusion aufzuheben und uns zu schreiben, wie es wirklich war. Insoweit müssen auch die verstoßenden Architekten eins auf den Deckel bekommen.
Diese (korrupten) Zustände hier in Berlin, das macht sprach- und fassungslos!
Schicken Sie uns dann bitte auch die Stellungnahme bzw. den Einlass von Dr. Greb.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit bereit.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
:-)
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