Heute mit Reinhard Pinocchio Fischer, Michael Abmahngurke Epping, Tobias Dumpfbacke Scheid(shicen)acker und der juristischen Schrotflinte Beate Heilmann.
Am 10. März 2022 wird über das Klagebegehren von Reinhard Fischer verhandelt. Die Anträge aus der Klage wollen wir heute (unkommentiert) zeigen:
Reinhard Fischer
Nach erneuter Akteneinsicht sind Erkenntnisse zu Tage getreten, die unmittelbar die Frage aufwerfen, wie Reinhard und seine drei Gehirnzellen es immer noch schaffen, derartigen Stuss zusammenzukleistern. Die Antwort liegt aber wohl in der vermuteten Anzahl der Gehirnzellen selbst.
Am 20.10.2021 erstattete Reinhard Fischer eine neue Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung. Mit der Beleidigung mag er möglicherweise nicht ganz Unrecht haben, denn die Schmähung seiner Person auf der Seite fischerrr.de könnte man so auffassen. Des Weiteren sind aber gleich mehrere Punkte erstaunlich. Zunächst fällt auf, dass Reinhard (sofern nicht gerade einen freien Tag oder sonstigen Urlaub hatte) seine Strafanzeige an einem (für gewöhnlich) arbeitsreichen Wochentag erstattet hat. Am Mittwoch, 20.10.2021, hatte er gegen 15.45 Uhr offenbar ausreichend Zeit für seine Strafverfolgungsabsichten. Er stürmte ein weiteres Mal zu seiner alles geliebten Polizei und "bestand ausdrücklich" auf Erstattung einer Strafanzeige. Musste Reinhard nicht eigentlich arbeiten? Was würde sein Arbeits- und Stundenprotokoll hergeben? Man weiß es nicht,...
Einen regelrechten geistigen Erguss lieferte Reinhard am 05. November 2021 nach. Hier zu lesen:
Die Aussagen im Einzelnen
"Nun zitiert sie dort aus meinen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Auch dies ist strafbar." 
Kommentar: Deine Schreiben gingen an die Generalstaatsanwaltschaft und an die Amtsanwaltschaft, Reinhard. Vor der behaupteten Strafbarkeit muss man sich wirklich fürchten, da fangen sofort die Beine an zu schlottern. Auch beim Baden in der Badewanne, wodurch überschäumende Sturzwellen verursacht werden, aufgrund derer buchstäblich das ganze Haus unter Wasser steht.
"Am 17.10.2021 erfuhr ich von einer anderen Kollegin, dass ich in einer Google Rezension zur Website der Berliner Landeszentrale für politische Bildung durch Frau Nixdorf erneut verleumdet werde. Ich hätte Hausfriedensbruch begangen [...]" 
Kommentar: Sehen wir uns die Rezension, deren Löschung ja nicht geklappt hat, einmal an:
"Die Berliner Landeszentrale lässt kritische Kommentare über ihren extern mobbenden Referenten Reinhard Fischer löschen. Dieser war 2 Jahre als 1. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats der Ev. Luisen Kirchengemeinde tätig und hat sich aktiv an einem für Körper, Geist und Seele schädlichen Mobbingszenario beteiligt, sog. "Kirchenmobbing". Auch hat er nichts unternommen, um das Mobbing abzustellen, obwohl es seine amtliche Pflicht gewesen wäre. Es muss schon unangenehm sein und weh tun, einen Mobber in eigenen Reihen zu haben und diesen auch noch zu schützen. Interessierte Leser sollten einfach das Wort "Kirchenmobbing" in der bekannten Suchmaschine eingeben und dem Link folgen. Reinhard Fischer hat, um Meinungen anderer sedieren zu können, unter falschen Umständen eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die sich aktuell im Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin befindet. Über den Fortgang und Ausgang kann öffentlich auf unserer Seite mitgelesen werden. Gleichzeitig wurde Herr Fischer zur Erhebung der Hauptklage in der Sache aufgefordert, was er mithilfe seines Prozessbevollmächtigten auf 150 Seiten Klage inkl. Anhang getan hat. Der Prozessbevollmächtigte bezeichnet darin die Beklagte und von Mobbing betroffene Person als jemanden mit "gewisser krimineller Energie". Zudem werden Unwahrheiten vorgetragen und falsche Angaben gemacht, wenn es z.B. um die Frage geht, ob Reinhard Fischer mit unerlaubter Eigenmacht eine Immobilie betreten hat, die ihm nicht gehört. Bisher streitet Herr Fischer alles ab und beruft sich auf einen Boten, den es aber nicht gibt. Der Bote, von dem die Rede ist, wurde namentlich nicht in der Klage genannt, er wurde auch nicht als Zeuge angeboten, so wie dies normalerweise leicht und üblich wäre. Bei Herrn Fischer läuft alles anders. Er bietet sich einfach selbst als Zeuge an."
