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Konkret geht es um die Ev. Luisen-Kirchengemeinde als Teil der EKBO, Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz:
www.luisenkirche.de // www.ekbo.de
Mobbinghandlungen 2018 - 2021
Einst in eine Kirchenimmobilie gezogen, um Ruhe und Inspiration zu finden, wurde recht bald festgestellt, dass mit/in dieser Gemeinde einiges nicht stimmt. Nach außen geben sich Leitungspersonen und Vertreter der Gemeinde höflich, korrekt, aufmerksam und charmant. Im Inneren aber ist die Kacke buchstäblich am Dampfen. Mieter/innen von Kirchenimmobilien und Mitarbeiter/innen der Luisenkirchhöfe sind Mobbing und systematischer Schikane ausgesetzt. Auf unserer Seite berichten wir öffentlich darüber.
Erstmalig veröffentlichen wir ein umfassendes und Dokument, aus dem die Mobbinghandlungen und die Verantwortlichen zusammenhängend hervorgehen. Mobbing setzt nicht zwangsläufig aktive Handlungen voraus. Auch ein stilles Mobbing, z.B. durch Wegsehen oder Dulden von Handlungen statt einzugreifen und diese abzustellen, kann als Mobbing bezeichnet werden.
Mit unserem gemieteten Gebäude auf dem Luisenkirchhof II sitzen wir im Epizentrum der Gemeinde bzw. im Auge des Sturms. Wobei weniger von Auge als von Sturm die Rede sein kann.​​​​​​​
Mobber und Verantwortliche für Mobbing
Auszüge aus dem veröffentlichten Dokument​​​​​​​
Anne Hensel
Geschäftsführende Pfarrerin der Gemeinde
Thomas Höhne
Vermieter und Kirchhofsverwalter der Luisenkirchhöfe
Reinhard Fischer
Ehem. 1. Vorsitzender des Gemeindekirchenrats; Referent in
der Berliner Landeszentrale für Politische Bildung
Dr. Katja Malsch
 1. Vorsitzende des Gemeindekirchenrats; Bedienstete
im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beate Heilmann
Rechtsanwältin der Gemeinde
Tobias Scheidacker
Rechtsanwalt der Gemeinde
Michael Epping
Rechtsanwalt von Katja Malsch und Reinhard Fischer
Im Video: Pfarrerin Anne Hensel
Zum Zwecke des Zuhörens lohnt sich ein Sprung auf Minute 6 und 30 Sekunden. Kommentare unter den Videos verbittet sich die Gemeinde auf ihrem YouTube Kanal standesgemäß.
Im Video: Pfarrerin Anne Ellmann
Zum Zwecke des Zuhörens lohnt sich ein Sprung auf Minute 8 und 25 Sekunden. Liebe, der Weg des Lebens
In der Tat fühlt man sich beim Anblick dieser Pfarrerin so richtig wohl und in ewiger Liebe sicher aufgehoben. Dass die Pfarrerinnen Anne Hensel und Anne Ellmann mit Liebe so viel zu tun haben, wie eine Stallkuh mit Selbstbestimmtheit wird dem Betrachter möglicherweise schnell bewusst. Böse Stimmen würden sagen, dass mit dem Zugegensein dieser beiden Pfarrerinnen sämtliche Tauben ohnmächtig vom Himmel fallen.
Laufende Gerichts- oder Strafverfahren und angestoßene Prozesse (z.B. bei Behörden, Berufs- oder Bauaufsichten)
Eine Übersicht