Die Rezension wurde Mitte Oktober 2021 abgegeben, da wussten wir noch nicht, dass wir am 27.10.2021 entdecken würden, dass in arglistigster Weise hinter unser alle Rücken ein inkontinentes Zauberprotokoll bei der Amtsanwaltschaft Berlin eingereicht wurde. Auf das Protokoll kommen wir am Ende des heutigen Artikels noch einmal zu sprechen.
Reinhard, da steht ja gar nicht, dass du Hausfriedensbruch begangen haben sollst. Komisch. Michael Epping, der sonst blitzschnell Verstöße erkennt und hohlbirnige Ordnungsgeldanträge stellt, hat gar keinen Verstoß erkannt und auch gar keinen Ordnungsgeldantrag gestellt? Dein Rechtsanwalt hat die schlimme Wiederholung der Behauptung, die deiner Ansicht nach jeder deutlich in der Rezension lesen kann, einfach so hingenommen?
Dein kläglicher Antrag zu III. Reinhard wird dir auch nicht helfen, denn du bist und bleibst ein Mobbyist, der eine eigene Geschäftsadresse bekommen hat. Und auch deine Pinocchiofreundin Beate Heilmann möchten wir für ihre herausragende Leistung entsprechend würdigen, nämlich:
Geht ja noch weiter mit Reinhard Pinocchio Fischer
Zwei weitere geistige Ergüsse aus dem Hause Fischer; dazu unsere Fragen an Michael Epping (für die Beantwortung unserer Fragen wurde Michael Epping 1 Woche Zeit eingeräumt, Fristablauf ist der 04. März 2022):
Unsere Fragen zu den Briefen Fischers:
Sehr geehrter Herr Epping,
Ihre Stellungnahme nehme ich zur Kenntnis, habe aber weitere Fragen:
1.) An die Staatsanwaltschaft hat Ihr Mandant nichts geschrieben. Mir liegt nunmehr aber ein Schreiben Ihres Mandanten vom 12. November 2021 an die Amtsanwaltschaft vor, darin schreibt Ihr Mandant: "Ich schrieb, dass ich am 10.10. durch einen Kollegen auf den Inhalt der Website fischerrr.de hingewiesen worden sei" - dazu meine Frage: Welcher Kollege Ihres Mandanten kann das gewesen sein? Würden Sie mir für Nachfragezwecke den Namen des Kollegen mitteilen?
2.) Können Sie (auch im Namen Ihres Mandanten) sicher bestätigen, dass Ihr Mandant, so wie er es an Eides Statt versichert hat, am 07. Juni 2021 gemeinsam mit der Polizeioberkommissarin Katja Müller, Abschnitt 24, auf die Seite fischerrr.de geblickt hat? Durch welche Umstände kommen Sie oder Ihr Mandant zu dieser Annahme? Wer von den beiden Personen hat bspw. welches Gerät zum Aufrufen der Seite genutzt? War es Ihr Mandant, der sein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt hat?
3.) Mir liegt ein weiteres Schreiben Ihres Mandanten vor (wohlbemerkt Erläuterungen zu einem Strafantrag, den Ihr Mandant gestellt hat), daraus zitiere ich wie folgt: "Zwischen Frau Nixdorf und der Gemeinde gab es vor meiner Amtszeit, während meiner Amtszeit und bis heute andauernde mietrechtliche Auseinandersetzungen" - dazu ist zunächst anzumerken, dass Ihr Mandant im Mai 2017 sein Amt begonnen hat. Ich bin einen Monat vorher, also im April 2017, eingezogen. Wie kommt Ihr Mandant zu der Behauptung, dass es vor seiner Amtszeit bereits mietrechtliche Auseinandersetzungen gegeben habe? Welcher Gestalt waren diese Auseinandersetzungen und wodurch könnten sie sich verwirklicht haben? Bitte machen Sie hierzu konkrete Angaben!
4.) In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es außerdem: "Hintergrund waren Schreiben der Frau Nixdorf an mich mit Geldforderungen mit dem "Angebot" der Beendigung der Persönlichkeitsrechtsverletzungen bzw. der Drohung mit weiteren Verleumdungen." Bitte führen Sie aus, durch welche Formulierung sich die Geldforderung im Zusammenhang mit einer von Ihrem Mandanten behaupteten Erpressung realisiert haben soll. Aus welcher Formulierung kann ferner hervorgehen, dass Ihrem Mandanten ein Angebot unterbreitet wurde, wonach Persönlichkeitsrechtsverletzungen (sic!) und Verleumdungen (sic!) beendet werden? Wie sehen diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Ihr Mandant meinem Schreiben entnommen haben möchte, genau aus? Wie sehen die Verleumdungen, die Ihr Mandant dem Schreiben entnommen haben möchte, aus?
5.) Am 17.10.2021 möchte Ihr Mandant über eine bei Google abgegebene Rezension informiert worden sein, in der der Rezensent Buckminster NEUE ZEIT geschrieben haben soll, Ihr Mandant hätte sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Derartiges wurde aber nie geschrieben. Aus welcher Formulierung zieht Ihr Mandant diese Annahme und warum haben Sie seither keinen Ordnungsgeldantrag gestellt, wie Sie es sonst immer tun, wenn Sie einen Verstoß gegen geltende Verfügungen erkannt haben?
Ihren Antworten sehe ich innerhalb 1 Woche entgegen.
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Oh du Fröhliche
Unserer messerscharfen Analyse des zusammengebackenen, höchst widersprüchlichen Botenprotokolls steht nichts entgegen. Außer der radikale Hang zum Wegsehen auf Seiten der Berliner Justiz. 
Aktive Vertuschungshilfe könnte man das auch nennen.​​​​​​​
Reinhard Fischer, Michael Epping, Beate Heilmann und Tobias Scheidacker geht es denkbar schlecht mit unserer Analyse, sodass Michael Epping im Auftrag Reinhard Fischers schnell einen weiteren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung bei der 27. Kammer LG Tegeler Weg eingereicht hat. Das Ziel: Mundtot machen und einen prozessualen Vorteil verschaffen.
Den (zum Original) leicht abgeänderten Antrag stellen wir hier bereit. Die wesentlichen Anträge sind außerdem hier sichtbar (Scans):
Der neue Kronzeuge
Reinhard, Michael, Beate und Tobias (IKB Rechtsbratpfannen) haben sich erstmalig etwas Neues überlegt, nach 1,5 Jahren. Einen stichhaltigen Beleg dafür, dass ihr Protokoll auch garantiert echt ist, nämlich:
"Nach telefonischer Rücksprache wurde dem Unterzeichner auch die Echtheit des Scans und des Protokolls durch die Kanzlei IKB Fachanwälte bestätigt."