Landgericht Berlin, Pressekammer

Reinhard Fischer, Dr. Katja Malsch
Reinhard Fischer und Michael Epping erwirken im Januar 2021 eine einstweilige Verfügung und lassen einstweilen verbieten, öffentlich zu behaupten, dass Reinhard Fischer Hausfriedensbruch begangen haben soll; Vor der Kammer haben wir Pech und scheitern im Widerspruchsverfahren, da man der Opferinszenierung von Reinhard Fischer mehr Glauben schenkt; Uns wird einstweilen auch untersagt, in das berufliche Umfeld von Reinhard Fischer zu grätschen und dort für Aufklärung zu sorgen; 
Gegen das Urteil haben wir im Juni 2021 beim Kammergericht Berlin Berufung eingelegt; Die Berufung ist im vollen Gange; Parallel wurde Reinhard Fischer aufgefordert, Hauptklage in der Sache zu erheben; Vom Gericht bekommen Reinhard Fischer und Michael Epping 3 Wochen Zeit zugesprochen; Der Prozessbevollmächtigte Michael Epping fertigt bis Anfang Juli 2021 eine ca. 150 Seiten lange Klage inkl. der Anlagen; Die Klage lässt sich am ehesten als intellektuelle Enttäuschung zusammenfassen; Auf die Klage wird erwidert; Die Aufforderung zur Erhebung der Hauptklage dient auch einem Selbstzweck, nämlich gerichtlich feststellen zu lassen, wer den Hausfriedensbruch bei uns begangen hat; Bei positiver Feststellung würden sich neue Möglichkeiten eines Vorgehens gegen den Hausfriedensbrecher ergeben
Dr. Katja Malsch hat in Zusammenarbeit mit Michael Epping eine einstweilige Verfügung erwirkt, da sie eine Veröffentlichung ihrer Privatadresse erkannt haben will, was nicht stimmt; Widerspruch wurde eingelegt, zur Begründung wurde ausgeführt; Unsere Kanzlei HERTIN reicht zusammen mit der Widerspruchsbegründung rechtswirksam unseren eigenen Schriftsatz bei Gericht ein, es ist uns nämlich wichtig, eine eigene Judiz in die Prozesse einzuführen und die Gerichte/Kammern auf neue Ideen zu bringen; Die mündliche und öffentliche Verhandlung ist für den 30. September 2021 bestimmt

Landgericht Berlin, Zivilkammer 6

Dr. Katja Malsch
Dr. Katja Malsch ließ in Kooperation mit Rechtswalt Epping eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin, Zivilkammer 6 erwirken. Seinen ursprünglichen Eilantrag adressierte er an die Pressekammer, die den Vorgang zunächst unter eigenem Aktenzeichen annahm. Kurz darauf gibt uns die Kammer aber zur Adoption frei, wir landen bei der freundlichen und herausragend informierten Einzelrichterin Dr. Wolff-Reske, gegen die ein Ablehnungsgesuch in die Wege geleitet ist, weil Frau Doktor sich weder an Namensrechte halten will (auch nicht nach einschlägiger Belehrung und Übermittlung der Lektüre Richterethik), noch wollte sie einem Hinweis auf "keine besondere Eilbedürftigkeit" in dem Maße Aufmerksamkeit oder Beachtung schenken, wie dies nötig und erforderlich gewesen wäre. Aus der Akte geht ferner hervor, dass die hinterlegte Schutzschrift zwar gefunden aber offenbar nicht richtig zur Kenntnis genommen wurde. Denn wäre sie gelesen worden, hätte die Verfügung sehr wahrscheinlich nicht erlassen werden dürfen. Die Justiz arbeitet unpräzise, Vertrauen geht verloren.