Kommentar: Wir übersetzen diese "Beweisführungsqualität" bzw. vielmehr Glaubhaftmachungsqualität wie folgt (aufgrund der besonderen Umstände nehmen wir jedes Beleidigungsdelikt freiwillig in Kauf):

Ick hab bei Herrn Shicenacker anjerufen und Herr Shicenacker hat jesagt, dit is allet echt.
Status: Ungeklärt
Das Landgericht erlässt die Verfügung mit dieser Maßgabe. Eine Echtheit des strittigen Protokolls hat es nicht festgestellt. Die vermeintliche Echtheit wurde auch nicht glaubhaft gemacht. Es ist wie es ist. Ungeklärt. Widerspruch wird eingelegt.
Stand 30.03.2022
Wer war noch gleich Herr Shicenacker?
Ach ja, der Nachfolger von Schrotflinte Beate Heilmann.
Also der, der in unseren juristischen Sachen nur Shicendreck erzählt. Der lügt, dass sich die Balken biegen. Der, gegen den Beschwerde bei seiner Berufsaufsicht geführt wird, wie hier nochmals ersichtlich.
Werfen wir einen Blick auf die Berufungserwiderung aus dem Hause IKB Rechtsbratpfannen:
"Im Nachgang zum erstinstanzlichen Urteil sind etliche weitere Vorfälle hinzugekommen:
Am 08.09.2021, dem Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, umkreiste ein LKW mit Parolen im Auftrag der Beklagten die Luisenkirche. Von diesem Mobbing-Lkw stellte sie dann Fotos in entsprechenden Einträgen auf ihrer Webseite ein."
Kommentar: Aber Herr Shicenacker, das ist ja eiskalt zusammengeschustert und gelogen. Am Tag der mündlichen Verhandlung umkreiste garantiert kein LKW die Luisenkirche. Der LKW fuhr nämlich erst am Sonntag, 12. September. Und weil du so strunzedoof bist, steht es hier noch einmal zu deinem deutlichen Verständnis (Reinhard war übrigens Augenzeuge, wie aus den Protokollen hervorgeht).
"Am 02.10.2021 gab es an der Mietsache der Beklagten nach ihren Behauptungen einen Einbruch. Die Beklagte erstattete Anzeige, informierte die Klägerin und beauftragte die Tischlerei Mahlow mit der provisorischen Reparatur der Terrassentür. Da das Angebot der Tischlerei an die Klägerin gerichtet war, bat das kirchliche Verwaltungsamt (dort Frau Jasmin-Cathrine Vogel) die Tischlerei, ein Angebot auf das Kirchliche Verwaltungsamt auszufertigen. Das erhielt sie am 18.10.2021 und beauftragte sodann die von der Beklagten ausgewählte Tischlerei nach Genehmigung seitens der Klägerin mit der Ausführung der Reparaturarbeiten. Herr Mahlow bestellte daraufhin die Scheibe, um nach deren Erhalt festzustellen, daß die Beklagte ihm keinen Zutritt gewährt, um die Tür zu reparieren. Die Beklagte beauftragte sodann einen anderen Handwerker und zog das Geld von der Miete ab, Herr Mahlow bzw. die Klägerin blieben auf den Material- und bisherigen sonstigen Kosten sitzen."
Kommentar: Aber Herr Shicenacker, das ist ja eiskalt zusammengeschustert und gelogen. In Wirklichkeit war es ja so (E-Mail vom 14.10.2021):
"Sehr geehrter Herr Mahlow,
trotz meiner Nachfragen vom Montag liegen mir noch immer keine Antworten Ihrerseits vor. Gemessen an der Problematik, dass wir einen Einbruchschaden zu behandeln haben und es temperaturmäßig auch nicht mehr wärmer wird, finde ich Ihre Bearbeitungs- und Reaktionszeiten wenig akzeptabel. Zunächst interessiert(e) mich, woher der deutlich höhere Preis kommt (Ihre Prognose war eine völlig andere), ferner fragte ich nach Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsmodalitäten (diesbzgl. liegt mir heute, drei Tage später, noch immer keine verwertbare Antwort vor). Schließlich bat ich Sie auch um eine Angebotsversion mit der Hausverwaltung als Empfängerin. Auch diese Version liegt mir leider noch nicht vor.