"Dr. Wolff-Reske? Kann gleich durch die Waschanlage. Aber ohne Auto! :-)" 
Rechtsanwalt Epping ging zu allem Überdruss in seiner Argumentation mit dem nicht rechtskräftigen Urteil aus
der Verfügungssache Reinhard Fischer hausieren. Zudem hat er absichtlich die wichtige Anlage Handbuch für den Gemeindekirchenrat unterschlagen und nicht eingereicht. In seinem Antrag inszeniert er Dr. Katja Malsch als Privatperson, Gleiches hat er bereits bei Reinhard Fischer gemacht. An beiden Privatpersonen, die parallel zu ihren Hauptberufen ein öffentliches, verantwortungsvolles Kirchenamt als Gemeinderatsvorsitzende bekleide(te)n, hat die Öffentlich gefälligst kein Interesse zu haben. Und wenn, dann nur so, wie es diesen beiden Leitungspersonen gefällt. Reinhard Fischer ist der Vorgänger von Dr. Katja Malsch. Vorsteher einer Kirchengemeinde tragen weitreichend Verantwortung. Insbesondere vertritt der Gemeindekirchenrat (GKR) die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Nach der Grundordnung der Landeskirchlichen Verfassung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vertritt der Gemeindekirchenrat, dieser i.d.R. vertreten oder repräsentiert durch den oder die 1. Vorsitzende, die jeweilige Kirchengemeinde in allen Rechtsangelegenheiten. 
Für Gemeindekirchenräte gibt es üppig gedruckte Orientierungsleitfäden, die Aufgaben und Funktionen der Kirchenvorsteher haargenau beschreiben. Ein ebensolches Buch hat Rechtsanwalt Epping trotz anderslautender Aufforderung im Rahmen der Abmahnung und anschließenden Antragstellung bei Gericht unter den Tisch fallen lassen. Zumindest elektronisch hätte er es einreichen müssen. Ihm wurde in der Replik auf seine Abmahnung ausdrücklich aufgegeben, alle Anlagen einzureichen. Darüber hatte er eine Zusage gegeben. Sogar die Reihenfolge der Anlagen war vorgeschrieben. In seiner Antragsschrift über den Erlass der Verfügung führt Rechtsanwalt Epping dann aber aus, dass die Anlage Handbuch für den Gemeindekirchenrat für das Gericht irrelevant sei. Natürlich ist die Anlage irrelevant, sehr sogar. Aus ihr wäre lediglich das gesamte Ausmaß der Funktion Malsch/Fischer als Vorsitzende des Gemeindekirchenrats zu lesen gewesen. Muss man nicht einreichen. Es genügt, wenn Richterin Dr. Wolff-Reske seine Version der Dinge zu lesen bekommt.
Die untersuchungswürdigen Personalien Malsch/Fischer können sich auf besondere Spitzfindigkeiten, denen stets ein holistisches Denken vorausgeht, durch die Antragsgegner freuen. Reinhard Fischer war in seiner erhobenen (oben erwähnten) 150-Seiten langen Klage so freundlich, auf seine Art des Dienstverhältnisses aufmerksam zu machen. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. Das trifft mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dr. Malsch genauso zu, was uns zu der Frage bringt, wie es um die verhaltenstypischen Obliegenheiten aus dem TVöD, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bestellt ist. Darauf werden wir Antworten wissen.
Im direkten Austausch mit einer Unterbehörde des Bundesministeriums des Innern ist außerdem bekannt geworden, dass auch ehrenamtliche Tätigkeiten dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden müssen. Auf den ehrenamtlichen Charakter bzw. das Ausbleiben einer Vergütung kommt es nicht an. ​​​​Eine vergütungslose Tätigkeit ist nämlich kein Privatvergnügen. 
Worauf es aber ankommt, sehen wir hier (mit freundlicher Unterstützung durch das Amt für Kirchliche Dienste; 4 Originalbücher Handbuch für den Gemeindekirchenrat, die den zuständigen Kammern rechtswirksam übergeben werden; insbesondere die Gemeinwohlorientiertheit und das Stattfinden der Tätigkeit im öffentlichen Raum werden die Prozessbeteiligten noch ausführlich umtreiben):
Die Fälle sind ähnlich. Um Dr. Malschs Vorgesetzte für die Vorgänge rund um die Luisen-Kirchengemeinde zu sensibilisieren, haben fünf Personen sowohl E-Mails als auch Briefe zugestellt bekommen. Darunter Ministerin Anja Karliczek als Leiterin des Ministeriums. Unser Schreiben erreichte auch die Parlamentarischen Staatssekretäre Thomas Rachel und Dr. Michael Meister sowie die beamteten Staatssekretäre Prof. Dr. Wolf-Dieter Lukas und Christian Luft. Dies nicht ohne Grund. Es gibt in leidvollen Situationen stets sehr triftige Gründe, aktiv zu werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Thomas Rachel Ratsmitglied der EKD, Evangelischen Kirche Deutschlands ist.
Strafanzeigen gegen Betreiber dieser Seite