Ich möchte Sie bitten, alle offenen Fragen bis spätestens heute Nachmittag zu beantworten und mir entsprechend meiner Nachfragen zuzuarbeiten."
Kommentar: Herr Mahlow antwortete nicht. Die Hausverwaltung wurde kurz zuvor parallel in Kenntnis über die "Gespräche" gesetzt, dies u.a. mit Datum vom 11. Oktober 2021. Das Angebot von Herrn Mahlow sah u.a. vor, die beiden Flügel der Terrassentür komplett auszuhängen und ein unsicheres Provisorium reinzuschustern. Niemand weiß, wann und ob die Flügel überhaupt wieder zurückgekommen wären. Das "Angebot" der Tischlerei Mahlow wurde später dankend für alle wahrnehmbar abgelehnt. Zwischenzeitlich erging aber auch keinerlei Information der HV über eine Beauftragung Herrn Mahlows an uns.
Wie aus dem Nichts meldete sich Herr Mahlow am 05.11.2021 dann doch noch und schrieb Folgendes:
"Sehr geehrte Fr. Nixdorf,
wir würden am kommenden Montag gerne ab ca. 8.00 h die beschädigten Flügel aushängen und in die Werkstatt holen. Wir bitten um kurze Terminbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Tischlerei Mahlow"
"Sehr geehrter Herr Mahlow,
der kommunizierten Maßnahme durch Sie wird nicht zugestimmt. Die Tür wird dementsprechend auch nicht für Sie zugänglich sein. Mein Rechtsanwalt wurde soeben über Ihre unseriöse Vorgehensweise bzw. die des Vermieters informiert. Sollten Sie es dennoch wagen, hier rechtswidrig einzugreifen, tragen Sie sämtliche Folgen dieses Eingriffs.
Mit freundlichen Grüßen"
Kommentar: Herr Mahlow wagte keinen rechtswidrigen Eingriff in den Besitz.
"Am 04.11.2021 erfuhr der Friedhofsverwalter Herr Höhne, daß die Beklagte eine Kamera am Glockenturm von Luisen II befestigt hat, mit Ausrichtung auf das Haus. Der Glockenturm lebt von seiner skandinavischen Schlichtheit (Umbau in den 1990er Jahren) und den glatten Oberflächen in unterschiedlichen Blautönen. Die Kamera der Beklagten ist eine ästhetische Störung, deren Anbringung ohne jede Rücksprache mit der Klägerin ist eine weitere Vertragsverletzung der Beklagten. Daß sie in irgend einer Weise auf die Belange ihres Vertragspartners Rücksicht nähme, ist nicht erkennbar."
Kommentar: Hier suggeriert der neue Kronzeuge Herr Shicenacker, dass am Glockenturm eine optisch auffällige Kamera installiert wurde, was aber nicht der Fall ist. Die Kamera fällt niemandem auf, außer natürlich inoffiziellen Mitarbeitern bzw. Mobbern der Gemeinde. Wie geschehen. Herr Shicenacker war natürlich auch nicht vor Ort, um sich von der Anbringung persönlich zu überzeugen. Er bastelt und lügt, dass sich die Kirchturmbalken biegen. Dass Kameras das (bereits einmal beschädigte) Eigentum seiner Klienten schützen, darauf ist die arrivierte Dumpfbacke in Form eines Rechtsanwalts aber noch nicht gekommen. Treten Sie näher, lieber Tobias, wir möchten Sie und Ihre Pinocchionase gerne im Bild haben. Die anderen Kameras haben Sie auch übersehen. Denen entgeht, im Gegensatz zu Ihnen, nichts!
Danke! Das wars.

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