Reinhard Fischer, Dr. Katja Malsch
Reinhard Fischer scheint eine Anzeigenflatrate bei der Berliner Polizei gebucht zu haben, denn er erstattet Strafanzeigen am laufenden Band; Reinhard Fischer möchte zunächst Opfer von Verleumdung und Übler Nachrede geworden sein; Im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung macht er unwahre Angaben; Die Anzeige ist ohne Erfolg, das Ermittlungsverfahren wird von der Amtsanwaltschaft eingestellt; Im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs fühlte sich Reinhard Fischer plötzlich sehr erpresst, weswegen er ein weiteres Mal zur Polizei reist und Strafanzeige wegen (versuchter) Erpressung erstattet; 3 Monate sind vergangen, nichts Schlimmes ist mit uns passiert; Aufgrund der Erstattung falscher Strafanzeigen und der in Anspruch genommenen anwaltlichen Hilfe werden Reinhard Fischer die Anwaltskosten in Rechnung gestellt; Mit Schreiben wird er zur Zahlung aufgefordert; Gleichzeitig wird ihm in Aussicht gestellt, dass wir uns das Recht vorbehalten, ggf. in seinem Umfeld einmal nachzufragen, ob die Rechnung nicht jemand für ihn übernehmen möchte, für den Fall, dass er nicht zahlen kann oder will; Reinhard Fischer reist auch hier schnurstracks zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Nötigung; Auf die zugestellte polizeiliche Belehrung antworten wir nicht mal mehr, sie wird dem Papierkorb zugeführt; 1,5-2 Monate sind vergangen, nichts Schlimmes ist mit uns passiert
Dr. Katja Malsch, die nach einer kurzen sachbezogenen Berichterstattung über sich (Ende Mai 2021) Verleumdung erkannt haben will, reist schnurstracks zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen eben dieser Verleumdung, die so gefährlich war, dass am vergangenen Donnerstag der Einstellungsbescheid kam.

Strafanzeigen gegen Mobber

Anne Hensel, Thomas Höhne
Gegen die Hauptakteure des systematisch ausgeführten Mobbings wurde im Juli 2021 Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt. Bereits im letzten Jahr sind wir strafrechtlich gegen Vertreter der Gemeinde vorgegangen, dies aber viel zu unbestimmt und ohne Bezug auf einen konkreten Straftatbestand. Von der verkündeten Strafanzeige sollte eine Signalwirkung ausgehen. Als sich die Vertreter der Gemeinde mangels Strafverfolgung in Sicherheit wiegen konnten und das Mobbing noch schlimmer wurde und bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen einsetzten, wurde der Strafbestand der Körperverletzung forciert und dokumentiert. Die Ermittlungen dauern aktuell an.

Behördliche Verfahren und Sensibilisierungen (Auszüge)

Stadtentwicklung, Fachbereich Bauaufsicht
Aufgrund des Verdachts fehlender Bau- und Denkmalgenehmigungen für umgebaute und vermietete Gebäude aus der Hand der Ev. Luisen-Kirchengemeinde wird erfolgreich Beschwerde bei der zuständigen Bauaufsicht geführt. Von Amts wegen wird ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet, dass ca. zwei Monate später in ein Ämterbeteiligungsverfahren übergeht, da sich die Luisen-Kirchengemeinde zur nachträglichen Legalisierung entschlossen hat.

Architektenkammer Berlin
Buckminster NEUE ZEIT wird in KW 37 Beschwerde bei der Architektenkammer Berlin führen, da eingetragene Architekten (z.B. Thomas Höhne und Martin Hoffmann) möglicherweise gegen ihre Berufspflicht verstoßen haben.
Arbeitsgericht Berlin
Buckminster NEUE ZEIT wird überprüfen lassen, ob Thomas Höhne berechtigt gewesen ist, an einer Mitarbeiterin jeden Morgen einen Alkoholtest durchzuführen.

Gemeinden bundesweit
Buckminster NEUE ZEIT schreibt fortlaufend bundesweit Kirchengemeinden an und lädt zum Mitlesen ein.
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